Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Bevorstehende Selbstständigkeit - Angebot abgeben trotz Verbot von Wettbewerbstätigkeit

Dies ist eine Diskussion zu Bevorstehende Selbstständigkeit - Angebot abgeben trotz Verbot von Wettbewerbstätigkeit innerhalb des Forums Arbeitsrecht

Like Tree5Likes

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 22:41
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 10
Keine Wertung, butzelmen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, butzelmen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, butzelmen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, butzelmen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, butzelmen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, butzelmen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, butzelmen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, butzelmen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, butzelmen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, butzelmen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Question Bevorstehende Selbstständigkeit - Angebot abgeben trotz Verbot von Wettbewerbstätigkeit

Hallo,

mal angenommen: Ein Arbeitnehmer ist bei einem Arbeitgeber tätig. Tätigkeit würde in diesem Fall am 31.3. enden. Der Arbeitnehmer bereitet aber schon jetzt seine Selbstständigkeit für ab Mitte April vor.
Dazu gehört auch das Kümmern um einen Auftrag.

Dazu will der Arbeitnehmer ein Angebot abgeben. Das Problem:
Das Angebot will der Arbeitnehmer zu einer Firma senden, die auch Kunde seines derzeitigen Arbeitgebers ist.

In seinem Arbeitsvertrag heisst es jedoch:
§ Nebentätigkeiten
"Jede Wettbewerbstätigkeit ist untersagt, solange das Arbeitsverhältnis besteht."

Mehr steht dort nicht geschrieben. Es wird nicht genauer darauf eingegangen, was unter Wettbewerbstätigkeit zu verstehen ist.

Darüber hinaus steht in einem weiteren Paragrafen:
§ Sonstige Vereinbarungen:
"Geschäftliche Verbindungen mit Lieferanten, Kunden und sonstigen Geschäftpartnern dürfen nicht zum persönlichen Vorteil genutzt werden."


Darf dieser Arbeitnehmer während seiner Anstellung beim jetzigen Arbeitgeber bereits jetzt vor Ende des Arbeitsverhältnisses ein Angebot an eine Firma abgeben, die aber auch Kunde seines derzeitigen Arbeitgeber ist?

Danke und Gruß!

Geändert von butzelmen (31.01.2012 um 10:22 Uhr). Grund: Forenregelnkonformität
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 30.01.2012, 23:00
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 1.168
96% positive Bewertungen (1168 Beiträge, 58 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1168 Beiträge, 58 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1168 Beiträge, 58 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1168 Beiträge, 58 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1168 Beiträge, 58 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1168 Beiträge, 58 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1168 Beiträge, 58 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1168 Beiträge, 58 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1168 Beiträge, 58 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1168 Beiträge, 58 Bewertungen)  
AW: Bevorstehende Selbstständigkeit - Angebot abgeben trotz Verbot von Wettbewerbstätigkeit

Sie dürfen zuallererst die Forenregeln lesen.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 10:20
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 10
Keine Wertung, butzelmen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, butzelmen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, butzelmen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, butzelmen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, butzelmen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, butzelmen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, butzelmen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, butzelmen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, butzelmen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, butzelmen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Bevorstehende Selbstständigkeit - Angebot abgeben trotz Verbot von Wettbewerbstätigkeit

Zitat:
Zitat von filter Beitrag anzeigen
Sie dürfen zuallererst die Forenregeln lesen.
Habe ich getan und hoffe, dass es nun korekt formuliert ist.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 15:09
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 10
Keine Wertung, butzelmen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, butzelmen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, butzelmen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, butzelmen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, butzelmen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, butzelmen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, butzelmen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, butzelmen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, butzelmen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, butzelmen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Bevorstehende Selbstständigkeit - Angebot abgeben trotz Verbot von Wettbewerbstätigkeit

Und wenn der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber fragt, ob er nebentätig so etwas machen kann? Wäre das dann in Ordnung?
Der Arbeitnehmer darf also erst nach Ablauf seines Arbeitsverhältnisses, also ab dem 1.4. sein Angebot abgeben?

Der Arbeitnehmer in diesem Beispiel wird sicherlich noch weitere Angebote in der Hinterhand haben. In diesem Beispiel wird lediglich das wichtigste dieser Angebote fokussiert.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 16:35
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2010
Ort: Südostneufünfland
Alter: 48
Beiträge: 2.807
97% positive Bewertungen (2807 Beiträge, 140 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2807 Beiträge, 140 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2807 Beiträge, 140 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2807 Beiträge, 140 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2807 Beiträge, 140 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2807 Beiträge, 140 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2807 Beiträge, 140 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2807 Beiträge, 140 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2807 Beiträge, 140 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2807 Beiträge, 140 Bewertungen)  
AW: Bevorstehende Selbstständigkeit - Angebot abgeben trotz Verbot von Wettbewerbstätigkeit

Nix Knebel.

Schreibt der AN schon Angebote, ist er bereits (nebenberuflich) selbständig tätig. Das darf er aber nicht im Wettbewerb zu seinem Arbeitgeber, da braucht es die Vertragsklausel gar nicht.
Alles, was die Firma nicht anbietet, darf er schon jetzt anbieten. Aber eben nicht in Konkurrenz zum Chef. Viele Verträge enthalten noch ein mehrjähriges nachträgliches Wettbewerbsverbot, das wäre wahrscheinlich auch gültig.

Die zweite Klausel sollte irrelevant sein, falls AN nicht eben doch genau dies tut und möglicherweise noch mit seinen Geboten die Firma, deren Preise er ja kennt immer gezielt um einge Prozent unterbietet. Selbst, wenn es diese Klausel nicht gebe, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb setzt ihm da auch Grenzen.
Kyuubi86 and filter like this.
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 16:49
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 10
Keine Wertung, butzelmen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, butzelmen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, butzelmen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, butzelmen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, butzelmen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, butzelmen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, butzelmen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, butzelmen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, butzelmen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, butzelmen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Bevorstehende Selbstständigkeit - Angebot abgeben trotz Verbot von Wettbewerbstätigkeit

Der AN in diesem Beispiel hat kein nachverträgliches Wettbewerbsverbot. Nur das was hier genau beschrieben ist. Nachverträglich kann er also tun was er möchte.

Soweit mir bekannt ist so eine Wettbewerbskklausel aber schon generell wichtig.

Formuliert der AN also in seinem Angebot die Aufgabenbeschreibung für die Dienstleistungen so, dass sie sich nicht mit den Angeboten des Arbeitgebers decken, wäre es also doch keine Verletzung des Wettbewerbsverbotes?
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 17:12
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 1.168
96% positive Bewertungen (1168 Beiträge, 58 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1168 Beiträge, 58 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1168 Beiträge, 58 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1168 Beiträge, 58 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1168 Beiträge, 58 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1168 Beiträge, 58 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1168 Beiträge, 58 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1168 Beiträge, 58 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1168 Beiträge, 58 Bewertungen)96% positive Bewertungen (1168 Beiträge, 58 Bewertungen)  
AW: Bevorstehende Selbstständigkeit - Angebot abgeben trotz Verbot von Wettbewerbstätigkeit

Völliger Quatsch diese Aussagen. Es ist genau so, wie es motzmecker beschreibt. Der AN darf nach § 242 BGB nicht in Konkurenz zu seinem AG treten. Dafür bedarf es keinerlei Klausel im Arbeitsvertrag.
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 17:18
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 10
Keine Wertung, butzelmen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, butzelmen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, butzelmen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, butzelmen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, butzelmen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, butzelmen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, butzelmen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, butzelmen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, butzelmen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, butzelmen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Bevorstehende Selbstständigkeit - Angebot abgeben trotz Verbot von Wettbewerbstätigkeit

Ich hoffe Du denkst jetzt nicht wirklich das der AN im Beispiel so naiv ist und den Unterschied zwischen Angestellten oder Selbständigen nicht kennt?

Und um von Wahrscheinlichkeiten etc. sprechen zu können muss man die Sache genau kennen. Pauschal 100 -> 10 -> 1 zu sagen mag ich bestimmten Domänen stimmen. Aber hier nicht unbedingt.

Es geht hier jetzt auch nicht um ein Gewerbe, wo an mit einem Produkt alle Klinken abklappert. genauer will und kann ich hier aber auch nicht werden. Deswegen bitte zurück zur eigentlichen Frage.
Casa likes this.
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 17:24
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 10
Keine Wertung, butzelmen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, butzelmen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, butzelmen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, butzelmen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, butzelmen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, butzelmen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, butzelmen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, butzelmen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, butzelmen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, butzelmen hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Bevorstehende Selbstständigkeit - Angebot abgeben trotz Verbot von Wettbewerbstätigkeit

Zitat:
Zitat von wodim Beitrag anzeigen
Nö, dann wäre er ja keine Konkurrenz für ihn. Clever.
D.h. das wäre der einzige Weg für den AN ohne Konflikt ein Angebot bereits während seines Arbeitsverhältnisses abgeben zu können?
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 31.01.2012, 17:35
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2007
Beiträge: 2.873
99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2873 Beiträge, 236 Bewertungen)  
AW: Bevorstehende Selbstständigkeit - Angebot abgeben trotz Verbot von Wettbewerbstätigkeit

So eng kann man Konkurrenz nicht definieren.

Ein Produkt oder eine Dienstleistung muss nicht gleichartig sein, um im Wettbewerb zu anderen zu stehen. Sie muss nur das gleiche Problem lösen.

Vorliegend würde das Angebot des AN dazu führen, dass die Kunden enstprechende Leistungen des AG nicht mehr beziehen.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Tierhaltung trotz Verbot Mietrecht 17.10.2011 15:51
Katzenhaltung trotz Verbot? Mietrecht 29.09.2009 08:51
Hausverkauf trotz Verbot im Testament? Erbrecht 01.03.2009 16:54
Hund trotz Verbot! Mietrecht 07.02.2005 23:54





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Arbeitsrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN