Dies ist eine Diskussion zu Bescheinigung über Beschäftigung innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Also ich habe eine Frage zu folgendem Fall. Person P hat im von Januar 2007 bis April 2007 beim Arbeitgeber A in einem Call-Center gearbeitet. Nun möchte P eine Bescheinigung darüber, dass er in diesem Zeitraum bei A beschäftigt war. A verschiebt das ganze 2 Monate und ist nur noch schwer zu erreichen. P bekommt eine Frist der Familienkasse, die Bescheinigung in 14 Tagen einzureichen, sonst muss er eine bestimmte Summe zurückzahlen. Ist A verpflichtet eine Bescheinigung auszustellen? Was kann P tun, wenn A die Bescheinigung nicht rausrücken will? Mfg pacino |
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| AW: Bescheinigung über Beschäftigung Gibt es keinen Arbeitsvertrag den man anstelle einreichen kann? Ein AG muss meines Wissens solche Bescheinigungn für diese Zwecke ausfüllen. Was P tun kann wenn a sich weigert? zum RA gehen...
__________________ Alles nach bestem Wissen und Gewissen. Sollte euch der Beitrag geholfen haben bewertet Ihn doch bitte mit der kleinen Waage oben rechts! StudentBBL |
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| AW: Bescheinigung über Beschäftigung Vielen Dank |
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| AW: Bescheinigung über Beschäftigung § 68 EstG (2) Soweit es zur Durchführung des § 63 erforderlich ist, hat der jeweilige Arbeitgeber der in dieser Vorschrift bezeichneten Personen der Familienkasse auf Verlangen eine Bescheinigung über den Arbeitslohn, einbehaltene Steuern und Sozialabgaben sowie den auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Freibetrag auszustellen. Die Familienkasse kann also die Unterlagen zur Not selbst beim störrischen AG anfordern.
__________________ Dies ist nur meine persönliche Rechtsauffassung/Meinung. "Wer glaubt, etwas zu sein, hat aufgehört, etwas zu werden." (Sokrates 469 - 399 v. Chr.) |
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| AW: Bescheinigung über Beschäftigung Dieser § fehlte mir! aber ob die Kasse das für ihn machen wird?
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| AW: Bescheinigung über Beschäftigung Wenn man glaubhaft machen kann dass man erfolglos Versucht hat die Bescheinigung zu erhalten (z.B. angemessene Fristsetzung, Anforderung per Einschreiben), denke ich schon. Die haben ja auch ein Interesse daran die Unterlagen zu erhalten.
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| AW: Bescheinigung über Beschäftigung Außerddem dürfte auch hier §§ 20, 21 SGB X greifen.
__________________ Gruß Daniel War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten. DANKE! |
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| AW: Bescheinigung über Beschäftigung Kindergeld ist Steuerrecht (also nicht SGB, daniel) sondern Abgabenordnung (z.B. §88 AO)
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