Dies ist eine Diskussion zu Bevorstehende Selbstständigkeit - Angebot abgeben trotz Verbot von Wettbewerbstätigkeit innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| AW: Bevorstehende Selbstständigkeit - Angebot abgeben trotz Verbot von Wettbewerbstätigkeit Zitat:
In dem Beispiel ist es so, dass der AG für den Kunden (Organisation im Konzern für die der AN ein Angebot adressiert) in diesem Jahr nicht anbieten wird. |
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| AW: Bevorstehende Selbstständigkeit - Angebot abgeben trotz Verbot von Wettbewerbstätigkeit Zitat:
Zitat:
Falls sich der AG auf bestimmte Kundenkreise beschränkt und der AN nur anderen anbietet, dann könnte was laufen. Siehe Frisör: AG arbeitet in irgendeinem Nobelhotel und begrenzt seine Kundschaft ausdrücklich auf dort eingemietete Gäste, AN stellt sich mit Stuhl und Spiegel im Nachbardorf auf die Straße. Oder: So, wie es Lichtboxer ausdrückt, riskiert der AN Ärger. Ansonsten: Kein Gesetz verbietet, überhaupt zu arbeiten. Die Misachtung des UWG und anderer Vorschriften kann den Ertrag der eigenen Arbeit mehr als zunichte machen. Ich mag jetzt nicht tausend Adressen verlinken; das Stichwort "Wettbewerbsverbot" vielleicht noch in Kombination mit "Arbeitsrecht" liefert in sicher jeder Suchmaschine ein Vielzahl von Ergebnissen. Dass ich bezüglich "Quatsch" hier mit filter übereinstimme, scheint mir selbstverständlich, ich möchte es der Vollständigkeit halber aber doch nochmal erwähnt haben. filter hat auch schon mehrfach bewiesen, dass er sehr viel von dem versteht, was er hier schreibt. Andere tun mit wachsender Häufigkeit regelmäßig genau das Gegenteil.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Bevorstehende Selbstständigkeit - Angebot abgeben trotz Verbot von Wettbewerbstätigkeit Naja gut also die Aussage Quatsch ist wirklich nicht fein und angebracht wenn man nicht genau die Fakten kennt. Der Ton scheint hier nicht sonderlich wichtig. Dennoch Danke für alle Antworten. Wie renomiert ein Antwortender User jetzt hier in dieser Gemeinde ist, spielt für mich keine Rolle. Danke nochmals. |
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| AW: Bevorstehende Selbstständigkeit - Angebot abgeben trotz Verbot von Wettbewerbstätigkeit Zitat:
Zitat:
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| AW: Bevorstehende Selbstständigkeit - Angebot abgeben trotz Verbot von Wettbewerbstätigkeit Zitat:
Aber "Quatsch" ist keine gute Umgangsform im Dialog, egal wie abstrakt oder detailliert man einen fiktiven Fall hier darstellt. Sobal in einer Diksussion solche Begriffe fallen ist für mich im Grunde die Sachlichkeit beiseite gelegt. Nur das wollte ich kurz bemängeln aber eigentlich auch nicht die Diskussion darauf lenken. Für mich ist die Sache hier jetzt aber ganz gut abgesteckt. Es gibt keine klare einstimmige Meinung. Fazit: ich gehe zu einem Fachanwalt und lasse dieses Fallbeispiel checken. In diesem Sinne hat das Forum seinen Zweck eigentlich ganz gut erfüllt. Aber bitte: Streitet euch nun nicht weiter ;-) |
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| AW: Bevorstehende Selbstständigkeit - Angebot abgeben trotz Verbot von Wettbewerbstätigkeit Ich glaube Du hast das von mir zuletzt Geschriebene nicht wirklich so verstanden, wie ich es gemeint habe. Wir brauchen darüber jetzt aber auch nicht weiter diskutieren, denn es dient nicht der Sache im Topic. Ich glaube auch, dass alles gesagt ist und wir die Diskussion an dieser Stelle stehen lassen sollten. Sollte inhaltlich noch etwas neues kommen, dann werde ich es hier auch schreiben. Einen schönen Tag noch. |
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| AW: Bevorstehende Selbstständigkeit - Angebot abgeben trotz Verbot von Wettbewerbstätigkeit Zitat:
Zitat:
Die Kontaktaufnahme zum Kunden des AG ist vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses unzulässig, das ergibt sich klar aus dem Arbeitsvertrag und auch aus den sonstigen rechtlichen Vorschriften. Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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