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Betriebsvereinbarung vs Tarifvertrag Vergütungsregelun

Dies ist eine Diskussion zu Betriebsvereinbarung vs Tarifvertrag Vergütungsregelun innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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Alt 27.01.2012, 12:56
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Betriebsvereinbarung vs Tarifvertrag Vergütungsregelun

Hallo - ich habe ein paar grundsätzliche Fragen und würde mich sehr über Feedback freuen.
Annahme:
Ein Unternehmen hat einen Betriebsrat, welcher komplett neu gewählt wurde
Frage: Darf der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung zur Vergütung (Eingruppierungsrichtlinien, definierte Entgelthöhen etc.) schließen, iniativ erzwingen oder nicht?
Ich bin etwas verunsichert, da im Gesetz steht, dass ein BR nur BV`s zu Themen abschließen darf, welche nicht durch einen Tarifvertrag geregelt sind bzw. geregelt werden könnten.
Gilt dies auch, wenn der Arbeitgeber nicht tarifgebunden ist, aber rein zufälig ein Tarifvertrag für die Branche existiert aber nicht zu Anwendung kommt?
Wie ist in diesem Verhältnis der §87 BetrVG zu sehen - der BR hätte ja eigentlich Mitbestimmungsrechte bei Entlohnungsgrundsätzen.
Da es ja fast für alle Branchen einen Tarifvertrag gibt stellt sich die Frage, ob diese Mitbestimmung überhaupt wirksam ist. ODER - gilt dieses Recht parallel zu Sachlage, dass Tarifvertragshoheit gilt?
Vielen Dank!!!
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Alt 27.01.2012, 14:41
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AW: Betriebsvereinbarung vs Tarifvertrag Vergütungsregelun

Zitat:
Zitat von Soundscript Beitrag anzeigen
Darf der Betriebsrat mit dem Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung zur Vergütung (Eingruppierungsrichtlinien, definierte Entgelthöhen etc.) schließen, iniativ erzwingen oder nicht?
geht gar nicht.

Zitat:
Zitat von Soundscript Beitrag anzeigen
Ich bin etwas verunsichert, da im Gesetz steht, dass ein BR nur BV`s zu Themen abschließen darf, welche nicht durch einen Tarifvertrag geregelt sind bzw. geregelt werden könnten.
Gilt dies auch, wenn der Arbeitgeber nicht tarifgebunden ist, aber rein zufälig ein Tarifvertrag für die Branche existiert aber nicht zu Anwendung kommt?
Wenn im Unternehmen zu Recht kein Tarivertrag zur Anwendung kommt, dann existiert dort keiner. In einer Betriebsvereinbarung können also alle Dinge geregelt werden.

Zitat:
Zitat von Soundscript Beitrag anzeigen
Wie ist in diesem Verhältnis der §87 BetrVG zu sehen - der BR hätte ja eigentlich Mitbestimmungsrechte bei Entlohnungsgrundsätzen.
Da es ja fast für alle Branchen einen Tarifvertrag gibt stellt sich die Frage, ob diese Mitbestimmung überhaupt wirksam ist. ODER - gilt dieses Recht parallel zu Sachlage, dass Tarifvertragshoheit gilt?
Vielen Dank!!!
Da ja genau in diesem Paragrafen geschrieben steht, dass das Mitbestimmungsrecht nur dann besteht, wenn weder Gesetz noch Tarifvertrag etwas anderes festlegen, ist der Umfang der Mitbestimmung aus meiner Sicht eindeutig definiert.

Besteht aber Einigkeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, irgendwelche Regelungen abweichend von einem gültigen Tarifvertrag zu regeln, könnte das doch in einem Haustarifvertrag geschehen. Wahrscheinlich ist aber dann die Zustimmung der Vertragsparteien des allgemeinen (Mantel-, Flächen-)Tarifvertrags notwendig.
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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Alt 27.01.2012, 17:49
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AW: Betriebsvereinbarung vs Tarifvertrag Vergütungsregelun

Zitat:
Besteht aber Einigkeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, irgendwelche Regelungen abweichend von einem gültigen Tarifvertrag zu regeln, könnte das doch in einem Haustarifvertrag geschehen. Wahrscheinlich ist aber dann die Zustimmung der Vertragsparteien des allgemeinen (Mantel-, Flächen-)Tarifvertrags notwendig.
Einspruch! Ein Haus-TV kann nur eine Gewerkschaft abschliessen, nicht der BR.
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  #4 (permalink)  
Alt 27.01.2012, 18:39
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AW: Betriebsvereinbarung vs Tarifvertrag Vergütungsregelun

Zitat:
Zitat von filter Beitrag anzeigen
Einspruch! Ein Haus-TV kann nur eine Gewerkschaft abschliessen, nicht der BR.
Einspruch stattgegeben.

