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Berufsunfähigkeit oder Rente oder oder

Dies ist eine Diskussion zu Berufsunfähigkeit oder Rente oder oder innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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Alt 24.04.2010, 08:46
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Berufsunfähigkeit oder Rente oder oder

Hallo an alle, bin neu hier und hoffe einige meiner Fragen beantwortet zu bekommen.

Nehmen Wir mal ein AN (40 Jahre in ein und der selben Firma) hat auf dem nach Hauseweg ein Schlaganfall der sich aber noch nicht als solches bemerkbar macht (lediglich kleine Motorikstörungen). Am darauf folgendem Tag lässt er sich entschuldigen aufgrund dieser Symptome und kommt ins Krankenhaus wo ein Schlaganfall diagnostiziert wird. Nach Klinikaufenthalt und folgender REHA-Maßnahme möchte er wieder in seine alte Stellung zurück, doch der Hausarzt lässt nicht alle seiner vergangenen Tätigkeiten zu wie; Leitern besteigen, usw. Der Hausarzt beantragt beim AG eine Wiedereingliederungsmaßnahme worauf dieser sie gänzlich ablehnt. Eine volle Berufstätigkeit möchte der HA nicht austellen um hierbei nicht zu Rechenschaft bezogen zu werden wenn ein Unfall bezüglich etwaige folgen vom Schlaganfall im Alltag auftreten. Ein aufgesuchter Neurologe soll nun Klarheit schaffen ob oder ob nicht Berufsfähig.

Nun genug der Situation, hier meine Fragen?

1. Muss der AG bei einer Berufsunfähigkeit oder Frührente eine Abfindung für geleistete Arbeitsjahre entrichten?
2. Nach Befund des Neurologen auf Berufsfähigkeit muss der AG den AN wieder beschäftigen?
3. Welche Möglichkeiten geben sich noch für diese Person?

Falls ähnliche Fälle beim ein oder anderen aufgetreten sind und ein positives Ende genommen haben bitte mitteilen.

Vielen Dank für jegliche Antworten
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Alt 24.04.2010, 09:20
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AW: Berufsunfähigkeit oder Rente oder oder

Frage: ist der AN vor dem 2. Januar 1961 geboren ? (wichtig, wegen Änderung der Voraussetzungen)
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  #3 (permalink)  
Alt 24.04.2010, 09:46
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AW: Berufsunfähigkeit oder Rente oder oder

Zitat:
Zitat von Ron-Wide
Frage: ist der AN vor dem 2. Januar 1961 geboren ?
davon gehen wir mal aus, es sei denn, er hätte bereits im alter von 9 in der firma angefangen.
Zitat:
AN (40 Jahre in ein und der selben Firma)
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  #4 (permalink)  
Alt 24.04.2010, 11:54
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AW: Berufsunfähigkeit oder Rente oder oder

Zitat:
Zitat von zeiten
davon gehen wir mal aus, es sei denn, er hätte bereits im alter von 9 in der firma angefangen.
Um dieses Thema erschöpfend abzuhandeln: Eine einfache Altersangabe im Eingangsbeitrag hätte genügt!

Für den AN gilt noch die rechtlichen Bedingungen von vor dem 01.01.2001.
Ich kann den Arzt nicht verstehen, weil er doch lediglich aus medizinischer Sicht bestätigen sollte, dass der AN nicht mehr in dem ausgeübten Beruf arbeiten kann.


Wenn die Berufsunfähigkeit festgestellt wird, kann man den AG nicht verpflichten den AN weiter zu beschäftigen.

Mir ist keine pauschale rechtliche Bestimmung bekannt, nach der ein AN eine Abfindung erhalten muss! Hat hier der AN eine besondere Vereinbarung?

Der AN sollte sich mit dem zuständigen Rentenberater unterhalten. Und auch als 49-jähriger schon mal mit der zuständige ARGE Kontakt aufnehmen.

