Dies ist eine Diskussion zu beredetes Schweigen im Arbeitszeugnis !!! innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Angenommen AN (Arzthelferin)hat gegen AG "verglichen" ein wohlwollendes, qualifiziertes Arbeitszeugnis gemäß der BAG Rechtssprechung zu erhalten. Note ist hier uninteressant! AG formuliert das Zeugnis "pünktlich und fleißig", lässt jedoch das "ehrlich" weg. AN argumentiert, dass das Weglassen des Ehrlichkeitsvermerks in diesem Zusammenhang, dem Leser das Gegenteilige vermittelt. Das s.g. beredete Schweigen. Es gibt zwei BAG Urteile welche den Ehrlichkeitsvermerk im Zusammenhang der Formulierung "ehrlich, pünktlich und fleißig" sehen und entsprechend urteilten. Es gibt jedioch auch die Auffassung, u.a. LAG Schleswig Holstein, dass ein bestimmer Ihnalt im Zeugnis nicht erzwungen werden kann. Konkret könnte auch die Auffassung des AG Bochum derart sein, dass "pünktlich und fleißig" ausreichend ist, und der Vermerk "ehrlich" eben nicht üblich im Geschäftsleben sei! Sieht jemand doch Möglichkeiten bezüglich das Zeugnis um den Ehrlichkeitsvermerk ergänzen zu lassen? Danke!!! Wenn wäre es eilig ;-) Gruß Geändert von MrHide (18.01.2012 um 17:31 Uhr). Grund: verschrieben |
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| AW: beredetes Schweigen im Arbeitszeugnis !!! Ich habe schon zig Arzthelferinnenzeugnisse gelesen und teilweise auch geschrieben, und ich habe von nirgendwo das Wort "ehrlich" in Erinnerung. Soll das tatsächlich bei diesen Zeugnissen üblich sein? Mich als AG würde das Wort eher stutzig machen! Auch die Kombination "ehrlich, pünktlich, zuverlässig" ist mir unbekannt. Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: beredetes Schweigen im Arbeitszeugnis !!! Ich weiss von einem Zeugnisgenerator, der auch dieses Wort ausspuckt, wenn man entsprechend Kreuzchen setzt. Zitat:
Auch bei pünktlich hätte ich eher vermutet, so eine Selbstverständlichkeit braucht in einem Arbeitszeugnis nicht erwähnt werden oder soll den Leser auf irgendwas anderes hinweisen. Ich hoffe die Dinger werden über kurz oder lang verboten. |
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| AW: beredetes Schweigen im Arbeitszeugnis !!! Die Formulierung "ehrlich, pünktlich und fleißig" in dieser Kombination ist tatsächlich relativ üblich in Arbeitszeugnissen - wenn auch nicht unbedingt nötig. Wenn allerdings in der Formulierung eines der Wörter fehlt, hat dies plötzlich tatsächlich eine Aussage. Insofern wäre es schon wichtig für die AN, dass das Zeugnis in diesem Punkt geändert oder die gesamte Formulierung gestrichen wird. Wenn die AN allerdings wegen Unehrlichkeit oder einem Diebstahl gekündigt worden ist oder es vorab wegen einem solchen Grund eine Abmahnung gegeben hat, wird es schwierig dieses durchzusetzen. |
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| AW: beredetes Schweigen im Arbeitszeugnis !!! Danke Kerzenlicht, genau so ist es! AN und AG haben einen Vergleich zur Beendigung des Arbeitsvertrags geschlossen, da AN zum 2 x Schwanger gewesen ist! In Arztpraxen wird so eine Situation als Kündigungsgrund angesehen! "ehrlich, pünktlich und fleißig" stehen im Zusammenhang und sind üblich! Als Vertriebsleiter im Handel habe ich 3 eigene Zeugnisse, dort stehts! Die von mir betreuten Mitarbeiter (180) haben das ebenfalls außnahmslos alle - sonst wären sie nicht bei uns beschäftigt. Meine Frage deshalb nochmal: Kennt jemand ein Urteil oder ein Kommentar bezüglich "ehrlich, pünktlich und fleißig"??? Danke! |
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| AW: beredetes Schweigen im Arbeitszeugnis !!! Zitat:
Überall dort, wo es auf Ehrlichkeit am Arbeitsplatz ankommt, muß diese im Arbeitszeugnis auch erwähnt werden. Vereinfacht gesagt muß enthalten sein, was üblich und im jeweiligen Bereich wichtig ist - beim Verkäufer muß Verhandlungsgeschick erwähnt werden, bei einer Betreuungskraft Einfühlungsvermögen, bei einem Kassierer Ehrlichkeit, bei einem Medizingerätewartungstechniker Verantwortungsbewußtsein und sorgfältiges Arbeiten, usw. Bei ArzthelferInnen/Medizinischen Fachangestellten ist dies der Fall, da in der Arztpraxis regelmäßig größere Bargeldsummen eingenommen werden (10 Euro Praxisgebühr von GKV-Patienten), und die nehmen im Regelfall die ArzthelferInnen/Medizinischen Fachangestellten entgegen. Insofern wäre das Fehlen der Bescheinigung der "Ehrlichkeit" m.E. ein klarer Mangel im Zeugnis.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: beredetes Schweigen im Arbeitszeugnis !!! "Was bedeutet es, wenn im Zeugnis bescheinigt wird: "Er/ Sie war stets ehrlich, fleißig, pünktlich und zuverlässig"? Es handelt sich hierbei um eine veraltete und heute eigentlich nicht mehr gebräuchliche Zeugnisformulierung, an der insbesondere Folgendes kritisiert wurde: Bei der Erwähnung bzw. besonderen Betonung von Ehrlichkeit und Pünktlichkeit kann der Eindruck entstehen, dass außer diesen absoluten Selbstverständlichkeiten keine weiteren positiven Aussagen getroffen werden können (z.B. "teamorientiert, freundlich, loyal, durchsetzungsstark"). Pünktlichkeit kann zudem als mangelnde Flexibilität gedeutet werden ("geht pünktlich zum Feierabend"). Wenn Attribute wie "ehrlich" trotz ihrer Selbstverständlichkeit genannt werden, sollte auf ein Temporaladverb ("stets ehrlich") nicht verzichtet werden. Andernfalls könnte der Eindruck entstehen, der Beurteilte war "nicht immer" ehrlich. Üblich ist die Bescheinigung von Ehrlichkeit nur bei Kassierertätigkeiten. Ein weiterer Stolperstein: Wenn in dieser bekannten Viererkette ("ehrlich, fleißig, pünktlich und zuverlässig") ein Attribut fehlt (z.B. "Er war stets fleißig, pünktlich und zuverlässig"), kann der Eindruck entstehen, dass der Arbeitnehmer diesen fehlenden Aspekt nicht erfüllt hat (hier also: Er war nicht ehrlich)." Quelle: http://www.arbeitszeugnis.de/faq.php
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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