Dies ist eine Diskussion zu Beurteilung der Relevanz einer chronischen Krankheit für den Arbeitsplatz innerhalb des Forums Arbeitsrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Beurteilung der Relevanz einer chronischen Krankheit für den Arbeitsplatz angenommen, ein ganz normaler Durchschnittsbürger hat eine chronische Krankheit, aber keinen Schwerbehindertenausweis. "Normaler Durchschnittsbürger" soll in dem Fall bedeuten, dass er sich vielleicht aus Interesse für Naturwissenschaften und Medizin interessiert, aber eben kein Arzt ist und demzufolge nur +/- viel Laienwissen hat und seine Beurteilung nach bestem Wissen evtl eine andere sein könnte (nicht sein muss) als die eines Arztes. Einem Arbeitgeber gegenüber muss ein Arbeitnehmer mit einer chronischen Krankheit diese ja angeben, sofern sie relevant für die Arbeit und die Sicherheit am Arbeitsplatz ist. Doch wie ist das geregelt ? Der Arbeitnehmer könnte zB der Meinung sein, die Krankheit spielt keine Rolle oder evtl mögliche Verletzungsrisiken kann er so sehr minimieren, dass die Wahrscheinlichkeit vergleichbar wäre mit einem Zwischenfall, den ein gesunder Arbeiter durch Nachlässigkeit, einen plötzlichen Schwächeanfall oder Herzinfarkt auslösen könnte. Somit also der Meinung ist, dass er die Arbeit machen kann. Der Arbeitgeber dagegen könnte der Meinung sein, dass die Krankheit eine Rolle spielt und ein Restrisiko mit Verletzungsgefahr bestehen bleibt (was ja auch stimmt), dieser Arbeitnehmer für diese Arbeit demnach also eher nicht in Frage kommt. Die Entscheidung liegt letztlich natürlich beim Arbeitgeber, das ist klar. Und damit wäre vielleicht auch die Entscheidung klar, die fiele, wenn der Arbeitgeber die Wahl hat - denn welcher Arbeitgeber geht schon gerne ein Risiko ein, das er selbst nicht so gut abschätzen kann. Wenn der Arbeitnehmer aber nun aus oben genannten Gründen nicht das Gefühl hat, den Arbeitgeber informieren zu müssen, hätte der Arbeitgeber auch gar nicht die Möglichkeit zu entscheiden. Der Arbeitnehmer hätte quasi durch sein Nicht-Informieren entschieden. Wie sieht es nun mit der Informationspflicht des Arbeitnehmers aus ? Und ist der Arbeitnehmer zB verpflichtet, den Betriebsarzt über seine Krankheit zu informieren - freiwillig und/oder auf Nachfrage ? Der Arbeitnehmer könnte ja einfach seine Arbeit machen - ein nicht einplanbares Restrisiko eines plötzlichen Zwischenfalls gibt es schließlich überall, wo Menschen sind. Viele Grüße, skys |
| |||
| AW: Beurteilung der Relevanz einer chronischen Krankheit für den Arbeitsplatz Es gibt eine Reihe von Tätigkeiten, die höhere gesundheitliche Anforderung an die Person stellen. Wenn diese nicht erfüllt werden, gefährdet der Arbeitnehmer andere und macht sich durch Verschweigen strafbar. Für solche Tätigkeiten sind dann aber auch häufig bestimmte Gesundheitsnachweise zu erbringen. Der Betriebsarzt dürfte in den seltensten Fällen alle Risiken erkennen können. Mir fällt jetzt als Krankheitsbeispiel Epilepsie ein. Eine normale handwerkliche Tätigkeit oder Büroarbeit kann man damit ohne weiteres ausführen. Ein Busfahrer, der eine solche Erkrankung vertuscht, gehört nach meiner Meinung fristlos gekündigt, auch wenn die Anfälle nur sporadisch und aller Jahre erfolgen. In einer Ratgeberbroschüre zu MS ist hingegen zu lesen, dass man mit dieser Krankheit noch voll arbeitsfähig ist, solange eben keine Symptome auftreten, die die betroffene Person unmittelbar an der Arbeit hindern. Solange er sich also nur selbst gefährdet, sehe ich keinen Zwang, dass der AN informieren muss. Wird er gefragt (was eigentlich keiner darf), darf er aber nicht schwindeln. Ein Problem könnte aber noch auftreten, wenn ein Unfall passiert und die Versicherung die Ursache dann in der verschwiegenen Erkrankung sieht.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
| |||
| AW: Beurteilung der Relevanz einer chronischen Krankheit für den Arbeitsplatz Zitat:
