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Betriebliche Übung?

Dies ist eine Diskussion zu Betriebliche Übung? innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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Alt 17.01.2012, 19:14
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Betriebliche Übung?

Angenommen AN x ist Arzthelfer und hat einen AV über 38Std/Woche für Summe y!
Durch Änderung der Praxiszeiten arbeitet er allerdings seit 8 Jahren nur noch 31Std/Woche für die selbe Summe y !
Wenn der AG nun verlangt, wieder auf die 38Std zu gehen, kann er immer noch die Summe y zahlen oder muss er mehr zahlen, da man nach 8 Jahren mit 31Std nicht mehr mit Erhöhung auf 38 Std rechnen muss( Stichwort: Betr. Übung )?!
Oder kann man trotz AV sogar die Erhöhung ablehnen?
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Alt 17.01.2012, 20:05
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AW: Betriebliche Übung?

betriebliche übung wird grundsätzlich nicht auf arbeitszeit angewandt.
so ein fall zeigt auch, weshalb das (in meinen augen) gut ist. AN musste hier 8 Jahre lang fast 20% weniger arbeiten als im AV vereinbart (was etwa 4.000 Arbeitsstunden weniger entspricht) und bekam dafür trotzdem den gleichen Lohn. Und nun denkt AN darüber nach, das noch zu bestrafen. Je nachdem wie der Arbeitsvertrag und der Arbeitsalltag in der Praxis aussieht, hätte AG damals vielleicht sogar eine Änderungskündigung in Betracht ziehen können, um das Gehalt von AN entsprechend anzupassen.
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