Die Gewerkschaft könnte aber den Betriebsrat zumindest an der Verhandulng beteiligen, oder?
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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  #5 (permalink)  
Alt 27.01.2012, 18:55
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AW: Betriebsvereinbarung vs Tarifvertrag Vergütungsregelun

Ich kenne mich da auch nicht weiter aus. Der BR wird wohl regelmässig bei den Verhandlungen mitspielen. Rein formal wohl nur eine Gewerkschaft den Haus-TV abschliessen.
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Alt 28.01.2012, 19:03
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AW: Betriebsvereinbarung vs Tarifvertrag Vergütungsregelun

Zitat:
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Einspruch! Ein Haus-TV kann nur eine Gewerkschaft abschliessen, nicht der BR.
Genau so ist es.

(Aus diesem Grund können ver.di-Angestellt ja auch nicht streiken. Zu einem Streik in einer Tarifauseinandersetzung dürfen Betriebsräte nicht aufrufen, sondern nur Gewerkschaften. ver.di-Mitarbeiter müssen Mitglied bei ver.di sein - Stichwort: Tendenzbetrieb - und werden von ver.di gewerkschaftlich vertreten, die Gewerkschaft ver.di kann aber weder rechtlich noch logisch zum Streik gegen sich selbst aufrufen.

Angestellte anderer Gewerkschaften können ja zumindest theoretisch noch über ver.di in einen Streik treten, aber ausgerechtnet die Mitarbeiter von ver.di sind die einzigen Nicht-Beamten in Deutschland, die de jure und de facto nicht in einer Tarifauseindersetzung streiken können...)
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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Alt 30.01.2012, 12:46
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AW: Betriebsvereinbarung vs Tarifvertrag Vergütungsregelun

Hallo Motzmecker,
danke für das Feedback. Ich muss aber noch einmal konkret nachfragen:
Theoretische Situation:
Tarifvertrag exisitiert für Branche - ja
AG ist nicht im Tarif
BR ist neu gewählt
TV ist zwar für Branche existent kommt aber nicht zur Anwendung
Verstehe ich das dann richtig, dass im Rahmen einer BV Regelungen zur Vergütung zwischen AG und BR getroffenen werden können? Insbesondere Eingruppierungsrichtlinien, Gehaltsbände etc.? Ich schließe das aus folgender Antwort: "Wenn im Unternehmen zu Recht kein Tarivertrag zur Anwendung kommt, dann existiert dort keiner. In einer Betriebsvereinbarung können also alle Dinge geregelt werden."
Ich frage deshalb so dedzidiert nach, da ich mittlerweile zu dieser hypothetischen Situation alles von "nein wegen TV Vorrecht auch wenn TV nicht angewendet wird - bis Ja 8siehe obiges Zitat" gehört habe.

Vielen Dank
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Alt 30.01.2012, 15:04
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AW: Betriebsvereinbarung vs Tarifvertrag Vergütungsregelun

Betrachte mal bitte meine Meinung nicht als verbindlich, aber ich stimme Dir da zu. Wenn kein Branchen-/Flächen-/Mantel-/Haus-/was-weiß-denn-ich-Tarifvertrag zur Anwendung kommt, ist aus §87 BetrVG eindeutig das vollumfängliche Mitbestimmungsrecht zu allen dort genannten Themenbereichen ableitbar. Verträge, die anderswo gelten, aber nicht im betreffenden Betrieb, sind dort nicht existent.

Allerdings resultiert aus dem erwähnten Recht noch keine Pflicht für den BR. Wenn man nun nichts tun will, ist es zwar schön, sich hinter nichts tun dürfen zu verstecken; wenn das Versteck zusammenbricht, muss man nur deshalb die runtergelassene Hose immer noch nicht wieder hochziehen.

Für den nichts Erkennbares tuenden BR könnte jetzt sprechen, dass er "auf dem kleinen Dienstweg" dem AG irgendwie die Anerkennung des bestehenden Tarifvertrags nahelegen möchte. Muss aber auch nicht so sein.
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