Dies ist eine Diskussion zu Bescheinigung über Krankheitstage innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Bescheinigung über Krankheitstage Ich hoffe mal, dass ich hier eine Antwort finden kann auf meine Frage..... Also angenommen, ich bekäme eine Antwort auf meine Bewerbung die besagt, ich solle bitte zur Vervollständigung meiner Bewerbungsunterlagen noch eine "Bescheinigung meiner Krankenkasse über die Berufsunfähigkeitszeitäume der letzten 3 Jahre" nachreichen. Ok, so viele Krankheitstage hatte ich nicht in den letzten 3 Jahren (vielleicht insgesamt 4 - 5 Wochen), also bräuchte ich mir da keine Gedanken zu machen. Fest steht nun auch mal: Entweder nachreichen oder nie mehr da bewerben und meine Bewerbung wird zu Altpapier. Trotzdem wüsste ich mal gerne, ob das alles so rechtens ist.... Ich fände das schon sehr dreist und unverschämt, wenn man so mit Bewerbern umgehen dürfte. Auch wenn man von den Krankheitstagen her eine "weiße Weste" hat.... Letztendlich bleibt einem nichts anderes übrig, aber ok finde ich es beim besten Willen nicht. Aber als größter Arbeitgeber in meinem Arbeitsfeld kann man sich das wohl erlauben... Schließlich gibt es mehr als genügend Bewerber. Schon mal vielen Dank! Lieschen Müller |
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| AW: Bescheinigung über Krankheitstage Hallo, also über meinen bisherigen Krankenstand würde ich keinen AG info., allerdings wenn du eine weiße Weste hast, warum nicht. Nur bitte nicht mit deinen Diagnosen, dies geht den AG wirklich nichts an. |
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| AW: Bescheinigung über Krankheitstage Aber wie sieht es denn rechtlich aus? Ist es rechtens so eine Bescheinigung zu fordern? |
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| AW: Bescheinigung über Krankheitstage Fragen nach Erkrankungen sind nur dann ebrechtigt, wenn davon ausgegangen werden kann, dass die Erkrankung die Arbeitsfähigkeit einschränkt oder unmöglich macht. Dabei handelt es sich aber im Allgemeinen um aktuelle bzw. chronische Erkrankungen. Eine "Liste" der Erkrankungen der vergangenheit wird nicht zulässig sein. Nur: nicht wahrheitsgemäß kann man die nicht beantworten, nur gar nicht. Man müsste also die Bewerbungspraxis des Betriebs im Allgemeinen angreifen, beispielsweise über den Betriebsrat.
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Bescheinigung über Krankheitstage och, denke mir, dass es nicht erlaubt ist, pauschal nach krankheitszeiten zu fragen. und wer unerlaubte sachen fordert darf auch eiskalt belogen werden! ![]() ich hätte da gar keine skrupel. man kann ja von der krankenkasse die sachen anfordern und dann jeweils entsprechend den eigenen vorstellungen "schönen". kopierer machts möglich. dann schreibt man dick "kopie" darauf, dann handelt es sich nicht um eine urkundenfälschung und dann gibt man das so ab. so würd ich das machen, ohne schlechtes gewissen. |
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| AW: Bescheinigung über Krankheitstage Ja, ich weiß. Und? Willst Du eine Bescheinigung der Krankenkasse fälschen? Das wird nicht gehen. Zitat:
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Bescheinigung über Krankheitstage Zitat:
der §267 bgb http://bundesrecht.juris.de/stgb/__267.html umfasst nur urkunden, nicht aber kopieen. wenn du kopien kannst du manipulieren wie du willst, solang du das nicht zu betrugszwecken einsetzt. das geht natürlich nicht, weil du dann bei betrug wärest. aber hier wird nicht betrogen, denn du hast ja das recht auf unzulässige fragen zu lügen. |
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| AW: Bescheinigung über Krankheitstage Aha. Und wie ist man an diese Kopie gelangt? Man hat dazu eine Urkunde verfälscht. Und es soll weiterhin der Anschein erweckt werden, es handle sich nur um eine Kopie des Originals.
__________________ "Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen. "Das andere auch", sagte Krabat. In memoriam Otfried Preußler Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Bescheinigung über Krankheitstage Zitat:
Zitat:
![]() dieser urkundenfälschungs§ soll wirklich nur den glauben in originale schützen. die meiste zeit, wenn du falsche kopien erstellst, wird das in richtung betrug rauslaufen. aber in diesem fall eben nicht, weil hier ja lügen (und es ist eben nur ne lüge) ausdrücklich erlaubt ist. |
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| AW: Bescheinigung über Krankheitstage Hallo na weil eine kopie von einer urkunde keine urkunde mehr is, sondern blos ne kopie. der §267 bgb umfasst nur urkunden, nicht aber kopieen. Das ist so pauschal falsch! Ein kleiner Auszug aus http://www.internet-strafrecht.com/d...netstrafrecht/ Viele Laien haben etwas von dem Unterschied “Kopie ./. Urkunde” gehört und glauben fälschlicherweise, durch das Hantieren mit Kopien garnicht erst in den Bereich strafbarer Handlungen zu geraten und später Sehr problematisch ist bei Laien mitunter verbreitetes Halbwissen: So haben erstaunlich viele etwas davon gehört, dass eine “Fotokopie keine Urkunde sein kann”, man somit “keine Urkundenfälschung mit einer Fotokopie begehen könne”. Mir scheint, Sie sollten sich den o.g. link mal durchlesen. Ist wie für Sie geschrieben ![]() Gruß, Xtase
__________________ Wer sich die Anwaltskosten für eine Beratung nicht leisten kann und keine Versicherung hat, die einspringt, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht am Wohnort zu beantragen (außer in Hamburg und Bremen). Eine fachanwaltliche Erstberatung kostet dann eine Selbstbeteiligung von derzeit 10,00 €. Der Rechtsanwalt erhält vom Gericht dann eine Pauschale für Beratung und ggf erste außergerichtliche Tätigkeiten. Im Falle eines Prozesses kann man dann wiederum Prozesskostenhilfe beantragen. |
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