Dies ist eine Diskussion zu Bevorstehende Selbstständigkeit - Angebot abgeben trotz Verbot von Wettbewerbstätigkeit innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| mal angenommen: Ein Arbeitnehmer ist bei einem Arbeitgeber tätig. Tätigkeit würde in diesem Fall am 31.3. enden. Der Arbeitnehmer bereitet aber schon jetzt seine Selbstständigkeit für ab Mitte April vor. Dazu gehört auch das Kümmern um einen Auftrag. Dazu will der Arbeitnehmer ein Angebot abgeben. Das Problem: Das Angebot will der Arbeitnehmer zu einer Firma senden, die auch Kunde seines derzeitigen Arbeitgebers ist. In seinem Arbeitsvertrag heisst es jedoch: § Nebentätigkeiten "Jede Wettbewerbstätigkeit ist untersagt, solange das Arbeitsverhältnis besteht." Mehr steht dort nicht geschrieben. Es wird nicht genauer darauf eingegangen, was unter Wettbewerbstätigkeit zu verstehen ist. Darüber hinaus steht in einem weiteren Paragrafen: § Sonstige Vereinbarungen: "Geschäftliche Verbindungen mit Lieferanten, Kunden und sonstigen Geschäftpartnern dürfen nicht zum persönlichen Vorteil genutzt werden." Darf dieser Arbeitnehmer während seiner Anstellung beim jetzigen Arbeitgeber bereits jetzt vor Ende des Arbeitsverhältnisses ein Angebot an eine Firma abgeben, die aber auch Kunde seines derzeitigen Arbeitgeber ist? Danke und Gruß! Geändert von butzelmen (31.01.2012 um 10:22 Uhr). Grund: Forenregelnkonformität |
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| AW: Bevorstehende Selbstständigkeit - Angebot abgeben trotz Verbot von Wettbewerbstätigkeit Sie dürfen zuallererst die Forenregeln lesen. |
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| AW: Bevorstehende Selbstständigkeit - Angebot abgeben trotz Verbot von Wettbewerbstätigkeit Habe ich getan und hoffe, dass es nun korekt formuliert ist. |
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| AW: Bevorstehende Selbstständigkeit - Angebot abgeben trotz Verbot von Wettbewerbstätigkeit Und wenn der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber fragt, ob er nebentätig so etwas machen kann? Wäre das dann in Ordnung? Der Arbeitnehmer darf also erst nach Ablauf seines Arbeitsverhältnisses, also ab dem 1.4. sein Angebot abgeben? Der Arbeitnehmer in diesem Beispiel wird sicherlich noch weitere Angebote in der Hinterhand haben. In diesem Beispiel wird lediglich das wichtigste dieser Angebote fokussiert. |
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| AW: Bevorstehende Selbstständigkeit - Angebot abgeben trotz Verbot von Wettbewerbstätigkeit Nix Knebel. ![]() Schreibt der AN schon Angebote, ist er bereits (nebenberuflich) selbständig tätig. Das darf er aber nicht im Wettbewerb zu seinem Arbeitgeber, da braucht es die Vertragsklausel gar nicht. Alles, was die Firma nicht anbietet, darf er schon jetzt anbieten. Aber eben nicht in Konkurrenz zum Chef. Viele Verträge enthalten noch ein mehrjähriges nachträgliches Wettbewerbsverbot, das wäre wahrscheinlich auch gültig. Die zweite Klausel sollte irrelevant sein, falls AN nicht eben doch genau dies tut und möglicherweise noch mit seinen Geboten die Firma, deren Preise er ja kennt immer gezielt um einge Prozent unterbietet. Selbst, wenn es diese Klausel nicht gebe, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb setzt ihm da auch Grenzen.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Bevorstehende Selbstständigkeit - Angebot abgeben trotz Verbot von Wettbewerbstätigkeit Der AN in diesem Beispiel hat kein nachverträgliches Wettbewerbsverbot. Nur das was hier genau beschrieben ist. Nachverträglich kann er also tun was er möchte. Soweit mir bekannt ist so eine Wettbewerbskklausel aber schon generell wichtig. Formuliert der AN also in seinem Angebot die Aufgabenbeschreibung für die Dienstleistungen so, dass sie sich nicht mit den Angeboten des Arbeitgebers decken, wäre es also doch keine Verletzung des Wettbewerbsverbotes? |
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| AW: Bevorstehende Selbstständigkeit - Angebot abgeben trotz Verbot von Wettbewerbstätigkeit Völliger Quatsch diese Aussagen. Es ist genau so, wie es motzmecker beschreibt. Der AN darf nach § 242 BGB nicht in Konkurenz zu seinem AG treten. Dafür bedarf es keinerlei Klausel im Arbeitsvertrag. |
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| AW: Bevorstehende Selbstständigkeit - Angebot abgeben trotz Verbot von Wettbewerbstätigkeit Ich hoffe Du denkst jetzt nicht wirklich das der AN im Beispiel so naiv ist und den Unterschied zwischen Angestellten oder Selbständigen nicht kennt? Und um von Wahrscheinlichkeiten etc. sprechen zu können muss man die Sache genau kennen. Pauschal 100 -> 10 -> 1 zu sagen mag ich bestimmten Domänen stimmen. Aber hier nicht unbedingt. Es geht hier jetzt auch nicht um ein Gewerbe, wo an mit einem Produkt alle Klinken abklappert. genauer will und kann ich hier aber auch nicht werden. Deswegen bitte zurück zur eigentlichen Frage. |
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| AW: Bevorstehende Selbstständigkeit - Angebot abgeben trotz Verbot von Wettbewerbstätigkeit D.h. das wäre der einzige Weg für den AN ohne Konflikt ein Angebot bereits während seines Arbeitsverhältnisses abgeben zu können? |
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| AW: Bevorstehende Selbstständigkeit - Angebot abgeben trotz Verbot von Wettbewerbstätigkeit So eng kann man Konkurrenz nicht definieren. Ein Produkt oder eine Dienstleistung muss nicht gleichartig sein, um im Wettbewerb zu anderen zu stehen. Sie muss nur das gleiche Problem lösen. Vorliegend würde das Angebot des AN dazu führen, dass die Kunden enstprechende Leistungen des AG nicht mehr beziehen. |
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