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Befristung - Verlängerung möglich?

Dies ist eine Diskussion zu Befristung - Verlängerung möglich? innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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Alt 13.12.2007, 17:18
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Befristung - Verlängerung möglich?

Hallo,

mich interessiert auch mal wieder etwas. Bin nicht so firm im Befristungsrecht . Folgendes:

A hat infolge eines GdB von 100 einen Anspruch auf Arbeitsassistenz (B) iSd SGB IX.
B’s AV endet nach einmaliger Verlängerung zum Jahresende 2007.

Inwieweit erscheint denn eine Verlängerung desselben möglich, wenn man zugrundelegt, daß die Arbeitsassistenz auch schon vor Beginn des AV, also in dessen 3-jähriger abgeschlossener BA (im öD, PR ist dafür) gebraucht wurde, also anzunehmen ist, daß die bisherigen Verträge auf einem Sachgrund beruhen?

Vielen Dank und
__________________
Gruß
Daniel

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Alt 13.12.2007, 17:34
XyX XyX ist offline
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AW: Befristung - Verlängerung möglich?

Hallo, ich steh grad auf der Leitung.

Warum sollte das Benötigen einer bzw. der Anspruch auf eine Arbeitsassistenz einen Sachgrund darstellen?

MfG
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  #3 (permalink)  
Alt 13.12.2007, 17:48
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AW: Befristung - Verlängerung möglich?

Weil bereits die erste Befristung an die Ausbildungsdauer gekoppelt war. So kann sich mE die Befristung nur auf einem SAchgrund begründen lassen.
__________________
Gruß
Daniel

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  #4 (permalink)  
Alt 13.12.2007, 17:51
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AW: Befristung - Verlängerung möglich?

Wieso war die 1. Befristung an die Ausbildungsdauer gekoppelt und was hat das jetzt mit dieser Arbeitsassistenz zu tun?
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  #5 (permalink)  
Alt 13.12.2007, 17:56
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AW: Befristung - Verlängerung möglich?

Die A-Assistenz wurde wegen der Behinderung auch schon für die Durchführung der Ausbildung gebraucht. Und seit einem halben Jahr eben iR eines Arbeitsverhältnisses. Warum die Stelle zunächst für 6 Mon. befristet wurde, weiß ich nicht.
__________________
Gruß
Daniel

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Alt 13.12.2007, 18:17
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AW: Befristung - Verlängerung möglich?

Vielleicht kommt http://bundesrecht.juris.de/tzbfg/__14.html (1) Ziffer 2 in Frage? Aber einen Zusammenhang zur Arbeitsassistenz seh ich noch immer nicht.
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  #7 (permalink)  
Alt 13.12.2007, 18:25
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AW: Befristung - Verlängerung möglich?

Für die Befristung iR des AV kanns durchaus so sein.

Eine Befristung ohne Sachgrund ist doch regelmäßig nur bis zu max. 2 Jahren möglich oder? Demzufolge mußte bereits die 1. Befristung auf einem Sachgrund beruhen, da sie ja 3 Jahre ging. Oder?

Und wenn einmal Befr. m. Sachgr. dann gehts doch auch mehr als 2x weiterbefristen oder?
__________________
Gruß
Daniel

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  #8 (permalink)  
Alt 13.12.2007, 18:38
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AW: Befristung - Verlängerung möglich?

Zitat:
Zitat von daniel-erfurt
Eine Befristung ohne Sachgrund ist doch regelmäßig nur bis zu max. 2 Jahren möglich oder?
Wenn man die Absätze 2a und 3 mal außen vor lässt, ja.

Zitat:
Demzufolge mußte bereits die 1. Befristung auf einem Sachgrund beruhen, da sie ja 3 Jahre ging.
Welche 1. Befristung?

Zitat:
Und wenn einmal Befr. m. Sachgr. dann gehts doch auch mehr als 2x weiterbefristen oder?
Mit Sachgrund bis zum St.-Nimmerleins-Tag. Ohne Sachgrund gehts da nicht weiter.
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  #9 (permalink)  
Alt 13.12.2007, 18:46
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AW: Befristung - Verlängerung möglich?

Zitat:
Mit Sachgrund bis zum St.-Nimmerleins-Tag. Ohne Sachgrund gehts da nicht weiter.
So kenne ich es vom hören sagen auch

Deswegen verstehe ich nicht, warum eine weitere Befristung nicht möglich sein soll. Gesetzt dem Fall nur die Befristung für B während des Ausbildungsverhältnisses war mit Sachgrund, die während seines Arbeitsverhältnisses jedoch ohne, wäre ja dennoch eine Verlängerung möglich, Es dürfte sich ja so um 2 eigenständige Verträge handeln, sodaß der nunmehr auslaufende erst das 1. mal verlängert werden würde.

Richtig?
__________________
Gruß
Daniel

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  #10 (permalink)  
Alt 13.12.2007, 18:52
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AW: Befristung - Verlängerung möglich?

Zitat:
Zitat von daniel-erfurt
Gesetzt dem Fall nur die Befristung für B während des Ausbildungsverhältnisses war mit Sachgrund,
Ähm Moment, das Ausbildungsverhältnis lassen wir da mal schön weg. Das hat mit den Befristungen nichts zu tun.

Zitat:
die während seines Arbeitsverhältnisses jedoch ohne, wäre ja dennoch eine Verlängerung möglich,
Wie lange ging denn überhaupt die Befristung nach der Ausbildung?

Zitat:
Es dürfte sich ja so um 2 eigenständige Verträge handeln, sodaß der nunmehr auslaufende erst das 1. mal verlängert werden würde.
Insofern es der 1. Vertrag nach der Ausbildung ist, ja.
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