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Betriebsänderung

Dies ist eine Diskussion zu Betriebsänderung innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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Alt 12.01.2012, 17:39
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Betriebsänderung

Ein Arbeitgeber ( ca.300 Beschäftigte ) möchte verschiedene Betriebsteile zusammenlegen
um Arbeitsplätze und Kosten langfristig einzusparen !
Es sind ca. 6 Personen von einem Arbeitsplatzwegfall betroffen .
Da die Betroffene alle seit fast 20 Jahre im Betrieb sind wird eine Kündigung schwierig und soll auch nicht stattfinden . Die Betroffenen die jahrelang Schichtarbeit 3 Schicht Konti Samstag , Sonntag,Feiertag gearbeitet haben sollen aber dann irgendwelche Tätigkeit ohne Schichtdienst ausüben , zusätzlich haben sie durch die Verlegung zu einer anderen Zentrale Täglich 80 km mehr zum Arbeitsplatz zu fahren . All dies , wegfall des Schichtdienst , ectr , weiterer Arbeitsweg führt zu finanziellen Einschnitten ! Der Arbeitgeber und Betriebsrat hält sich bedeckt und möchte bisher von Interessenausgleich , Sozialplan nichts wissen !

Zur Frage : Ist dies eine Betriesänderung ?
Wie sieht das aus wenn sich die Betroffenen auf interne Stellenausschreibungen bewerben die schlechter dotiert sind als die jetzige würden die bei einer Zusage auf einen späteren Interessenausgleich wie zusätzliche Fahrtkosten ectr. verzichten und sich zusäzlich verschlechtern oder wäre es sinnvoll sich erst mal zu Bewerben und bei einer Zusage Vorderungen zu stellen oder abwarten bis der Betriebsrat / Arbeitgeber an sie heran tritt ?
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Alt 14.01.2012, 17:41
V.I.P.
 
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AW: Betriebsänderung

Zitat:
Zitat von pin666 Beitrag anzeigen
Zur Frage : Ist dies eine Betriebsänderung ?
Ich habe mir erlaubt, um das fehlende b zu ergänzen.
Ja, das ist eine Betriebsänderung i.S.d. § 111 BetrVG.

Zitat:
Zitat von pin666 Beitrag anzeigen
Wie sieht das aus wenn sich die Betroffenen auf interne Stellenausschreibungen bewerben die schlechter dotiert sind als die jetzige würden die bei einer Zusage auf einen späteren Interessenausgleich wie zusätzliche Fahrtkosten ectr. verzichten und sich zusäzlich verschlechtern
Es kann keinem AN verwehrt werden, sich freiwillig auf eine schlechter dotierte Stelle zu bewerben. Ansprüche aus einem ev. Sozialplan sehe ich dann allerdings nicht.

Zitat:
Zitat von pin666 Beitrag anzeigen
oder wäre es sinnvoll sich erst mal zu Bewerben und bei einer Zusage Vorderungen zu stellen
Warum sollte sich ein AG auf Forderungen einlassen, wenn ein AN etwas von ihm will, nämlich ggf. eine schlechter dotierte Stelle?

Zitat:
Zitat von pin666 Beitrag anzeigen
oder abwarten bis der Betriebsrat / Arbeitgeber an sie heran tritt ?
Würde irgendwie Sinn machen. Herantreten muss allerdings der AG, der will/muss den Arbeitsvertrag mit diesen ca. 6 AN ändern/kündigen.
__________________
Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht.
Johann Wolfgang von Goethe
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  #3 (permalink)  
Alt 15.01.2012, 21:02
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AW: Betriebsänderung

der Grundlohn wird bleiben , mit schlechter dotierten Stellen meinte ich , das zb. Zulagen die in den letzten Jahren durch die Schichtarbeit wie Schichtzulage , Nachtzulage , Sonn-Feiertagzulagen wegfallen würden , die AN haben darauf auch keinen Anspruch mehr wenn sie keine Schichtarbeit mehr leisten ,es wäre aber auch durch die zusätzlichen Fahrtkosten die dann anfallen,mit Einbußen von bis zu 450€ Netto Monatlich zu rechnen .
Mit Vorderungen stellen ist gemeint über evtl.Fahrtkostenerstattungen ectr.zu verhandeln .
Momentan sieht es so aus , das der AG nichts von einer Betriebsänderung
wissen möchte und sich so das Recht herausnehmen zu können ,die AN in den nächsten Monaten so zu sagen von heute auf Morgen zu Versetzen .
Mit der Bewerbung auf eine andere Stelle soll einer evtl. Betriebsbedingten Kündigung vorgebeugt werden .( hättet euch ja bewerben können )
Könnte der AG dem AN für den Fall das dieser die Stelle dann aus wirtschaftlichen Gründen nicht annimmt dies zum Nachteil auslegen ?
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Alt 15.01.2012, 21:14
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AW: Betriebsänderung

Zitat:
Zitat von pin666 Beitrag anzeigen
und Betriebsrat hält sich bedeckt
Das ist vollkommen unverständlich. Ist diese Betriebänderung möglicherweise noch in der Überlegungsphase, d.h. möchte der Arbeitgeber dies bisher nur und hat noch keine konkreteren Planungen hierzu dem Betriebsrat vorgelegt, so dass dieser noch nicht tätig werden kann?

Es wäre sonst kaum vorstellbar unter welchen Voraussetzungen ein BR bei solchen offensichtlichen Nachteilen für die MA, nicht versucht einen Interessen- und Nachteilsausgleich mit dem AG zu vereinbaren.

Sind die MA mit diesen Fragen an den BR herangetreten?
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Alt 15.01.2012, 21:33
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AW: Betriebsänderung

Die MA sind an den Betriebsrat herangetreten , der hat laut Aussage vom AG
trotz mehrfacher Nachfrage bisher keine konkreten Infos erhalten .
Die Verlegung der Betriebsteile ist schon im vollen Gange ....
und soll in ca 3 Monaten abgeschlossen sein !
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Alt 15.01.2012, 21:50
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AW: Betriebsänderung

Der AG hätte hier umfassende Informationspflichten gegenüber dem BR und unter gewissen Voraussetzungen auch Beratungspflichten. Der BR muss die Möglichkeit bekommen noch in einem frühen Stadium der Überlegungen Einfluss zu nehmen.

Diese Rechte sind hier - unterstellt die Darstellung ist so richtig - verletzt.

Sollte der BR hier wirklich "hängen gelassen werden", sollte er dringend die Einigungsstelle anrufen um einerseits das "Ob und wie" und dann, möglicherweise auch noch weiterführend den Ausgleich der wirtschaftlichen Nachteile, zu regeln.

Bei einem Betrieb von 300 MA kann ich mir allerdings nicht vorstellen, dass der BR hier vollkommen untätig ist.
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Alt 19.01.2012, 07:30
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AW: Betriebsänderung

Antwort vom BR

Eine Lösung ist dem BR bisher noch nicht mitgeteilt worden, eine Vorlage hat der BR noch nicht erhalten.
Grundsätzlich müssen allerdings die Gespräche von der Unternehmensseite mit den Betroffenen geführt werden ohne Fragen offen zu lassen.

Es sieht so aus , das der Arbeitgeber an einem Interessenausgleich keine große Interesse hat, es wurde den AN bisher nur mitgeteilt das der AG schon irgend eine Arbeit für die betroffenen finden werde
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Alt 19.01.2012, 20:32
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AW: Betriebsänderung

Wenn es wie beschrieben richtig ist, dass die Maßnahmen im Rahmen der Betriebsänderung schon in vollem Gange sind, dann läuft hier etwas gundsätzlich falsch.

Der Arbeitgeber muss vorher den Betriebsrat umfassen informieren. $ 111 BetrVG.

Es gibt tausende Seiten im Internet, wo auch die Arbeiternehmer sich informieren können, welche Rechte und Möglichkeiten der BR, aber auch die einzelnen Arbeitnehmer haben.

Hier nur zwei Beispiele:

http://www.arbeitnehmerkammer.de/mit...iebsaenderung/

In diesem ersten auch, was die Arbeitnehmer auch selbst tun können.

http://www.hachenberg-und-richter.de...urierungen.pdf

Und hier noch ein Beispiel, welches Arbeitgeberstrategien aufzeigt, welches dem BR vielleicht mal gezeigt werden könnte:

http://www.nci-net.de/Archiv/Betrieb...trategien.html

Vielleicht passiert im Betrieb genau gerade das, was dort beschrieben wird.
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  #9 (permalink)  
Alt 19.01.2012, 22:52
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AW: Betriebsänderung

Der BR ist der Meinung das die AN grundsätzlich erstmal Gespräche mit der Unternehmerseite führen müssen und der BR dieses erst mal abwartet .
Die Unternehmerseite hat angekündigt das es keiner Entlassungen geben würde und der AG die AN schon irgendwie Weiterbeschäftigen wird , der AG könne aber noch keine konkreten Aussagen machen !
Hier sollen die AN eindeutig abgeschoben werden ,und unter schlechteren Bedingungen ohne Nachteilsausgleich versetzt werden .
Wenn es zu keiner Einigung kommen sollte , bleibt wahrscheinlich nur der Weg zum Arbeitsgericht .
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  #10 (permalink)  
Alt 02.04.2012, 20:54
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AW: Betriebsänderung

Es hat vor kurzem Gespräche ..Infoveranstaltung mit dem AG und BR gegeben und diese sind sich einig das es sich nicht um eine Betriebsänderung handelt !
Es soll keinen Sozialplan und Interessenausgleich geben , auch keine Änderungskündigungen .Es gibt auch sonst nichts schriftliches vom AG . Der AG und BR ist der Auffassung die Betroffenen AN unter Ausübung seines Direktionsrechts versetzen zu können .

Die AN sollen sich nun auf unterqualifizierte Interne Stellenausschreibungen ,stellenweise befristet auf 1-2 Jahre bewerben sonst wird der AG unter Ausübung seines Direktionsrechts eine neue Stelle zuweisen .
Es wird schon erheblicher psychischer Druck auf die AN ausgeübt die sich nicht freiwillig auf interne Stellen bewerben wollen .
Bei der Frage warum dem AN keine qualifizierte , ähnliche Tätigkeit zugeteilt werden könne , ist der AN auf einmal nicht mehr qualifiziert genug oder es gibt keine andere , außer eben minderwertige Tätigkeiten im Unternehmen .
Der AG gibt an , sich ja mit den AN gütlich einigen zu wollen aber da sich die AN ja nicht bewerben ....sie keine Interesse an eine Weiterbeschäftigung im Unternehmen zeigen würden .

Der AG will mit allen Mitteln eine Änderungskündigung vermeiden , bestimmt mit gutem Grund .
Ist es anzurraten eine Versetzung durch das Direktionsrecht des AG abzuwarten und dann dagegen anzugehen ( Arbeitsgericht )
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