Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Bezahlung des letzten Gehalts bei fristloser Kündigung

Dies ist eine Diskussion zu Bezahlung des letzten Gehalts bei fristloser Kündigung innerhalb des Forums Arbeitsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 22.04.2007, 14:38
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Apr 2007
Beiträge: 1
Keine Wertung, babette hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, babette hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, babette hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, babette hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, babette hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, babette hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, babette hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, babette hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, babette hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, babette hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Bezahlung des letzten Gehalts bei fristloser Kündigung

Wie könnte man in folgendem hypothetischen Fall vorgehen: Mal angenommen eine Person x wird fristlos gekündigt, hat sie dann das Recht den Lohn für die in dem selben Monat geleisteten Arbeitsstunden sofort ausgezahlt zu bekommen? Oder müsste diese Person bis zu dem nächsten Buchungstag warten, der unter Umständen nicht erst am Ersten des nächsten Monats wäre, sonder z.B. erst am 20. Wie kann sich in einem solchen Fall die Person x verhalten?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 22.04.2007, 14:48
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2006
Beiträge: 4.021
98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)98% positive Bewertungen (4021 Beiträge, 368 Bewertungen)  
AW: Bezahlung des letzten Gehalts bei fristloser Kündigung

M.E sind zwar die beiderseitigen Rechte und Pflichten mit sofortiger Wirkung beendet, der AN muß aber dennoch bis zur regulären Entgeltfälligkeit warten.
__________________
Gruß
Daniel

War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten. DANKE!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Frist bei fristloser Kündigung? Mietrecht 07.01.2010 12:12
Kündigung wegeb eigenbedarf und anschliessender fristloser kündigung Mietrecht 23.06.2009 20:00
Urlaubsanspruch bei fristloser Kündigung? Arbeitsrecht 10.01.2009 22:05
Mietweiterzahlung bei fristloser Kündigung? Mietrecht 14.02.2008 09:19
Ausnahme von Beitragserhöung, bei fristloser Kündigung = keine fristlose Kündigung? Sportrecht 26.09.2006 14:28





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Arbeitsrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN