Dies ist eine Diskussion zu befristetes Arbeitsverhältnis fortgeführt, ist das Arbeitsverhältnis nun unbefristet? innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| befristetes Arbeitsverhältnis fortgeführt, ist das Arbeitsverhältnis nun unbefristet? Ein Arbeitnehmer (AN) hat nach Abschluss seiner Lehre von seinem Ausbildungsbetrieb einen, auf ein Jahr befristeten, Arbeitsvertrag (AV) erhalten. Das Arbeitsverhältnis wird über den Befristungstermin fortgeführt, da der AN von der Sekretärin des AG am, laut Vertrag, letzten Arbeitstag mitgeteilt bekommt, dass der AG den AV um ein Jahr verlängern wolle. Da der AG jedoch noch eine Woche außer Haus ist bekommt der AN noch keinen weiteren AV. Da der AN noch kein neues Jobangebot hat, arbeitet er, wie vom AG gewollt, über den Befristungstermin hinaus weiter, ohne den vorhandenen AV schriftlich verlängert bekommen zu haben. Fragen: A: Ist es korrekt, dass sich bei diesem Sachverhalt das befristete Arbeitsverhältnis automatisch in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umwandelt? B: Stimmt es, dass der bisherige, befristete AV weiterhin gültig ist, jedoch mit unwirksam werden, des Befristungstermins? C: Wenn im bisherigen AV ist keine Kündigungsfrist angegeben ist, gilt dann für den AN automatisch die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. bzw. letzten eines Kalendermonats? D: Welche Kündigungsfrist gilt für den AG? E: Gesetzt dem Fall, dass nun der AG, wie angekündigt, dem AN einen neuen befristeten AV vorlegt, indem ein höherer Lohn definiert ist, und der AN den AV akzeptiert und unterschreibt. Befindet sich der AN dann in einem unbefristeten oder in einem befristeten Arbeitsverhältnis? Geändert von staechem (26.06.2008 um 15:05 Uhr). |
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| AW: befristetes Arbeitsverhältnis fortgeführt, ist das Arbeitsverhältnis nun unbefris Zitat:
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| AW: befristetes Arbeitsverhältnis fortgeführt, ist das Arbeitsverhältnis nun unbefris Zitat:
__________________ Gruß Daniel War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten. DANKE! |
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| AW: befristetes Arbeitsverhältnis fortgeführt, ist das Arbeitsverhältnis nun unbefris Zitat:
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Geändert von Van Nille (27.06.2008 um 09:37 Uhr). Grund: Copy & Paste Fehler behoben... |
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| AW: befristetes Arbeitsverhältnis fortgeführt, ist das Arbeitsverhältnis nun unbefris Zitat:
Um,, das Ganze noch einmal auf zu dröseln (und nicht vollständig zu zerfasern): § 15 (5) Teilzeit und Befrsitungsgesetz halte ich hier für nicht unbedingt einschlägig, da nicht klar ist, ob das Arbeitsverhältnis tatsächlich mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt wurde. Wurde mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, dann wäre ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu Stande gekommen und es könnte nur noch mit Sachgrund befristet werden. Wurde ohne Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, dann ist kein unbefrsitetes Arbeitsverhältnis zu Stande gekommen (allenfalls ein faktisches Arbeitsverhältnis). Eine Verlängerung des befristeten Arbeitsverhältnisses wäre nicht möglich, da dieses bereits beendet worden ist. Da zuvor schon ein Arbeitsverhältnis bestanden hat ist nur noch eine Befristung mit Sachgrund möglich. |
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| AW: befristetes Arbeitsverhältnis fortgeführt, ist das Arbeitsverhältnis nun unbefristet? Also, bei diesem Fallbeispiel ist der bestehende, abgelaufene Vertrag ein befristeter AV ohne Sachgrund. Der AN hat mehrmals vor Ablauf der im AV festgelegten Frist beim AG nachgefragt, ob der AV verlängert wird, erhielt jedoch nie eine Antwort (Weder Ja noch Nein). Nach Ablauf der Frist wird das Arbeitsverhältnis mit Wissen des AG fortgeführt (der AN wurde vom AG sogar schon in die weitere Urlaubsplanung eingeplant). Es handelt sich um ein kleines Unternehmen ohne Gewerkschaftszugehörigkeit, also handelt es sich auch nicht um einen Tarifvertrag. Von einer anderen Person mit diversen Kenntnissen in Sachen Arbeitsrecht erfährt der AN, dass er sich definitiv in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis befindet und dass eine eventuelle Befristung eines neuen Vertrages durch das bereits bestehende unbefristete Arbeitsverhältnis ungültig wird. Da im AV keine Kündigungsfrist angegeben ist, und kein Tarifvertrag besteht gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. bzw. letzten eines Kalendermonats. Ist jemand von euch anderer Meinung? Wenn ja, warum? |
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| AW: befristetes Arbeitsverhältnis fortgeführt, ist das Arbeitsverhältnis nun unbefris Meiner Einschätzung nach ist der Arbeitsvertrag nun unbefristet, da eine Befristung vorher gültig in Schriftform vereinbart werden muss. Rückwirkend kann dies nicht vereinbart werden. Sollte der Arbeitgeber einen zurückdatierten Arbeitsvertrag vorlegen, empfiehlt es sich, diesen zu unterschreiben und neben die eigene Unterschrift das aktuelle Datum einzufügen. Zum jetzigen Zeitpunkt muss der Arbeitgeber auch noch nicht darauf aufmerksam gemacht werden, dass der Arbeitsvertrag unbefristet geworden ist. Dies wird eher kurz vor Ablauf des Jahres relevant. |
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| AW: befristetes Arbeitsverhältnis fortgeführt, ist das Arbeitsverhältnis nun unbefris hallo, kenne mich leider damit rechtlich gar nicht aus. aber ein freund hatte das gleiche problem oder sagen wir für ihn mal glück. av befristet auf ein halbes jahr, 1x verlängert, danach weiter gearbeitet und feste anstellung bekommen. er sagte, dass sie die fristen verpasst hätten bzw wenn er über das enddatum hinaus bei der firma arbeitet und die ihn weder kündigen noch einen erneuten zeitvertrag aufsetzen, dann geht das befristete in ein unbefristetes arbeitsverhältnis über. oder hatte er das falsch verstanden ? |
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| AW: befristetes Arbeitsverhältnis fortgeführt, ist das Arbeitsverhältnis nun unbefris Zitat:
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| AW: befristetes Arbeitsverhältnis fortgeführt, ist das Arbeitsverhältnis nun unbefris Zitat:
Damit ist das bisherige befristete Arbeitsverhältnis zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis geworden. Ist dann nicht egal, was in dem neuen AV steht? Ein bestehendes unbefristetes Arbeitsverhältnis kann nicht mehr rückwirkend in ein befristetes umgewandelt werden, oder? |
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