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Betriebsvereinbarung vs. Arbeitsvertrag

Dies ist eine Diskussion zu Betriebsvereinbarung vs. Arbeitsvertrag innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 08.05.2012, 19:53
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Betriebsvereinbarung vs. Arbeitsvertrag

Hallo,

mich würde interessieren, was für einen Unterschied es macht, wenn etwas in einer "Betriebsvereinbarung" steht statt direkt im Arbeitsvertrag.
Denn das gibts anscheinend auch.

Beispiel:
Im Arbeitsvertrag könnte nur stehen, dass es 40 Wochenstunden sind und Überstunden ausbezahlt werden oder mit Freizeit ausgeglichen werden können.

In einer "Betriebsvereinbarung über die Arbeitszeitregelung" (auf die in dem Arbeitsvertrag aber nirgends hingewiesen wird) könnten dann viele Regelungen stehen, die Bezug auf eine bestehende Gleitzeit, die Pausenregelung, den Urlaub, Zeitguthaben und -konten, Freistellungen, Arztbesuche, usw stehen.

Meiner Meinung nach müsste all das doch Bestandteil des Arbeitsvertrages sein oder im Arbeitsvertrag zumindest dort mit einem "weitere Regelungen lt. Betriebsvereinbarung vom..." darauf hingewiesen werden ?

Sehe da schon einen Unterschied - aber wie ist es rechtlich ?

Etwas abgeschwächter, aber im Prinzip die gleiche Frage, wenn es eine "Vereinbarung" zB zur Internetnutzung gibt.
Gehört das in den Arbeitsvertrag bzw sollte dort auf das Beiblatt hingewiesen werden oder nicht ?

Bzw welchen Unterschied macht es, ob etwas nur als Beiblatt unterschrieben wird oder im Arbeitsvertrag steht - zB hinsichtlich der Gültigkeit ?
"Übertrumpft" das, was im Arbeitsvertrag steht, das, was in einer Vereinbarung oder Betriebsvereinbarung steht ?

Müsste nicht im Arbeitsvertrag wenigstens darauf hingewiesen werden ?

Viele Grüße, skys
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  #2 (permalink)  
Alt 08.05.2012, 19:58
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AW: Betriebsvereinbarung vs. Arbeitsvertrag

Gibt es einen Betriebsrat in dem fiktiven Fall?
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  #3 (permalink)  
Alt 08.05.2012, 20:13
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AW: Betriebsvereinbarung vs. Arbeitsvertrag

Hallo filter,

nein, den gibt es nicht.
Beispiel : Betrieb mit knapp über 50 Mitarbeiter, aber ohne Betriebsrat.

Grüße, skys
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  #4 (permalink)  
Alt 08.05.2012, 20:28
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AW: Betriebsvereinbarung vs. Arbeitsvertrag

Dann gibt es auch keine Betriebsvereinbarungen. BV werden zwischen dem AG und dem BR ausgehandelt.

Das was Sie meinen sind die üblichen betriebsinternen Regelungen. Es ist leider üblich im AV nur die wesentlichsten Dinge zu vereinbaren.
Wenn beispeilsweise im AV nichts zu einem Arbeitszeitkonto vereinbart ist, dann kann der AG nicht einseitig eine Regelung diesbezüglich aus der Schublade zaubern. Das hätte er dann m.E. bereits bei der Unterzeichnung des AV mit dazu legen müssen.

Zitat:
Etwas abgeschwächter, aber im Prinzip die gleiche Frage, wenn es eine "Vereinbarung" zB zur Internetnutzung gibt.
Solche Dinge kann der AG in betriebsratslosen Betrieben üblicherweise einseitig im Rahmen des Weisungsrechtes anordnen. "Vereinbarung" würde ich dass dann nicht nennen, denn zu einer Vereinbarung gehören mindestens zwei Parteien.
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  #5 (permalink)  
Alt 08.05.2012, 21:01
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AW: Betriebsvereinbarung vs. Arbeitsvertrag

Zitat:
Das was Sie meinen sind die üblichen betriebsinternen Regelungen.
Aber wie "üblich" ist es dann, wenn eine von AG und AN unterschriebene ungültige Betriebsvereinbarung zB Gleitzeit und Zeitkonten, etc erlaubt/regelt, im Arbeitsvertrag dazu aber nichts steht ?
Dann könnte quasi von heute auf morgen Gleitzeit ungültig sein und alles, was in dieser Vereinbarung steht ?

