Dies ist eine Diskussion zu Besteht Anspruch auf Lohn? innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Besteht Anspruch auf Lohn? ein Bekannter von mir - Herr A.N. hat einen Konflikt mit seinem Arbeitgeber. Es handelt sich dabei um folgenden Sachverhalt: A.N. begann eine Ausbildung in einem kleinen Unternehmen, bei dem auch seine Freundin beschäftigt war/ist. Nachdem diese Schwanger wurde verschlechterte sich das Arbeitsverhältnis zwischen ihr und dem Arbeitgeber nachhaltig - da dieser in der Schwangerschaft und der damit einhergehenden Arbeitsunfähigkeit (Handwerker) "böse Absichten" vermutet und ihr illegal das Gehalt vor enthält. Es kommt zu einem Rechtsstreit, bei dem ein Anwalt eingesetzt wird, um die Gehaltsansprüche durchzusetzen. Exakt mit Beginn dieses offiziellen Rechtsstreites (eintreffen eines Anwaltlichen Schreibens) beginnt der Arbeitgeber nun seinen Frust auf Herrn A.N. zu übertragen - von dem er natürlich weiß, daß er mit besager Frau zusammen wohnt. Noch am selben Tag erhält A.N. einen mündlichen Hinweis, daß seine Arbeitskleidung (namentlich die Schuhe) für den AG ein Problem dar stellen...und er sich umgehend andere (spezielle) besorgen solle. Gleich am nächsten Arbeitstag wird er mündlich verwarnt und nun auch darauf hingewiesen, daß ab jetzt auch seine bislang verwendeten Hemde nicht mehr angemessen sind. Das Problem sind nicht die Farben oder die sonstige Beschaffenheit - sondern die MARKE der Hemden (es sei an dieser Stelle angemerkt, daß es sich um "gewöhnliche" Hemden aus der Boutique handelt). Nachdem ihm erklärt wurde, daß er ohne angemessene Arbeitskleidung nicht arbeiten darf wird Herr A.N. nun nach hause geschickt und zerbricht sich dort den Kopf darüber, ob diese Rechtfertigung des Arbeitgebers rechtens sei. Um sich bei einem etwaigem Rechtsstreit ggf. abzusichern und ferner schlicht, um den Anforderungen gerecht zu werden, verlangt er am darauf folgenden Tag nun eine schriftliche Kleiderordnung des Arbeitgebers, in der klar definiert ist, was Herr A.N. tragen soll. Die erste Bitte eine solche Kleiderordnung zu veröffentlichen wird mündlich geäußert und zwar angenommen - aber nicht befolgt. Inzwischen vergehen zwei Wochen, in denen Herr A.N. aufgrund der mündlichen Weisung seines Arbeitgebers nicht zur Arbeit erscheint. Nun verfasst Herr A.N. einen Brief, in dem er den Arbeitgeber schriftlich (und konkret formuliert "zum zweiten Mal"!) darum bittet ihm eine schriftliche Kleiderordnung zukommen zu lassen - da er ohne solch eine nicht in der Lage ist der Kleiderordnung gerecht zu werden und somit arbeiten zu können, wozu er aber (und das wurde ausdrücklich klar gestellt) gewillt ist. Von diesem Schreiben hat er ein eigenes, vom Vorgesetzten unterschriebenes, Exemplar mit Datum. Weiterhin wurde die Bitte ignoriert - so daß Herr A.N. auch weiterhin seiner Arbeit nicht nachkommen konnte. Inzwischen vergingen seit Beginn des Konfliktes sechs Wochen...und an diesem 1. Oktober erhielt Herr A.N. nun kein Gehalt. Eine schriftliche Kündigung (im Übrigen auch keine mündliche) wurde bislang von keiner der beiden Parteien verfasst! Somit müsste eigentlich voller Anspruch auf das Monatsgehalt bestehen - allerdings vermutet Herr A.N. aufgrund der Arglist seitens des AGs gegenüber seiner schwangeren Freundin, daß er auch ihm versuchen wird das Gehalt vor zu enthalten...mit der Rechtfertigung, er sei ja nicht auf der Arbeit erschienen. Besteht unter diesen Umständen voller Gehaltsanspruch? Ich hoffe ihr könnt dazu was sagen. Mfg |
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| AW: Besteht Anspruch auf Lohn? Kann keiner was dazu sagen? |
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| AW: Besteht Anspruch auf Lohn? Zitat:
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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| AW: Besteht Anspruch auf Lohn? Domingo: Zitat:
