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Befristung ohne Sachgrund

Dies ist eine Diskussion zu Befristung ohne Sachgrund innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 18.08.2008, 18:00
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Befristung ohne Sachgrund

Hallo,

Mal angenommen, einen Person hat bereits als Praktikant (gibt es hier einen Unterschied zwischen Pflicht- und freiwilligem Praktikum) in einer Firma gearbeitet, in einer anderen seine Diplomarbeit (mit Vergütung) geschrieben, könnte er bei beiden einen ohne Sachgrund befristeten Arbeitsvertrag erhalten bzw. die Versicherung, noch nie in einem Arbeitsverhältnis bei dieser Firma gestanden zu haben, unterzeichnen?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
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Alt 19.08.2008, 08:07
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AW: Befristung ohne Sachgrund

Hallo,

hier was ich dazu rausgefunden habe:
Gemäß LAG Niedersachen (Urteil vom 4.7.2003, Az. 16 Sa 103/03) gilt ein Praktikum nicht als Arbeitsverhältnis i.S.d. § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG

Hier ein Link dazu:
http://www.vnr.de/artikel/Neues+Urte...Sachgrund.html

Wobei es sich hierbei um ein gesetzlich vorgeschriebenes Praktikum handelt...
und so ganz einig scheinen sich die Gerichte in dem Punkt "Ist ein Praktikum ein Arbeitsverhältnis" nicht zu sein.
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