Zitat:
Solche Dinge kann der AG in betriebsratslosen Betrieben üblicherweise einseitig im Rahmen des Weisungsrechtes anordnen. "Vereinbarung" würde ich dass dann nicht nennen, denn zu einer Vereinbarung gehören mindestens zwei Parteien.
Diese "Vereinbarung zur Internetnutzung" wird von beiden unterschrieben - sogesehen also nur eine Absicherung des AG (was ja auch ok sein kann).

Nur bzgl den Regelungen hinsichtlich Urlaub, Gleitzeit usw wäre doch eine Erwähnung im Arbeitsvertrag oder ein Hinweis nicht zu viel verlangt, oder ?
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  #6 (permalink)  
Alt 08.05.2012, 21:08
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AW: Betriebsvereinbarung vs. Arbeitsvertrag

Zitat:
Aber wie "üblich" ist es dann, wenn eine von AG und AN unterschriebene ungültige Betriebsvereinbarung zB Gleitzeit und Zeitkonten, etc erlaubt/regelt, im Arbeitsvertrag dazu aber nichts steht ?
Das Wort Betriebsvereinbarung ist gewissermassen rechtlich geschützt.
Wenn der AG nach einiger Zeit dem AN eine Änderungsvereinbarung vorlegt und der AN die auch unterzeichnet, dann ist es zu einer einvernehmlichen Änderung bzw. Präzisierung des Arbeitsvertrages gekommen. Ob da nun Betriebsvereinbarung drüber steht, ist nicht ganz so wichtig. Also aufpassen, was man als AN alles unterschreibt.

Zitat:
Nur bzgl den Regelungen hinsichtlich Urlaub, Gleitzeit usw wäre doch eine Erwähnung im Arbeitsvertrag oder ein Hinweis nicht zu viel verlangt, oder ?
Da gebe ich Ihnen grundsätzlich recht.
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  #7 (permalink)  
Alt 08.05.2012, 22:10
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AW: Betriebsvereinbarung vs. Arbeitsvertrag

Zitat:
Das Wort Betriebsvereinbarung ist gewissermassen rechtlich geschützt.
Das heißt, alle Regelungen wären in meinem Beispiel damit ja eigentlich völlig ungültig und nichtig.

Zitat:
Es ist leider üblich im AV nur die wesentlichsten Dinge zu vereinbaren.
Gibt es kein Recht, wonach bestimmte Dinge im Arbeitsvertrag festgelegt werden müssen ?
Oder greift dann einfach "wenn dazu nichts drin steht gilt automatisch Regelung xy" ?

"Irgendwie nicht so erfreulich" für Arbeitnehmer...
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  #8 (permalink)  
Alt 08.05.2012, 22:51
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AW: Betriebsvereinbarung vs. Arbeitsvertrag

Zitat:
Das heißt, alle Regelungen wären in meinem Beispiel damit ja eigentlich völlig ungültig und nichtig.
Nein. Wenn AN und AG das als Vereinbarung unterschreiben, dann ist das auch wirksam.

Zitat:
Gibt es kein Recht, wonach bestimmte Dinge im Arbeitsvertrag festgelegt werden müssen ?
Gibt es. Nennt sich Nachweisgesetz und ist ein 100% zahnloser Tiger.

http://www.gesetze-im-internet.de/nachwg/index.html


Zitat:
Oder greift dann einfach "wenn dazu nichts drin steht gilt automatisch Regelung xy" ?
Auch das. Wenn im AV bespielsweise kein Wort über den Urlaubsanspruch verloren wird, dann greift automatisch das BUrlG mit dem gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch. Für Internetnutzung und Arbeitszeitkonten gibt es dagegen keine gesetzlichen Regelungen, die ersatzweise greifen würden.
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  #9 (permalink)  
Alt 08.05.2012, 23:05
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AW: Betriebsvereinbarung vs. Arbeitsvertrag

Danke filter für die gute Auskunft !

Zitat:
die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Zuschläge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Arbeitsentgelts und deren Fälligkeit,
[...]
ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind.

(Auszug NachwG)
Wenn dies im Arbeitsvertrag fehlen würde, würde ich mich als Arbeitnehmer sehr ärgern...
Dennoch glaube, dass es schwierig wäre, sein eigenes Recht durchsetzen zu können, selbst wenn zB die Arbeitsleistung sehr geschätzt wird.

Zitat:
Wenn AN und AG das als Vereinbarung unterschreiben, dann ist das auch wirksam.
Naja, immerhin.

Vielen Dank !
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