Definition:
PHP-Code:
Berufsunfähigkeit ist definiert als die Unfähigkeitseinen Beruf auszuübenBerufsunfähigkeit im Sinn der gesetzlichen Rentenversicherung (Sozialgesetzbuch VI§ 240liegt vorwenn die Erwerbsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen gegenüber einer Vergleichsperson mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten auf weniger als 6 Stunden täglich gesunken istSie ist nicht zu verwechseln mit Arbeitsunfähigkeit im Sinn der Krankenversicherung.  (Quellewww.wissen.de
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Alt 24.04.2010, 12:22
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AW: Berufsunfähigkeit oder Rente oder oder

Zitat:
Zitat von Ron-Wide
Ich kann den Arzt nicht verstehen, weil er doch lediglich aus medizinischer Sicht bestätigen sollte, dass der AN nicht mehr in dem ausgeübten Beruf arbeiten kann.
Das kann er nicht so einfach. Was er aber feststellen kann, ist die Arbeitsunfähigkeit für die aktuelle Beschäftigung. Eine darüber hinausgehende Feststellung ist erst nach angemessener Zeit möglich, und normalerweise auch nur nach Begutachtung. Ein (sorry) Feld-Wald-und Wiesenarzt wird das nicht machen können und dürfen.

Darum ist die Vorstellung beim Neurologen sinnvoll. Der kann einschätzen, ob die Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt werden kann, und in welchem Umfang.

Zitat:
Zitat von TE
1. Muss der AG bei einer Berufsunfähigkeit oder Frührente eine Abfindung für geleistete Arbeitsjahre entrichten?
Warum sollte er? Er ist für beides nicht verantwortlich.
Zitat:
Zitat von TE
2. Nach Befund des Neurologen auf Berufsfähigkeit muss der AG den AN wieder beschäftigen?
Wenn der AN seinen Arbeitsvertrag erfüllen kann, sollte nichts dagegensprechen. Aber eins plauder ich mal aus dem Nähkästchen: der Hausarzt hat den Reha-Bericht gelesen, und da wird so einiges drinstehen. Hat der AN den sich nicht erklären lassen?
Zitat:
Zitat von TE
3. Welche Möglichkeiten geben sich noch für diese Person?
Hart gesagt ist der AN zu Recht frustriert. Lange gearbeitet, jetzt Knall auf Fall krank geworden und stracks entsorgt bzw. in der Eieruhr. Der AN sollte schon mal prüfen, wie weit er noch von der Rente entfernt ist. Eine Umschulung wird wohl kaum noch Sinn machen, wobei sich durch Maßnahmen der ARGE der finanzielle Verlust begrenzen kann.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein
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Alt 24.04.2010, 17:52
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AW: Berufsunfähigkeit oder Rente oder oder

Mit so viel Resonance hab ich garnicht gerechnet, Danke an alle.

Also Wir gehen mal vom Geburtsjahr 1950 aus und der Neurologe gab mitlerweile zu verstehen, dass er ihn nicht wieder gesund schreibt aufgrund einer noch vorhandenen Motorikstörung (bei geschlossenen Augen).
Die ARGE wäre doch die letzte Anlaufstelle wo dieser hin möchte und Schulungen usw. wären mehr schlecht als recht.
Achso Arbeitsantritt war im Jahre 1969 bis 2009 wo er den Schlaganfall erleidete.

Wieso hat denn der AG das Recht eine Wiedereingliederungsmaßnahme ab zu lehnen obwohl der HA dem zu stimmte?
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  #7 (permalink)  
Alt 24.04.2010, 18:21
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AW: Berufsunfähigkeit oder Rente oder oder

Zitat:
Zitat von alex81
Also Wir gehen mal vom Geburtsjahr 1950 aus und der Neurologe gab mitlerweile zu verstehen, dass er ihn nicht wieder gesund schreibt aufgrund einer noch vorhandenen Motorikstörung (bei geschlossenen Augen).
Dann wird in einem nächsten Schritt zu klären sein, ob der Zustand besserungsfähig ist und wie lange dies dauert.

Ist der Zustand nicht besserungsfähig, oder es dauert zu lange, muss geprüft werden, ob hier tatsächlich "nur" eine Berufs- oder eher eine Erwerbsunfähigkeit vorliegt.
Zitat:
Zitat von alex81
Die ARGE wäre doch die letzte Anlaufstelle wo dieser hin möchte und Schulungen usw. wären mehr schlecht als recht.
Ich bin kein Experte in der Rentenberechnung, gehe aber davon aus, dass es finanziell günstiger wäre, wenn man den Renteneintritt noch wenigstens 3 Jahre hinauszögern könnte.
Zitat:
Zitat von alex81
Wieso hat denn der AG das Recht eine Wiedereingliederungsmaßnahme ab zu lehnen obwohl der HA dem zu stimmte?
Wenn der AN nicht mehr vertragsgemäß arbeiten kann...nutzt nix, wenn der Hausarzt sagt "Wiedereingliederung ja, aber dies und jenes darf er nicht mehr tun". Wie man sieht, ist der Neurologe auch anderer Meinung.
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