Mein imaginärer Freund - Herr A. Nehmer hat einen Konflikt mit seinem Arbeitgeber. Es handelt sich dabei um folgenden Sachverhalt: A.N. begann eine Ausbildung in einem kleinen Unternehmen, bei dem auch seine Freundin beschäftigt war/ist. Nachdem diese Schwanger wurde verschlechterte sich das Arbeitsverhältnis zwischen ihr und dem Arbeitgeber nachhaltig - da dieser in der Schwangerschaft und der damit einhergehenden Arbeitsunfähigkeit (Handwerker) "böse Absichten" vermutet und ihr illegal das Gehalt vor enthält. Es kommt zu einem Rechtsstreit, bei dem ein Anwalt eingesetzt wird, um die Gehaltsansprüche durchzusetzen. Exakt mit Beginn dieses offiziellen Rechtsstreites (eintreffen eines Anwaltlichen Schreibens) beginnt der Arbeitgeber nun seinen Frust auf Herrn A.N. zu übertragen - von dem er natürlich weiß, daß er mit besager Frau zusammen wohnt. Noch am selben Tag erhält A.N. einen mündlichen Hinweis, daß seine Arbeitskleidung (namentlich die Schuhe) für den AG ein Problem dar stellen...und er sich umgehend andere (spezielle) besorgen solle. Gleich am nächsten Arbeitstag wird er mündlich verwarnt und nun auch darauf hingewiesen, daß ab jetzt auch seine bislang verwendeten Hemde nicht mehr angemessen sind. Das Problem sind nicht die Farben oder die sonstige Beschaffenheit - sondern die MARKE der Hemden (es sei an dieser Stelle angemerkt, daß es sich um "gewöhnliche" Hemden aus der Boutique handelt). Nachdem ihm erklärt wurde, daß er ohne angemessene Arbeitskleidung nicht arbeiten darf wird Herr A.N. nun nach hause geschickt und zerbricht sich dort den Kopf darüber, ob diese Rechtfertigung des Arbeitgebers rechtens sei. Um sich bei einem etwaigem Rechtsstreit ggf. abzusichern und ferner schlicht, um den Anforderungen gerecht zu werden, verlangt er am darauf folgenden Tag nun eine schriftliche Kleiderordnung des Arbeitgebers, in der klar definiert ist, was Herr A.N. tragen soll. Die erste Bitte eine solche Kleiderordnung zu veröffentlichen wird mündlich geäußert und zwar angenommen - aber nicht befolgt. Inzwischen vergehen zwei Wochen, in denen Herr A.N. aufgrund der mündlichen Weisung seines Arbeitgebers nicht zur Arbeit erscheint. Nun verfasst Herr A.N. einen Brief, in dem er den Arbeitgeber schriftlich (und konkret formuliert "zum zweiten Mal"!) darum bittet ihm eine schriftliche Kleiderordnung zukommen zu lassen - da er ohne solch eine nicht in der Lage ist der Kleiderordnung gerecht zu werden und somit arbeiten zu können, wozu er aber (und das wurde ausdrücklich klar gestellt) gewillt ist. Von diesem Schreiben hat er ein eigenes, vom Vorgesetzten unterschriebenes, Exemplar mit Datum. Weiterhin wurde die Bitte ignoriert - so daß Herr A.N. auch weiterhin seiner Arbeit nicht nachkommen konnte. Inzwischen vergingen seit Beginn des Konfliktes sechs Wochen...und an diesem 1. Oktober erhielt Herr A.N. nun kein Gehalt. Eine schriftliche Kündigung (im Übrigen auch keine mündliche) wurde bislang von keiner der beiden Parteien verfasst! Somit müsste eigentlich voller Anspruch auf das Monatsgehalt bestehen - allerdings vermutet Herr A.N. aufgrund der Arglist seitens des AGs gegenüber seiner schwangeren Freundin, daß er auch ihm versuchen wird das Gehalt vor zu enthalten...mit der Rechtfertigung, er sei ja nicht auf der Arbeit erschienen. Besteht unter diesen Umständen voller Gehaltsanspruch? Ich hoffe ihr könnt dazu was sagen. Mfg |
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| AW: Besteht Anspruch auf Lohn? Dann lösche bitte den Eingangsposting
__________________ Summum ius, summa iniuria "Nicht das Unrecht soll man anklagen, wenn es das Recht von seinem Sitz verdrängt, sondern das Recht, welches sich dies gefallen lässt." (R. v. Jhering) |
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