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Bevorstehende Selbstständigkeit - Angebot abgeben trotz Verbot von Wettbewerbstätigkeit

Dies ist eine Diskussion zu Bevorstehende Selbstständigkeit - Angebot abgeben trotz Verbot von Wettbewerbstätigkeit innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #11 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 18:27
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AW: Bevorstehende Selbstständigkeit - Angebot abgeben trotz Verbot von Wettbewerbstätigkeit

Zitat:
Zitat von Lichtboxer Beitrag anzeigen
So eng kann man Konkurrenz nicht definieren.

Ein Produkt oder eine Dienstleistung muss nicht gleichartig sein, um im Wettbewerb zu anderen zu stehen. Sie muss nur das gleiche Problem lösen.

Vorliegend würde das Angebot des AN dazu führen, dass die Kunden enstprechende Leistungen des AG nicht mehr beziehen.
Verstehe. Also auch die Problemlösung des Angebots des AN muss deckungsfrei zu den anderen Problemlösungen der Angebote des AG sein.

In dem Beispiel ist es so, dass der AG für den Kunden (Organisation im Konzern für die der AN ein Angebot adressiert) in diesem Jahr nicht anbieten wird.
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  #12 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 18:57
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AW: Bevorstehende Selbstständigkeit - Angebot abgeben trotz Verbot von Wettbewerbstätigkeit

Zitat:
Zitat von butzelmen Beitrag anzeigen
Und wenn der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber fragt, ob er nebentätig so etwas machen kann? Wäre das dann in Ordnung?
Wäre es, ja. Wenn der Arbeitgeber das Verbot selbst noch mal im Vertrag untergebracht hat, ist aber mit keiner positiven Antwort zu rechnen.

Zitat:
Zitat von butzelmen Beitrag anzeigen
Formuliert der AN also in seinem Angebot die Aufgabenbeschreibung für die Dienstleistungen so, dass sie sich nicht mit den Angeboten des Arbeitgebers decken, wäre es also doch keine Verletzung des Wettbewerbsverbotes?
Solange er es nur anders nennt, doch. Wenn ein bisher angestellter und sich verselbständigender Frisör jetzt die "ästhetisch optimierte Gestaltung menschlicher Kopfbehaarung unter Zuhilfenahme von manuell oder elektrisch betriebenen Schneidwerkzeugen" anbietet, macht er das gleiche wie sein Arbeitgeber.
Falls sich der AG auf bestimmte Kundenkreise beschränkt und der AN nur anderen anbietet, dann könnte was laufen. Siehe Frisör: AG arbeitet in irgendeinem Nobelhotel und begrenzt seine Kundschaft ausdrücklich auf dort eingemietete Gäste, AN stellt sich mit Stuhl und Spiegel im Nachbardorf auf die Straße.

Oder: So, wie es Lichtboxer ausdrückt, riskiert der AN Ärger.


Ansonsten:
Kein Gesetz verbietet, überhaupt zu arbeiten.
Die Misachtung des UWG und anderer Vorschriften kann den Ertrag der eigenen Arbeit mehr als zunichte machen.
Ich mag jetzt nicht tausend Adressen verlinken; das Stichwort "Wettbewerbsverbot" vielleicht noch in Kombination mit "Arbeitsrecht" liefert in sicher jeder Suchmaschine ein Vielzahl von Ergebnissen.
Dass ich bezüglich "Quatsch" hier mit filter übereinstimme, scheint mir selbstverständlich, ich möchte es der Vollständigkeit halber aber doch nochmal erwähnt haben.
filter hat auch schon mehrfach bewiesen, dass er sehr viel von dem versteht, was er hier schreibt. Andere tun mit wachsender Häufigkeit regelmäßig genau das Gegenteil.
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__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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  #13 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 19:11
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AW: Bevorstehende Selbstständigkeit - Angebot abgeben trotz Verbot von Wettbewerbstätigkeit

Naja gut also die Aussage Quatsch ist wirklich nicht fein und angebracht wenn man nicht genau die Fakten kennt. Der Ton scheint hier nicht sonderlich wichtig.

Dennoch Danke für alle Antworten. Wie renomiert ein Antwortender User jetzt hier in dieser Gemeinde ist, spielt für mich keine Rolle.