|
| |||
| AW: Beurteilung der Relevanz einer chronischen Krankheit für den Arbeitsplatz Hallo motzmecker, und danke für deine Antwort :) Du hast völlig Recht, für einen Busfahrer oder auch jemanden, der mit Schutzbefohlenen oder hilfsbedürftigen Menschen arbeitet, gelten noch mal strengere Maßstäbe und gerade auch bei dem Beispiel Epilepsie und Bus bin ich auch völlig deiner Meinung. Epilepsie ist auch ein gutes Beispiel, wobei es auch da große Unterschiede gibt : Menschen mit mehreren Anfällen pro Tag und Menschen, die nur 1-2x innerhalb von einem, zwei oder drei Jahren umfallen. Angenommen, jemand mit Epilepsie, der sehr selten umfällt, arbeitet in einem Büro einer Umgebung, wo er an Tischen mit Messern, Gabeln und Gläsern auf den Tischen und einem Kaminfeuer vorbeilaufen muss. Restaurant und Küche wären denkbar, aber es gibt ja auch noch andere Möglichkeiten. Bekommt der AN einen Anfall, könnte er im worst case vielleicht noch Gläser und Besteck vom Tisch wischen, Essen mit wegwischen, könnte dann im schlimmsten Fall z. B. auch in ein Messer fallen. Die Wahrscheinlichkeit ist gering, denn ein Mensch, der bewusstlos wird, klappt zusammen und rennt nicht vorher noch über die Tische – aber im Fluss der Bewegung und mit vielen Zufällen wäre es denkbar. Dh, das Risiko wäre für AG und AN nicht so einfach abzuschätzen, da zum einen sehr selten ein Anfall auftritt und zum anderen er genau zwischen solchen Tischen stattfinden müsste – und dann dabei auch noch bestimmtes Besteck erwischt werden müsste. Ohne Gewissen könnte man sagen, es wird sich rechtlich regeln, wenn etwas passiert. Doch besser fände ich es schon, wenn AG und AN offen miteinander reden können, wissen woran sie sind und kein Verstecken nötig wäre. Wäre es rechtlich nicht ok, solch eine Krankheit zu verschweigen, könnte der AN es dem AG gegenüber als "nicht fair" empfinden und der AG gegenüber dem AN natürlich "verärgert" sein. Das Beispiel ist schon irgendwie verrückt, wenn man sich überlegt, wie gering die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls sein kann und davon plus der Ehrlichkeit aber für jemanden abhängen kann, ob er nun einen (vielleicht noch dazu guten) Arbeitsplatz hat oder nicht. Nehme mal an, ein Betriebsarzt hat auch dem AG gegenüber Schweigepflicht – wobei die Frage offen bleibt, ob man sich darauf auch wirklich verlassen kann. Zitat:
Also z. B. auf die Frage, ob frau schwanger ist, frau auch "Nein" sagen dürfte. Stimmt das nicht ? Wobei es hier vielleicht auf die Fragestellung ankommt : Will der AG nur wissen will, ob man krank ist oder ob man eine Krankheit hat, die am Arbeitsplatz gefährlich sein könnte. Aber eben : im Endeffekt muss also der AN beurteilen (können), wie relevant die Krankheit nun ist oder nicht, und ob er die Krankheit angibt oder nicht ? Oder anders gefragt : wie groß muss eine Unfallwahrscheinlichkeit sein, dass das Gesetz der Informationspflicht greift ? Viele Grüße, skys |
| |||
| AW: Beurteilung der Relevanz einer chronischen Krankheit für den Arbeitsplatz Zitat:
Ich glaube nicht, dass wir bei der Diskussion in der abstrakten Form weiterkommen. Da gibt es bestimmt mehr denkbare Szenarien, als Arbeitsplätze auf dieser Welt. |
| |||
| AW: Beurteilung der Relevanz einer chronischen Krankheit für den Arbeitsplatz Das Beispiel der Epilepsie ist mir eingefallen, weil ich einen Betroffenen begnet bin. Der hat keinen Bus gefahren, sondern war als Paketzusteller unterwegs. Ihm wurde gesagt, wenn er nach OP und Behandlung 3 Jahre ohne Medikamente anfallsfrei bleibt, darf er wieder zurück in seinen Job. Für Busfahrer wird das noch etwas härter sein. Privat darf er aber trotzdem Auto fahren. Wenn ein epileptischer Kellner im Nobelrestaurant die teuren Sachen vom Tisch fledert, ist der Schaden kalkulierbar. Ein Schornsteinfeger sollte sich aber schon Fragen nach bestimmten gesundheitlichen Risiken gefallen lassen. Ja und auf Fragen, die man nicht stellen darf, muss man nicht antworten. Keine Antwort ist aber auch meist eine Antwort.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
