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Beschäftigung nach Elternzeit

Dies ist eine Diskussion zu Beschäftigung nach Elternzeit innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 14.06.2007, 12:48
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Hallo Forum,

Arbeitnehmerin A bringt ein Kind zur Welt und meldet vorerst für 2 Jahre Erziehungsurlaub an. Kurz vor Ablauf dieser 2 Jahre erkundigt sich A bei Arbeitgeber B, ob die Möglichkeit bestünde, halbtags zu arbeiten. Dies wurde verneint, da in der Vergangenheit mehrere Anfragen dieser Art abgelehnt wurden und man jetzt keine Ausnahme machen könne. B erwähnte auch diesbezüglich "Betriebliche Gründe". Da A keine ganztägliche adäquate Betreuungsmöglichkeit für Ihr Kind fand, beantragte sie ein weiteres Jahr Erziehungsurlaub, welcher auch von B genehmigt wurde. B bestätigte A aber schriftlich, daß nach Ablauf dieses einen Jahres nur eine Ganztagsbeschäftigung in Frage käme. Jetzt mußte A von Arbeitskollegen erfahren, daß eine Kollegin nach dem Erziehungsurlaub doch halbtags die Arbeit wieder aufgenommen hat. A, hat das Gefühl, alle Menschen sind gleich und manche halt gleicher ...

Hat A die Möglichkeit, ggf. gegen B vorzugehen und einen Anspruch auf Halbtagsbeschäftigung zu erwirken?

Danke und Gruß
Sanna
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Alt 14.06.2007, 14:58
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AW: Beschäftigung nach Elternzeit

Hallo, ob A da ne Chance hat kann man nicht aus der Ferne beurteilen. Es ist ja nichts zu den Hintergründen bekannt. Allein die Tatsache, dass eine andere AN eine Teilzeitstelle bekommen hat, sagt einem Außenstehenden noch nichts.

Fürs erste die Frage: Wie viele Mitarbeiter hat die Firma?

MfG
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  #3 (permalink)  
Alt 14.06.2007, 16:41
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AW: Beschäftigung nach Elternzeit

Hallo,
danke für die Antwort.

Die Firma beschäftigt zur Zeit ca. 100 Mitarbeiter.

Gruß
Sanna
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  #4 (permalink)  
Alt 14.06.2007, 16:58
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AW: Beschäftigung nach Elternzeit

Das hilft als Antwort nicht so sonderlich viel (außer, dass ein Anspruch auf Teilzeit nach TzBfG gegeben ist).

Ansonsten kann man noch immer nichts sagen ohne Hintergrund oder wenigstens eine Einschätzung von A, ob organisatorisch/tätigkeitsbedingt eine Teilzeitstelle in der Firma "machbar" ist (die Argumentation, dass es bei einer anderen Mitarbeiterin ging [warum auch immer] dabei mal außen vor gelassen).
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Alt 18.06.2007, 22:25
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AW: Beschäftigung nach Elternzeit

... bei den Überlegungen auch die Frage berücksichtigen wie es mit der Flexibilität hinsichtlich der Lage der Arbeitszeit aussieht (starke Einschränkungen nur vormittags etc.) in Widerspruch zu den organisatorischen/tätigkeitsbezogenen Ansprüchen des AG's ?

Gruß
Lukrezia
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