Dies ist eine Diskussion zu Bestrafung bei Verstoß gegen §4 Arbeitsgesetz innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Bestrafung bei Verstoß gegen §4 Arbeitsgesetz folgender AUSGEDACHTER Fall: Ein AN muss in einem Betrieb über 6h ohne Pause arbeiten, was ja gegen §4 des Arbeitsgesetzes verstößt. Nun gibt es ja §22 und §23 zur Bestrafung.... Nun geht es um die Bestrafung, da finde ich §22 und §23. § 22 Bußgeldvorschriften (1) Ordnungswidrig handelt, wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig ......... 2.entgegen § 4 Ruhepausen nicht, nicht mit der vorgeschriebenen Mindestdauer oder nicht rechtzeitig gewährt,....... (2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 7, 9 und 10 mit einer Geldbuße bis zu fünfzehntausend Euro, ........ Frage: d.h. das hier bis zu max. 15.000€ für den Arbeitgeber fällig werden könnten, oder ? § 23 Strafvorschriften (1) Wer eine der in § 22 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 5 bis 7 bezeichneten Handlungen 1. vorsätzlich begeht und dadurch Gesundheit oder Arbeitskraft eines Arbeitnehmers gefährdet oder 2. beharrlich wiederholt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Wer in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft. Frage: Heißt es, dass wenn der Arbeitgeber vorher von diesem Gesetz wusste und / oder immer wieder dagegen verstoßen hat zusätzlich zu den max. 15.000€ nochmals bis zu 180 Tagessätzen bestraft werden kann ? |
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