| |||
| AW: Beurteilung der Relevanz einer chronischen Krankheit für den Arbeitsplatz Zitat:
|
| |||
| AW: Beurteilung der Relevanz einer chronischen Krankheit für den Arbeitsplatz Gut, es wird nicht gefragt und es braucht aber weder richtig noch falsch geantwortet werden. Nun geht die Fragestellung aber davon aus, dass der AN als Mensch mit überdurchschittlichem Interesse, die Krankheit selbst festgestellt hat, ärztliche Bestätigung oder Behandlung scheint nicht erfolgt. Die Erkrankung als solche ist also (noch) nicht nachgewiesen. Gewisse Andeutungen sprechen dafür, dass unser AN in Folge der Krankheit auch Anspruch auf Anerkennung einer (schweren) Behinderung haben könnte, wenn er dies nur erstmal beantragen würde. Deshalb würde ich jetzt sagen, dass ähnliche Probleme hier schon sehr ausfühlich und oft debattiert wurden und vor allem auf §§7,8 SGB7 verweisen. Dort ist herauszulesen, dass ein Unfall in Folge einer Krankheit kein Versicherungsfall für die gesetzliche Unfallversicherung ist. Das dürfte auch gelten, wenn sich erst bei einer nach dem Unfall stattfindenden Untersuchung herausstellt, dass die krankheit den Unfall mit verursacht und einschließlich der Risiken dem AN schon länger bekannt gewesen ist oder sein musste. Die Einschätzung, das Risiko unter Kontrolle zu haben, wird nicht akzeptiert werden. Hat der AN einen Gesundheitsschaden, der ihn bei der Arbeit überdurchschnittlich gefährdet, ist der AG verpflichtet, die Risiken zu minimieren. Der Weg dazu muss nicht zwingend eine Kündigung sein. Wird der AG aber über bestehende Risiken und Gefahren bewusst in Unkenntnis gehalten, dürfte das ein hinreichende Grund für arbeitsrechtliche Schritte sein. Andererseits ist ein Gesundheitsschaden, der die Arbeitsfähigkeit und -leistung nicht beeinträchtigt kein Kündigungsgrund. Zur Bedienung von PC und Telefon braucht man keine Beine. HIV-Infektion ist an sich der Arbeitsleistung auch nicht abträglich.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
| |||
| AW: Beurteilung der Relevanz einer chronischen Krankheit für den Arbeitsplatz Hallo, Zitat:
Oft kann es bei chronischen Krankheiten einen Schwerbehindertenausweis geben - aber da es in dem Beispiel nicht so ist, es nur erwähnt habe, damit man nicht von einem Ausweis ausgeht. Zitat:
Außerdem kann ein AG einen AN nicht schützen, wenn er nichts davon weiß - diesbezüglich hätte der AG also eher nichts zu befürchten. Eine fristlose Kündigung könnte aber vielleicht der Fall sein, wenn der AG der Meinung ist, der AN hätte abschätzen können müssen, dass ein Risiko besteht und demzufolge die Krankheit zumindest erwähnen müssen, oder nicht ? All das klärt für mich jedoch noch nicht so ganz die Frage, wie groß eine Unfallwahrscheinlichkeit sein muss oder angenommen werden kann, dass der AN verpflichtet ist, seine Krankheit mitzuteilen (das meinte ich mit Informationspflicht) ? Der AN steckt ja quasi in der Situation, dass er die Gegebenheiten und mögliche Gefahr "richtig" beurteilen muss. Viele Grüße, skys |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| arbeitgeber, arbeitnehmer, beurteilung, informationspflicht, krankheit |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| 117. Internistenkongress: Wird Krebs zur chronischen Krankheit? | Nachrichten: Wissenschaft | 14.03.2011 12:00 |
| Krankheitstage in einer Beurteilung | Beamtenrecht | 22.03.2010 14:28 |
| Beurteilung nach Krankheit | Beamtenrecht | 24.08.2009 10:21 |
| Das Leben mit einer chronischen Darmentzündung meistern | Nachrichten: Wissenschaft | 20.05.2009 13:00 |
| Arbeitsplatz wird nach längerer Krankheit von AG abgelehnt | Arbeitsrecht | 03.02.2008 09:56 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios