Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 


Jetzt hier registrieren

Bescheinigung über Krankheitstage

Dies ist eine Diskussion zu Bescheinigung über Krankheitstage innerhalb des Forums Arbeitsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 18.07.2006, 20:14
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2006
Beiträge: 4
Keine Wertung, Lieschen Müller hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lieschen Müller hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lieschen Müller hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lieschen Müller hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lieschen Müller hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lieschen Müller hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lieschen Müller hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lieschen Müller hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lieschen Müller hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Lieschen Müller hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Bescheinigung über Krankheitstage

Hallo!
Ich hoffe mal, dass ich hier eine Antwort finden kann auf meine Frage.....

Also angenommen, ich bekäme eine Antwort auf meine Bewerbung die besagt, ich solle bitte zur Vervollständigung meiner Bewerbungsunterlagen noch eine "Bescheinigung meiner Krankenkasse über die Berufsunfähigkeitszeitäume der letzten 3 Jahre" nachreichen.

Ok, so viele Krankheitstage hatte ich nicht in den letzten 3 Jahren (vielleicht insgesamt 4 - 5 Wochen), also bräuchte ich mir da keine Gedanken zu machen.

Fest steht nun auch mal: Entweder nachreichen oder nie mehr da bewerben und meine Bewerbung wird zu Altpapier.

Trotzdem wüsste ich mal gerne, ob das alles so rechtens ist.... Ich fände das schon sehr dreist und unverschämt, wenn man so mit Bewerbern umgehen dürfte. Auch wenn man von den Krankheitstagen her eine "weiße Weste" hat....

Letztendlich bleibt einem nichts anderes übrig, aber ok finde ich es beim besten Willen nicht. Aber als größter Arbeitgeber in meinem Arbeitsfeld kann man sich das wohl erlauben... Schließlich gibt es mehr als genügend Bewerber.


Schon mal vielen Dank!

Lieschen Müller
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 18.07.2006, 20:40
Pro Pro ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Jul 2006
Alter: 41
Beiträge: 10.147
95% positive Bewertungen (10147 Beiträge, 939 Bewertungen)95% positive Bewertungen (10147 Beiträge, 939 Bewertungen)95% positive Bewertungen (10147 Beiträge, 939 Bewertungen)95% positive Bewertungen (10147 Beiträge, 939 Bewertungen)95% positive Bewertungen (10147 Beiträge, 939 Bewertungen)95% positive Bewertungen (10147 Beiträge, 939 Bewertungen)95% positive Bewertungen (10147 Beiträge, 939 Bewertungen)95% positive Bewertungen (10147 Beiträge, 939 Bewertungen)95% positive Bewertungen (10147 Beiträge, 939 Bewertungen)95% positive Bewertungen (10147 Beiträge, 939 Bewertungen)  
AW: Bescheinigung über Krankheitstage

Hallo,

also über meinen bisherigen Krankenstand würde ich keinen AG info., allerdings wenn du eine weiße Weste hast, warum nicht. Nur bitte nicht mit deinen Diagnosen, dies geht den AG wirklich nichts an.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 17.05.2011, 09:10
Boardneuling
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 13
Keine Wertung, Oli87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Oli87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Oli87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Oli87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Oli87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Oli87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Oli87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Oli87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Oli87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Oli87 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Bescheinigung über Krankheitstage

Aber wie sieht es denn rechtlich aus?
Ist es rechtens so eine Bescheinigung zu fordern?
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 17.05.2011, 10:07
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 45
Beiträge: 20.470
98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1461 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1461 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1461 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1461 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1461 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1461 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1461 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1461 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1461 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1461 Bewertungen)  
AW: Bescheinigung über Krankheitstage

Fragen nach Erkrankungen sind nur dann ebrechtigt, wenn davon ausgegangen werden kann, dass die Erkrankung die Arbeitsfähigkeit einschränkt oder unmöglich macht. Dabei handelt es sich aber im Allgemeinen um aktuelle bzw. chronische Erkrankungen.

Eine "Liste" der Erkrankungen der vergangenheit wird nicht zulässig sein. Nur: nicht wahrheitsgemäß kann man die nicht beantworten, nur gar nicht. Man müsste also die Bewerbungspraxis des Betriebs im Allgemeinen angreifen, beispielsweise über den Betriebsrat.
__________________
"Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen.
"Das andere auch", sagte Krabat.
In memoriam Otfried Preußler

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 17.05.2011, 10:17
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 9.779
98% positive Bewertungen (9779 Beiträge, 590 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9779 Beiträge, 590 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9779 Beiträge, 590 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9779 Beiträge, 590 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9779 Beiträge, 590 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9779 Beiträge, 590 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9779 Beiträge, 590 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9779 Beiträge, 590 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9779 Beiträge, 590 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9779 Beiträge, 590 Bewertungen)  
AW: Bescheinigung über Krankheitstage

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Nur: nicht wahrheitsgemäß kann man die nicht beantworten, nur gar nicht.
och, denke mir, dass es nicht erlaubt ist, pauschal nach krankheitszeiten zu fragen. und wer unerlaubte sachen fordert darf auch eiskalt belogen werden!

ich hätte da gar keine skrupel. man kann ja von der krankenkasse die sachen anfordern und dann jeweils entsprechend den eigenen vorstellungen "schönen". kopierer machts möglich. dann schreibt man dick "kopie" darauf, dann handelt es sich nicht um eine urkundenfälschung und dann gibt man das so ab. so würd ich das machen, ohne schlechtes gewissen.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 17.05.2011, 10:23
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 45
Beiträge: 20.470
98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1461 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1461 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1461 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1461 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1461 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1461 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1461 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1461 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1461 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1461 Bewertungen)  
AW: Bescheinigung über Krankheitstage

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
und wer unerlaubte sachen fordert darf auch eiskalt belogen werden!
Ja, ich weiß. Und? Willst Du eine Bescheinigung der Krankenkasse fälschen? Das wird nicht gehen.

Zitat:
man kann ja von der krankenkasse die sachen anfordern und dann jeweils entsprechend den eigenen vorstellungen "schönen". kopierer machts möglich. dann schreibt man dick "kopie" darauf, dann handelt es sich nicht um eine urkundenfälschung und dann gibt man das so ab. so würd ich das machen, ohne schlechtes gewissen.
Warum handelt es sich bei der Kopie einer gefälschten Urkunde nicht um eine gefälschte Urkunde?
__________________
"Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen.
"Das andere auch", sagte Krabat.
In memoriam Otfried Preußler

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 17.05.2011, 10:39
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 9.779
98% positive Bewertungen (9779 Beiträge, 590 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9779 Beiträge, 590 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9779 Beiträge, 590 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9779 Beiträge, 590 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9779 Beiträge, 590 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9779 Beiträge, 590 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9779 Beiträge, 590 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9779 Beiträge, 590 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9779 Beiträge, 590 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9779 Beiträge, 590 Bewertungen)  
AW: Bescheinigung über Krankheitstage

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Warum handelt es sich bei der Kopie einer gefälschten Urkunde nicht um eine gefälschte Urkunde?
na weil eine kopie von einer urkunde keine urkunde mehr is, sondern blos ne kopie.

der §267 bgb http://bundesrecht.juris.de/stgb/__267.html umfasst nur urkunden, nicht aber kopieen.

wenn du kopien kannst du manipulieren wie du willst, solang du das nicht zu betrugszwecken einsetzt. das geht natürlich nicht, weil du dann bei betrug wärest. aber hier wird nicht betrogen, denn du hast ja das recht auf unzulässige fragen zu lügen.
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 17.05.2011, 10:46
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2007
Alter: 45
Beiträge: 20.470
98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1461 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1461 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1461 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1461 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1461 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1461 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1461 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1461 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1461 Bewertungen)98% positive Bewertungen (20470 Beiträge, 1461 Bewertungen)  
AW: Bescheinigung über Krankheitstage

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
na weil eine kopie von einer urkunde keine urkunde mehr is, sondern blos ne kopie.
Aha. Und wie ist man an diese Kopie gelangt? Man hat dazu eine Urkunde verfälscht. Und es soll weiterhin der Anschein erweckt werden, es handle sich nur um eine Kopie des Originals.
__________________
"Und was soll ich Dich lehren? Das Müllern - oder auch alles andere?", wollte der Meister wissen.
"Das andere auch", sagte Krabat.
In memoriam Otfried Preußler

