Dies ist eine Diskussion zu Beschäftigt Sie schwarz? innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Beschäftigt Sie schwarz? angenommen ein Gewerbetreibender X beschäftigt einen Angestellten P. Es besteht ein Arbeistvertrag. P arbeitet das ganze Jahr über für X. Nebenbei ist X aber auch noch Geschäftsführer einer GmbH. Wenn bei dieser GmbH gewisse Arbeiten anliegen, so schickt X seinen angestellten P dort hin. Meiner Meinung nach arbeitet P in diesem Moment dann für die GmbH. Meine Frage: Beschäftigt die GmbH den Arbeitnehmer P schwarz? Es besteht kein Vertrag zwischen der GmbH und dem Gewerbetreibenden, dass die Arbeitnehmer des X auch für die GmbH arbeiten oder so etwas in der Richtung. |
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| AW: Beschäftigt Sie schwarz? Zitat:
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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| AW: Beschäftigt Sie schwarz? Hm, also muss auch kein Vertrag oder ähnliches zwischen der Gmbh und dem Gewerbetreibenden X bestehen? Wenn zum Beispiel ein Betriebsunfall geschieht usw. P arbeitet ja in diesem Moment "fremd". |
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| AW: Beschäftigt Sie schwarz? Denkbar wäre dass es sich um Arbeitnehmerüberlassung handelt, oder P im Rahmen eines Wekvertrages bei der GmbH arbeitet. Wenn P arbeitet ist auch über die BG automatisch per Gesetz versichert.
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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| AW: Beschäftigt Sie schwarz? Danke Van Nille! Ich werde um Ihre Punkte im Renomeesystem kämpfen müssen, da es gerade nicht funktioniert.. |
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| AW: Beschäftigt Sie schwarz? It's not a bug, it's a feature... Einfach erst einmal auf die Zahl links neben der Waage klicken, dann tut sich ein neues Fenster auf in dem es tut. Hat irgendwas mit Popup-Blockern zu tun.
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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| AW: Beschäftigt Sie schwarz? Zitat:
Wenn X so doof ist, der GmbH keine Rechnung für die Tätigkeit des P zu stellen, ist das das Problem des X. Wenn P einen Arbeitsvertrag mit X hat und das ganze Jahr arbeitet, dann werden wohl auch Beiträge zur Sozialversicherung durch X abgeführt. |
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| AW: Beschäftigt Sie schwarz? Naja, es muss ja nicht doof sein, etwas nicht in Rechnung zu stellen. Wenn am Ende eh alles in einen Pott fließt...
__________________ Verhandlung ist die Macht der Überzeugung. |
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