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Benachteiligung beim Stellenausschreibung-Prozedere - öffentlicher Dienst

Dies ist eine Diskussion zu Benachteiligung beim Stellenausschreibung-Prozedere - öffentlicher Dienst innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 23.11.2011, 18:42
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Benachteiligung beim Stellenausschreibung-Prozedere - öffentlicher Dienst

Hallo,


mal angenommen ein fiktiver Bewerber B hat sich beim fiktiven Arbeitgeber A(öffentlicher Dienst, Hochschule ) für eine fiktive Stelle S1 beworben und ein Bestätigungsschreiben bekommen, in dem A dem B schreibt, dass "die eingehende Prüfung der Bewerbungsuntzerlagen erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch nimmt, werde ich zu gegebener Zeit auf Sie zurückkommen".

Einen Monat später hat sich B bei A auf eine andere fiktive Stelle S2 beworben und hat es bis zu einem fiktiven Vorstellungsgespräch gebracht. Wochen später nach dem Bewerbungsgespräch hat B bei A angerufen und sich über die Sachlage im Ausschreibungsverfahren S2 erkündigt. Bei dieser Gelegenheit fragte B auch über den Sachstand im Verfahren S1.

Die Antwort war, dass bei der Stellenausschreibung S1 das Verfahren längst abgeschlossen ist und der fiktive Bewerber B kein Erfolg mit seiner Bewerbung hatte. Arbeitgeber A hat auch mitgeteilt, dass auch bei der Bewerbung S2 hatte B kein Erfolg. Beide Antworten hat B von einer fiktiven Sachbearbeiterin der Personalabteilung bekommen.

Schriftlich hat B auch nach einem Monat nach dem Vorstellungsgespräch keine schriftliche Antwort, in beiden Fällen - für S1 wie für S2. Obwohl die fiktive Sachbearbeiterin am Telefon versicherte, dass Sie die Unterlagen aus dem Verfahren S1 gefunden hat und dabei ist, eine Antwort an B zu schreiben.

Bei beiden Stellenausschreibungen hat B kein gutes Gefühl:
  • bei der Stellenausschreibung S1 hat er immer noch keine schriftliche Antwort auch nach drei Monaten seit dem er die Bewerbung eingereicht hat
  • bei der Stellenausschreibung S2 ist der fiktive Bewerber B insbesondere verunsichert. Es ist nämlich so, dass das Anforderungsprofil für S2 sehr spezifisch ist. Der fiktive Bewerber B hat vor knapp einem Jahr beim gleichen Arbeitgeber A an einem anderen Standort zwei Jahre lang eine Stelle bekleidet, die 1:1 dem Anforderungsprofil für S2 entspricht. B hat für diesen Zeitraum ein excellentes Arbeitszeugnis, in dem dokumentiert ist, dass B seine Aufgaben "zur vollsten Zufriedenheit" des Arbeitgebers erfüllt hat. Beim Bewerbungsgespräch hat der Leiter der zu S2 gehörenden Dienststelle keinen Zweifel an fachlichen Qualifikation ausgesprochen, sondern hat lediglich gezielt mehr als einmal gefragt, warum B einen Job, für den er offensichtlich überqualifiziert ist, doch ausüben möchte. Worauf B antwortete, dass angesichts seines Alters er lieber einen unbefristeten Vertrag, statt besser bezahlten Job habewn möchte.

Mich würde die Expertenmeinung interessieren, ob in diesem fiktiven Vorgang der Bewerber B irgendeine Chance hat, die Rechtsmäßigkeit von Handlungen des Arbeitgebers A bei Ausschreibungen S1 und/oder S2 anzufechten?
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  #2 (permalink)  
Alt 24.11.2011, 05:42
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AW: Benachteiligung beim Stellenausschreibung-Prozedere - öffentlicher Dienst

es wird in diesem fiktiven Fall u.a. angenommen, dass beim Vorstellungsgespräch zu S2 der Arbeitgeber A dem Bewerber B mitgeteilt habe, dass der Arbeitgeber seit mehreren Monaten Schwierigkeiten hat, wegen einem Mangel an geeigneten Bewerbern die Stelle S2 zu besetzen. U.a. wurde das fiktive Vorstellungsgespräch zu S2 um ein Paar Stunden vorverlegt, weil ein anderer fiktive Bewerber seine Teilnahme abgesagt hat.
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  #3 (permalink)  
Alt 24.11.2011, 18:52
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AW: Benachteiligung beim Stellenausschreibung-Prozedere - öffentlicher Dienst

Öffentliche Arbeitgeber sind häufig angehalten, ihre Personalentscheidungen nach genauen Reglements zu treffen und zu dokumentieren. Demnach müsste eigentlich belegbar sein, warum B die Stelle nicht bekommen hat.
Spätestens wenn B anfängt zu klagen, müsste er die Begründung für seine Nichteinstellung erfahren können.
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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