Dies ist eine Diskussion zu Bescheinigung vom Arzt innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Bescheinigung vom Arzt Person X arbeitet bei einer Kommunalverwaltung XY und macht dort eine Ausbildung Person X hat über mehrere Monate zwischendurch unregelmäßig gefehlt. Leider auch an Schultagen ohne sich beim Arbeitgeber krank zu melden. In einem Brief an seinen Arbeitgeber erklärt X dass er unter Depressionen leidet und es nicht realisiert hat, dass er sich hätte krank melden müssen. Verwaltung XY antwortet und fragt in einem Brief ob Person X in ensprechender ärztlicher Betreuung ist und wenn ja um Einreichung einer Bescheinigung des Arztes zu diesem Krankheitsbild. Ist das zulässig? Darf der Arbeitgeber nach wowas verlangen?? Danke für die Antworten. |
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| AW: Bescheinigung vom Arzt Gegenfrage: Darf Person X einfach behaupten, eine psychische Krankheit zu haben, ohne den Nachweis zu erbringen? |
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| AW: Bescheinigung vom Arzt Hallo Nein, der AG darf das nicht verlangen. Er darf aber abmahnen, im Wiederholungsfalle über Kündigung nachdenken, sndere zulässige Sanktionen prüfen und die Lohnfortzahlung für die entsprechenden Tage verweigern. Gruß, Xtase
__________________ Wer sich die Anwaltskosten für eine Beratung nicht leisten kann und keine Versicherung hat, die einspringt, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht am Wohnort zu beantragen (außer in Hamburg und Bremen). Eine fachanwaltliche Erstberatung kostet dann eine Selbstbeteiligung von derzeit 10,00 €. Der Rechtsanwalt erhält vom Gericht dann eine Pauschale für Beratung und ggf erste außergerichtliche Tätigkeiten. Im Falle eines Prozesses kann man dann wiederum Prozesskostenhilfe beantragen. |
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| AW: Bescheinigung vom Arzt Person X behauptet es ja auch nicht. Nur ich bin der Meinung dass die Person X keinen Nachweis erbringen muss. |
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| AW: Bescheinigung vom Arzt Gibt es dazu eine Rechtsgrundlage? |
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| AW: Bescheinigung vom Arzt Der Arbeitgeber hat keinen Anspruch rechtlichen darauf. Wie das Prozedere ist hat ja Xtase schon geschildert. Im Rahmen eines möglichen Kündigungsschutzprozesses wird der AN dann nachweisen müssen dass ihn an der hartnäckigen Nichtvorlage von AU-Bescheinigungen kein Verschulden trifft. Möglicher Weise gelingt ihm das mittels ärztlicher Gutachten. Ansonsten würde ich in einem realen Fall diesem AzuBi dringendst raten, erst nachzudenken und dann zu handeln! Welche Reaktion des Arbeitgebers hatte er denn ernsthaft erwartet? Ich würde es an Stelle des AzuBis positiv sehen: Grundsätzlich ist der Arbeitgeber bereit dieses Fehlverhalten zu entschuldigen, wenn ihm nachgewiesen wird dass der AzuBi das erforderliche Verhalten nicht erkennen konnte.
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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