Dies ist eine Diskussion zu Befristung - Elternzeitvertretung innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Befristung - Elternzeitvertretung fiktiver Fall: eine Mitarbeiterin soll zur Vertretung einer Mutter in Elternzeit befristet eingestellt werden. Sachgrundbefristung gemäß TzBfG § 14 Ab 1 und soll enden mit Ende der Elternzeit der jungen Mutter, frühestens 2 Wochen nach Mitteilung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer über den Zeitpunkt der Zweckerreichung. Nun sähe es so aus, dass die junge Mutter vermutl. noch in ihrer Elternzeit kündigen wird. Nach Lesen div. BAG-Urteile frage ich mich nun, wie so ein Vertrag gestaltet werden könnte, damit die Vertreterin nicht in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis reinrutscht. Befristung bis die junge Mutter ihr Beschäftigungsverhältnis beendet, ist lt BAG 7 AZR 669/96 auch kein Befristungsgrund :-( Gäbe es hier eine Möglichkeit der Vertragsgestaltung? Liebe Grüße Katzenauge |
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| AW: Befristung - Elternzeitvertretung Da versteh ich das Interesse des Arbeitgebers noch nicht ganz: Falls die Schwangere infolge Eigenkündigung dauerhaft wegbleibt, dann braucht der Arbeitgeber doch auch dauerhaft (=unbefristet) eine Ersatzkraft. Dann wäre es doch kein Problem, wenn der befristet angestellte Arbeitnehmer in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis rüberrutschen würde. Hab ich da nen Denkfehler oder ist Befristungsgrund eigentlich was anderes? Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| AW: Befristung - Elternzeitvertretung Der AG muss doch wissen, wie viele Jahre die junge Mutter ihre Elternzeit angezeigt hat. Solang läuft dann m.E. auch der Vertrag der Elternzeitvertretung. |
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| AW: Befristung - Elternzeitvertretung Zitat:
Theoretisch ja, oftmals wird aber die Kündigung von Mitarbeitern genutzt das Personal abzubauen bzw. Stellen ersatzlos zu streichen. |
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| AW: Befristung - Elternzeitvertretung Dann hätte man aber keine Vertretung benötigt. |
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| AW: Befristung - Elternzeitvertretung Zitat:
Der Arbeitgeber hätte ein wenig Skezsis bezüglich der Arbeitseinstellung der Vertreterin und würde gerne erst einmal abwarten. |
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| AW: Befristung - Elternzeitvertretung Zitat:
Nein, nicht zum jetzigen Zeitpunkt. |
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| AW: Befristung - Elternzeitvertretung Zitat:
Die Stelle soll in diesem fiktiven Fall wieder besetzt bleiben, nur ist die Frage, ob von der Vertreterin. |
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| AW: Befristung - Elternzeitvertretung Bei Zweifeln an der Motivation oder Fähigkeit der Aushilfskraft gibt es die Möglichkeit eine Probezeit von bis zu sechs Monaten zu vereinbaren. Das sollte auch reichen, um sich ein Bild von der Kraft zu verschaffen. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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| AW: Befristung - Elternzeitvertretung Der Arbeitsvertrag könnte auch "bis zum Wiedereintritt der vertretenen Person, jedoch maximal zum xx.xx.xxxx" befristet werden. Das Datum könnte nach der maximal möglichen Dauer der Elternzeit oder anderen Gesichtspunkten festgelegt werden. Als befristet angestellte Vertretung könnte ich selbst eine solch klare Grenze wünschenswert finden. Nicht, dass dann irgendwann einmal nach ewigen Zeiten die vertretene Person wieder auftaucht und ich plötzlich mit 2 Wochen Frist einen neuen Job brauche.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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