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Berufsakademie - Wechsel Unternehmen. BBiG gültig?

Dies ist eine Diskussion zu Berufsakademie - Wechsel Unternehmen. BBiG gültig? innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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Alt 14.12.2011, 16:15
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Berufsakademie - Wechsel Unternehmen. BBiG gültig?

Hallo,

folgender Fall bereitet mir Kopfzerbrechen. Ich hoffe mir kann jemand ein wenig Licht ins Dunkel bringen.

A besucht eine Berufsakademie im 2. Studienjahr. Die Probezeit ist um. Bei dem Studium handelt es sich um ein praxisintegriert System.
A möchte nun kündigen um das Unternehmen, nicht aber das Studium zu, wechseln. Das Studium soll im 2. Studienjahr fortgeführt werden. Ein neuer Betrieb ist gefunden und auch die Berufsakademie hat zugestimmt.

Nun hat A aber einen Vertrag mit aussschnitten aus dem BBiG, vorallem § 22. Demnach wäre eine reguläre Kündigung nicht möglich und somit ein Wechsel ausgeschlossen.

Nun hat B zu A gesagt: "Da es sich um ein praxisintegriertes Studium handelt, fällt dieses nicht in den Geltungsbereich des BBiG"

1. Ist das Richtig?

Sofern 1. mit Ja beantwortet wird, stellt sich

2. die Frage: Ist der Vertrag anfechtbar (spezielle was die Mgl. zur Kündigung angeht wenn das BBiG nicht angewandt wird.

Abschließend fragt sich A:

3. Was mache ich wenn ich nicht kündigen kann? Muss ich dann bleiben und es ertragen oder hat jemand noch eine andere Idee!?

Vielen Dank und beste Grüßen

Kalle
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bbig, berufsakademie, kündigung

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