Danke nochmals.
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  #14 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 19:31
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AW: Bevorstehende Selbstständigkeit - Angebot abgeben trotz Verbot von Wettbewerbstätigkeit

Zitat:
Wie renomiert ein Antwortender User jetzt hier in dieser Gemeinde ist, spielt für mich keine Rolle.
Richtig. Uns allen ist klar, dies ist nicht mehr oder weniger als ein Laiendiskussionsforum. Nimand muss für die Richtigkeit und Sinnhaftigkeit seiner Antworten haften. Und jedem bleibt es unbenommen, sich die Wunschantworten herauszupicken, so sinnfrei sie auch sein mögen.

Zitat:
Naja gut also die Aussage Quatsch ist wirklich nicht fein und angebracht wenn man nicht genau die Fakten kennt.
Tut mir leid, aber es liegt letztlich am TE, wie gut er den fiktiven Beispielfall ausmalt.
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  #15 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 07:58
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Zitat:
Zitat von filter Beitrag anzeigen
Richtig. Uns allen ist klar, dies ist nicht mehr oder weniger als ein Laiendiskussionsforum. Nimand muss für die Richtigkeit und Sinnhaftigkeit seiner Antworten haften. Und jedem bleibt es unbenommen, sich die Wunschantworten herauszupicken, so sinnfrei sie auch sein mögen.



Tut mir leid, aber es liegt letztlich am TE, wie gut er den fiktiven Beispielfall ausmalt.
Völlig richtig.
Aber "Quatsch" ist keine gute Umgangsform im Dialog, egal wie abstrakt oder detailliert man einen fiktiven Fall hier darstellt.

Sobal in einer Diksussion solche Begriffe fallen ist für mich im Grunde die Sachlichkeit beiseite gelegt.

Nur das wollte ich kurz bemängeln aber eigentlich auch nicht die Diskussion darauf lenken.

Für mich ist die Sache hier jetzt aber ganz gut abgesteckt. Es gibt keine klare einstimmige Meinung. Fazit: ich gehe zu einem Fachanwalt und lasse dieses Fallbeispiel checken.

In diesem Sinne hat das Forum seinen Zweck eigentlich ganz gut erfüllt.

Aber bitte: Streitet euch nun nicht weiter ;-)
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  #16 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 10:24
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AW: Bevorstehende Selbstständigkeit - Angebot abgeben trotz Verbot von Wettbewerbstätigkeit

Ich glaube Du hast das von mir zuletzt Geschriebene nicht wirklich so verstanden, wie ich es gemeint habe. Wir brauchen darüber jetzt aber auch nicht weiter diskutieren, denn es dient nicht der Sache im Topic.

Ich glaube auch, dass alles gesagt ist und wir die Diskussion an dieser Stelle stehen lassen sollten. Sollte inhaltlich noch etwas neues kommen, dann werde ich es hier auch schreiben.

Einen schönen Tag noch.
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  #17 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 11:52
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AW: Bevorstehende Selbstständigkeit - Angebot abgeben trotz Verbot von Wettbewerbstätigkeit

Zitat:
Zitat von butzelmen Beitrag anzeigen
In seinem Arbeitsvertrag heisst es jedoch:
§ Nebentätigkeiten
"Jede Wettbewerbstätigkeit ist untersagt, solange das Arbeitsverhältnis besteht."

Mehr steht dort nicht geschrieben. Es wird nicht genauer darauf eingegangen, was unter Wettbewerbstätigkeit zu verstehen ist.
Das muß da auch nicht stehen, das Wort ist klar.

Zitat:
Darüber hinaus steht in einem weiteren Paragrafen:
§ Sonstige Vereinbarungen:
"Geschäftliche Verbindungen mit Lieferanten, Kunden und sonstigen Geschäftpartnern dürfen nicht zum persönlichen Vorteil genutzt werden."
Die Kontakteaufnahme dürfte unter "geschäftlichen Vorteil" fallen, "persönlicher Vorteil" ist mehr die "allgemeine Bestechung".

Die Kontaktaufnahme zum Kunden des AG ist vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses unzulässig, das ergibt sich klar aus dem Arbeitsvertrag und auch aus den sonstigen rechtlichen Vorschriften.

Zitat:
Darf dieser Arbeitnehmer während seiner Anstellung beim jetzigen Arbeitgeber bereits jetzt vor Ende des Arbeitsverhältnisses ein Angebot an eine Firma abgeben, die aber auch Kunde seines derzeitigen Arbeitgeber ist?
Nein.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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