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 17.05.2011, 10:54
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 9.779
98% positive Bewertungen (9779 Beiträge, 590 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9779 Beiträge, 590 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9779 Beiträge, 590 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9779 Beiträge, 590 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9779 Beiträge, 590 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9779 Beiträge, 590 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9779 Beiträge, 590 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9779 Beiträge, 590 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9779 Beiträge, 590 Bewertungen)98% positive Bewertungen (9779 Beiträge, 590 Bewertungen)  
AW: Bescheinigung über Krankheitstage

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
Aha. Und wie ist man an diese Kopie gelangt? Man hat dazu eine Urkunde verfälscht.
also erstmal kann ich dir ne kopie von ner urkunde machen und darin verändern, da wär die urkunde noch immer ganz jungfräulich. außerdem kannst du getrost die orginal urkunde verfläschen, solang du sie selbst danach nicht im rechtsverkehr benutzt.

Zitat:
Und es soll weiterhin der Anschein erweckt werden, es handle sich nur um eine Kopie des Originals.
jo, das ist ja sinn der sache. aber in diesem fall nicht strafbar.

dieser urkundenfälschungs§ soll wirklich nur den glauben in originale schützen. die meiste zeit, wenn du falsche kopien erstellst, wird das in richtung betrug rauslaufen. aber in diesem fall eben nicht, weil hier ja lügen (und es ist eben nur ne lüge) ausdrücklich erlaubt ist.
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 17.05.2011, 17:33
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2009
Ort: NRW
Beiträge: 1.529
100% positive Bewertungen (1529 Beiträge, 111 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1529 Beiträge, 111 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1529 Beiträge, 111 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1529 Beiträge, 111 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1529 Beiträge, 111 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1529 Beiträge, 111 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1529 Beiträge, 111 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1529 Beiträge, 111 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1529 Beiträge, 111 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1529 Beiträge, 111 Bewertungen)  
AW: Bescheinigung über Krankheitstage

Hallo

na weil eine kopie von einer urkunde keine urkunde mehr is, sondern blos ne kopie.

der §267 bgb umfasst nur urkunden, nicht aber kopieen.


Das ist so pauschal falsch!

Ein kleiner Auszug aus http://www.internet-strafrecht.com/d...netstrafrecht/

Viele Laien haben etwas von dem Unterschied “Kopie ./. Urkunde” gehört und glauben fälschlicherweise, durch das Hantieren mit Kopien garnicht erst in den Bereich strafbarer Handlungen zu geraten

und später


Sehr problematisch ist bei Laien mitunter verbreitetes Halbwissen: So haben erstaunlich viele etwas davon gehört, dass eine “Fotokopie keine Urkunde sein kann”, man somit “keine Urkundenfälschung mit einer Fotokopie begehen könne”.


Mir scheint, Sie sollten sich den o.g. link mal durchlesen. Ist wie für Sie geschrieben

Gruß,
Xtase
__________________
Wer sich die Anwaltskosten für eine Beratung nicht leisten kann und keine Versicherung hat, die einspringt, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht am Wohnort zu beantragen (außer in Hamburg und Bremen). Eine fachanwaltliche Erstberatung kostet dann eine Selbstbeteiligung von derzeit 10,00 €. Der Rechtsanwalt erhält vom Gericht dann eine Pauschale für Beratung und ggf erste außergerichtliche Tätigkeiten. Im Falle eines Prozesses kann man dann wiederum Prozesskostenhilfe beantragen.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Datenschutz-Krankheitstage Arbeitsrecht 28.01.2009 12:27
Bescheinigung über Beschäftigung Arbeitsrecht 09.01.2009 15:04
Krankheitstage nacharbeiten Arbeitsrecht 26.09.2008 00:46
Beförderungsunternehmer muss Fahrern Bescheinigung über Lenkzeiten ausstellen Nachrichten: Recht & Gesetz 02.04.2008 09:12





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Arbeitsrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios