Dies ist eine Diskussion zu Befristung im Arbeitsvertrag unwirksam weil Grund für Befristung nicht angegeben? innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Befristung im Arbeitsvertrag unwirksam weil Grund für Befristung nicht angegeben? Folgendes Szenario: ein auf zwei Jahre befristeter Vollzeit-Arbeitsvertrag, Probezeit ist abgelaufen, ein Tarifvertrag gilt in dem Betrieb nicht. Der Paragraf zur Befristung ist mit "Dauer des Arbeitsverhältnisses/Grund der Befristung" überschrieben. In dem Paragrafen sind aber nur Beginn und Ende der Befristung datiert, der Grund der Befristung, der laut §14 (1) TzBfG angegeben werden kann, fehlt völlig. Der Paragraf des Arbeitsvertrages endet noch mit einer Klausel zur Kündigung aus wichtigem Grund. Kann ein Arbeitgeber, der vor Ende der Befristung aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden will, auf eine unbegründete Befristung und damit die ordentlichen gesetzlichen Kündigungsfristen (in diesem Falle 4 Wochen) berufen? Wie seht ihr das? Gruß "arbeitssepp" |
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| AW: Befristung im Arbeitsvertrag unwirksam weil Grund für Befristung nicht angegeben? Nach § 14 II 1 TzBfG ist die Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zu 2 Jahren zulässig. Dies ist hier gegeben. Deshalb ist keine Kündigung des wirksam befristeten Arbeitsvertrages möglich, s. § 15 III TzBfG, denn die ordentliche Kündigung ist hier nicht zugelassen, nur die außerordentliche, die ohnehin immer möglich ist, s. § 626 BGB.
__________________ Dieser Beitrag stellt eine Meinungsäußerung dar und keine Rechtsberatung! |
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| AW: Befristung im Arbeitsvertrag unwirksam weil Grund für Befristung nicht angegeben? Hallo, Zitat:
MfG |
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| AW: Befristung im Arbeitsvertrag unwirksam weil Grund für Befristung nicht angegeben? Zitat:
Meine Frage wäre: Kann ein Arbeitnehmer, der vor Ende ... ausscheiden will, sich auf eine unbegründete Befristung berufen und so vor Fristende aus dem Arbeitsverhältnis rauskommen? Oder gibt es in diesem Fall für den Arbeitnehmer andere Möglichkeiten, ohne Einigung mit dem Arbeitgeber vor Fristende auszuscheiden? Gruß "arbeitssepp" |
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| AW: Befristung im Arbeitsvertrag unwirksam weil Grund für Befristung nicht angegeben? Zitat:
Zitat:
''Ein befristetes Arbeitsverhältnis unterliegt nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies einzelvertraglich oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist.'' |
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