Dies ist eine Diskussion zu Berufsunfähigkeit oder Rente oder oder innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Berufsunfähigkeit oder Rente oder oder Nehmen Wir mal ein AN (40 Jahre in ein und der selben Firma) hat auf dem nach Hauseweg ein Schlaganfall der sich aber noch nicht als solches bemerkbar macht (lediglich kleine Motorikstörungen). Am darauf folgendem Tag lässt er sich entschuldigen aufgrund dieser Symptome und kommt ins Krankenhaus wo ein Schlaganfall diagnostiziert wird. Nach Klinikaufenthalt und folgender REHA-Maßnahme möchte er wieder in seine alte Stellung zurück, doch der Hausarzt lässt nicht alle seiner vergangenen Tätigkeiten zu wie; Leitern besteigen, usw. Der Hausarzt beantragt beim AG eine Wiedereingliederungsmaßnahme worauf dieser sie gänzlich ablehnt. Eine volle Berufstätigkeit möchte der HA nicht austellen um hierbei nicht zu Rechenschaft bezogen zu werden wenn ein Unfall bezüglich etwaige folgen vom Schlaganfall im Alltag auftreten. Ein aufgesuchter Neurologe soll nun Klarheit schaffen ob oder ob nicht Berufsfähig. Nun genug der Situation, hier meine Fragen? 1. Muss der AG bei einer Berufsunfähigkeit oder Frührente eine Abfindung für geleistete Arbeitsjahre entrichten? 2. Nach Befund des Neurologen auf Berufsfähigkeit muss der AG den AN wieder beschäftigen? 3. Welche Möglichkeiten geben sich noch für diese Person? Falls ähnliche Fälle beim ein oder anderen aufgetreten sind und ein positives Ende genommen haben bitte mitteilen. Vielen Dank für jegliche Antworten |
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| AW: Berufsunfähigkeit oder Rente oder oder Frage: ist der AN vor dem 2. Januar 1961 geboren ? (wichtig, wegen Änderung der Voraussetzungen) |
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| AW: Berufsunfähigkeit oder Rente oder oder Zitat:
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| AW: Berufsunfähigkeit oder Rente oder oder Zitat:
Für den AN gilt noch die rechtlichen Bedingungen von vor dem 01.01.2001. Ich kann den Arzt nicht verstehen, weil er doch lediglich aus medizinischer Sicht bestätigen sollte, dass der AN nicht mehr in dem ausgeübten Beruf arbeiten kann. Wenn die Berufsunfähigkeit festgestellt wird, kann man den AG nicht verpflichten den AN weiter zu beschäftigen. Mir ist keine pauschale rechtliche Bestimmung bekannt, nach der ein AN eine Abfindung erhalten muss! Hat hier der AN eine besondere Vereinbarung? Der AN sollte sich mit dem zuständigen Rentenberater unterhalten. Und auch als 49-jähriger schon mal mit der zuständige ARGE Kontakt aufnehmen. Definition: PHP-Code: |
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| AW: Berufsunfähigkeit oder Rente oder oder Zitat:
Darum ist die Vorstellung beim Neurologen sinnvoll. Der kann einschätzen, ob die Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt werden kann, und in welchem Umfang. Zitat:
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| AW: Berufsunfähigkeit oder Rente oder oder Mit so viel Resonance hab ich garnicht gerechnet, Danke an alle. Also Wir gehen mal vom Geburtsjahr 1950 aus und der Neurologe gab mitlerweile zu verstehen, dass er ihn nicht wieder gesund schreibt aufgrund einer noch vorhandenen Motorikstörung (bei geschlossenen Augen). Die ARGE wäre doch die letzte Anlaufstelle wo dieser hin möchte und Schulungen usw. wären mehr schlecht als recht. Achso Arbeitsantritt war im Jahre 1969 bis 2009 wo er den Schlaganfall erleidete. Wieso hat denn der AG das Recht eine Wiedereingliederungsmaßnahme ab zu lehnen obwohl der HA dem zu stimmte? |
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| AW: Berufsunfähigkeit oder Rente oder oder Zitat:
Ist der Zustand nicht besserungsfähig, oder es dauert zu lange, muss geprüft werden, ob hier tatsächlich "nur" eine Berufs- oder eher eine Erwerbsunfähigkeit vorliegt. Zitat:
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