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Bitte dringend um Hilfe

Dies ist eine Diskussion zu Bitte dringend um Hilfe innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 15.11.2009, 22:53
Boardneuling
 
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Bitte dringend um Hilfe

Mal angenommen ein Unternehmen will am 2.1.010 aus wirtschaftlichen Gründen 6 AN an ein anderes Unternehmen vermitteln,die AN haben alle eine Betiebszugehörigkeit von 20-25 Jahre.Sie sollen bei den neuen AG die gleiche Arbeit für ihren alten AG verrichten.(Vertraglich werden Ihnen für ein Jahr Urlaub -Lohn u.s.w. zugesichert)danach zu Konditionen des neuen AG.Meine Fragen
1.Müssen die 6 AN einwilligen
2.Muß der Betriebsrat zustimmen(Er ist sebst betroffen)
3.Was ist wenn Er nicht zustimmt
4.Wenn die 6AN kündigen steht Ihnen die Abfindung zu (sehr hoch)
5.Steht Ihnen auch die Kündigungszeit zu
6.Kann der AG sagen das er Sie ja gar nicht entlassen will sondern weitervermittelt habe,eine große Rolle spielt hier die Abfindung.

Ich möchte mich an dieser Stelle für Antworten ganz herzlich bedanken.
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  #2 (permalink)  
Alt 16.11.2009, 00:42
V.I.P.
 
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AW: Bitte dringend um Hilfe

Zitat:
Zitat von Gerecht
1.Müssen die 6 AN einwilligen
Für die Wirksamkeit wäre die Einwilligung notwendig, aber die AN sind nicht verpflichtet ein zu willigen.


Zitat:
Zitat von Gerecht
2.Muß der Betriebsrat zustimmen(Er ist sebst betroffen)
Der BR kann nicht betroffen sein, allenfalls einzelne BRM. Ein freiwilliges Angebot wäre nicht mitbestimmungspflichtig. Sollte es aber eine Änderungskündigung sein müsste der BR angehört werden.


Zitat:
Zitat von Gerecht
4.Wenn die 6AN kündigen steht Ihnen die Abfindung zu (sehr hoch)
Gesetzlich nicht. Gibt es einen Sozialplan?


Zitat:
Zitat von Gerecht
5.Steht Ihnen auch die Kündigungszeit zu
Die vereinbarte Kündigungsfrist.


Zitat:
Zitat von Gerecht
6.Kann der AG sagen das er Sie ja gar nicht entlassen will sondern weitervermittelt habe,eine große Rolle spielt hier die Abfindung.
Dazu müsste man wissen auf welcher Grundlage eine Abfindung gewährt würde.
__________________


"Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt."

Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber"
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