Dies ist eine Diskussion zu Betriebsvereinbarung vs. Arbeitsvertrag innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Betriebsvereinbarung vs. Arbeitsvertrag mich würde interessieren, was für einen Unterschied es macht, wenn etwas in einer "Betriebsvereinbarung" steht statt direkt im Arbeitsvertrag. Denn das gibts anscheinend auch. Beispiel: Im Arbeitsvertrag könnte nur stehen, dass es 40 Wochenstunden sind und Überstunden ausbezahlt werden oder mit Freizeit ausgeglichen werden können. In einer "Betriebsvereinbarung über die Arbeitszeitregelung" (auf die in dem Arbeitsvertrag aber nirgends hingewiesen wird) könnten dann viele Regelungen stehen, die Bezug auf eine bestehende Gleitzeit, die Pausenregelung, den Urlaub, Zeitguthaben und -konten, Freistellungen, Arztbesuche, usw stehen. Meiner Meinung nach müsste all das doch Bestandteil des Arbeitsvertrages sein oder im Arbeitsvertrag zumindest dort mit einem "weitere Regelungen lt. Betriebsvereinbarung vom..." darauf hingewiesen werden ? Sehe da schon einen Unterschied - aber wie ist es rechtlich ? Etwas abgeschwächter, aber im Prinzip die gleiche Frage, wenn es eine "Vereinbarung" zB zur Internetnutzung gibt. Gehört das in den Arbeitsvertrag bzw sollte dort auf das Beiblatt hingewiesen werden oder nicht ? Bzw welchen Unterschied macht es, ob etwas nur als Beiblatt unterschrieben wird oder im Arbeitsvertrag steht - zB hinsichtlich der Gültigkeit ? "Übertrumpft" das, was im Arbeitsvertrag steht, das, was in einer Vereinbarung oder Betriebsvereinbarung steht ? Müsste nicht im Arbeitsvertrag wenigstens darauf hingewiesen werden ? Viele Grüße, skys |
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| AW: Betriebsvereinbarung vs. Arbeitsvertrag Gibt es einen Betriebsrat in dem fiktiven Fall? |
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| AW: Betriebsvereinbarung vs. Arbeitsvertrag Hallo filter, nein, den gibt es nicht. Beispiel : Betrieb mit knapp über 50 Mitarbeiter, aber ohne Betriebsrat. Grüße, skys |
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| AW: Betriebsvereinbarung vs. Arbeitsvertrag Dann gibt es auch keine Betriebsvereinbarungen. BV werden zwischen dem AG und dem BR ausgehandelt. Das was Sie meinen sind die üblichen betriebsinternen Regelungen. Es ist leider üblich im AV nur die wesentlichsten Dinge zu vereinbaren. Wenn beispeilsweise im AV nichts zu einem Arbeitszeitkonto vereinbart ist, dann kann der AG nicht einseitig eine Regelung diesbezüglich aus der Schublade zaubern. Das hätte er dann m.E. bereits bei der Unterzeichnung des AV mit dazu legen müssen. Zitat:
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| AW: Betriebsvereinbarung vs. Arbeitsvertrag Zitat:
Dann könnte quasi von heute auf morgen Gleitzeit ungültig sein und alles, was in dieser Vereinbarung steht ? Zitat:
Nur bzgl den Regelungen hinsichtlich Urlaub, Gleitzeit usw wäre doch eine Erwähnung im Arbeitsvertrag oder ein Hinweis nicht zu viel verlangt, oder ? |
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| AW: Betriebsvereinbarung vs. Arbeitsvertrag Zitat:
Wenn der AG nach einiger Zeit dem AN eine Änderungsvereinbarung vorlegt und der AN die auch unterzeichnet, dann ist es zu einer einvernehmlichen Änderung bzw. Präzisierung des Arbeitsvertrages gekommen. Ob da nun Betriebsvereinbarung drüber steht, ist nicht ganz so wichtig. Also aufpassen, was man als AN alles unterschreibt. Zitat:
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| AW: Betriebsvereinbarung vs. Arbeitsvertrag Zitat:
Zitat:
Oder greift dann einfach "wenn dazu nichts drin steht gilt automatisch Regelung xy" ? "Irgendwie nicht so erfreulich" für Arbeitnehmer... |
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| AW: Betriebsvereinbarung vs. Arbeitsvertrag Zitat:
Zitat:
http://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/index.html Zitat:
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| AW: Betriebsvereinbarung vs. Arbeitsvertrag Danke filter für die gute Auskunft ! Zitat:
Dennoch glaube, dass es schwierig wäre, sein eigenes Recht durchsetzen zu können, selbst wenn zB die Arbeitsleistung sehr geschätzt wird. Zitat:
Vielen Dank ! |
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