Dies ist eine Diskussion zu Benachteiligung beim Stellenausschreibung-Prozedere - öffentlicher Dienst innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Benachteiligung beim Stellenausschreibung-Prozedere - öffentlicher Dienst mal angenommen ein fiktiver Bewerber B hat sich beim fiktiven Arbeitgeber A(öffentlicher Dienst, Hochschule ) für eine fiktive Stelle S1 beworben und ein Bestätigungsschreiben bekommen, in dem A dem B schreibt, dass "die eingehende Prüfung der Bewerbungsuntzerlagen erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch nimmt, werde ich zu gegebener Zeit auf Sie zurückkommen". Einen Monat später hat sich B bei A auf eine andere fiktive Stelle S2 beworben und hat es bis zu einem fiktiven Vorstellungsgespräch gebracht. Wochen später nach dem Bewerbungsgespräch hat B bei A angerufen und sich über die Sachlage im Ausschreibungsverfahren S2 erkündigt. Bei dieser Gelegenheit fragte B auch über den Sachstand im Verfahren S1. Die Antwort war, dass bei der Stellenausschreibung S1 das Verfahren längst abgeschlossen ist und der fiktive Bewerber B kein Erfolg mit seiner Bewerbung hatte. Arbeitgeber A hat auch mitgeteilt, dass auch bei der Bewerbung S2 hatte B kein Erfolg. Beide Antworten hat B von einer fiktiven Sachbearbeiterin der Personalabteilung bekommen. Schriftlich hat B auch nach einem Monat nach dem Vorstellungsgespräch keine schriftliche Antwort, in beiden Fällen - für S1 wie für S2. Obwohl die fiktive Sachbearbeiterin am Telefon versicherte, dass Sie die Unterlagen aus dem Verfahren S1 gefunden hat und dabei ist, eine Antwort an B zu schreiben. Bei beiden Stellenausschreibungen hat B kein gutes Gefühl:
Mich würde die Expertenmeinung interessieren, ob in diesem fiktiven Vorgang der Bewerber B irgendeine Chance hat, die Rechtsmäßigkeit von Handlungen des Arbeitgebers A bei Ausschreibungen S1 und/oder S2 anzufechten? |
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| AW: Benachteiligung beim Stellenausschreibung-Prozedere - öffentlicher Dienst es wird in diesem fiktiven Fall u.a. angenommen, dass beim Vorstellungsgespräch zu S2 der Arbeitgeber A dem Bewerber B mitgeteilt habe, dass der Arbeitgeber seit mehreren Monaten Schwierigkeiten hat, wegen einem Mangel an geeigneten Bewerbern die Stelle S2 zu besetzen. U.a. wurde das fiktive Vorstellungsgespräch zu S2 um ein Paar Stunden vorverlegt, weil ein anderer fiktive Bewerber seine Teilnahme abgesagt hat. |
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| AW: Benachteiligung beim Stellenausschreibung-Prozedere - öffentlicher Dienst Öffentliche Arbeitgeber sind häufig angehalten, ihre Personalentscheidungen nach genauen Reglements zu treffen und zu dokumentieren. Demnach müsste eigentlich belegbar sein, warum B die Stelle nicht bekommen hat. Spätestens wenn B anfängt zu klagen, müsste er die Begründung für seine Nichteinstellung erfahren können.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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