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befristeter Vertrag

Dies ist eine Diskussion zu befristeter Vertrag innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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Alt 07.02.2007, 11:38
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befristeter Vertrag

Jemand wird nach der Ausbildung in der Firma für drei Monate übernommen. Dieser befristete Vertrag wird für ein halbes Jahr verlängert. Danach wird der Vertrag wieder für ein ganzes Jahr verlängert. Das sind also nach der Ausbildung drei befristete Verträge. Der letzte Vertrag läuft bald ab. Darf der Chef jetzt nochmal verlängern, obwohl man schon mit der Ausbildung zusammengerechnet fast fünf Jahre in der Firma arbeitet?

Das Gesetz sagt, dass vier befristete Verträge innerhalb von zwei Jahren möglich sind.
Aber nur, wenn vorher kein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestand. Gehört die Ausbildung auch mit dazu?

Geändert von bibi3 (07.02.2007 um 13:00 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 07.02.2007, 11:59
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AW: befristeter Vertrag

Sie müssen schon die Forenregeln einhalten um Antworten zu erhalten.
Kleiner Tip; Lesen Sie sich intensiv den § 14 TzBfG ( Teilzeitbefristungsgesetz )durch.

Wenn dann noch Fragen bestehen, so ändern Sie Ihren Beitrag gemäß den Forenregeln um. Danke.
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  #3 (permalink)  
Alt 07.02.2007, 13:06
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AW: befristeter Vertrag

Die Ausbildung gehört nicht dazu. Weiterhin ist hier nur die 3 malige Verlängerung möglich. In diesem Fall sind ohnen Ausbildung 3 Verträge über 1 Jahr und 9 Monate abgeschlossen worden. Wenn der Chef jetzt nochmal verlängern will, dann eben nur mit Sachgrund nach § 14 Abs. 1 TzBfG. Es sei denn, der betrieb besteht noch keine 4 Jahre, hier tritt § 14 Abs.2a TzBfG ein.
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  #4 (permalink)  
Alt 07.02.2007, 13:31
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AW: befristeter Vertrag

Danke.

Nehmen wir an, die Firma besteht länger als 4 Jahre.
Kann der Chef als sachlichen Grund angeben, dass er den Arbeitnehmer noch erproben möchte, oder ist dies nach drei befristeten Verträgen nicht mehr möglich?
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  #5 (permalink)  
Alt 07.02.2007, 13:34
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AW: befristeter Vertrag

Das ist allerdings kein Befristungsgrund im Sinne des § 14 Abs. 1 TzBfG. Sollte er dies als Grund angeben, kann das AV entfristet werden. Hier wäre allerdings eine Klage vonnöten.
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Alt 07.02.2007, 13:38
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AW: befristeter Vertrag

Zitat:
Zitat von bibi3
Jemand wird nach der Ausbildung in der Firma für drei Monate übernommen. Dieser befristete Vertrag wird für ein halbes Jahr verlängert. Danach wird der Vertrag wieder für ein ganzes Jahr verlängert. Das sind also nach der Ausbildung drei befristete Verträge. Der letzte Vertrag läuft bald ab. Darf der Chef jetzt nochmal verlängern, obwohl man schon mit der Ausbildung zusammengerechnet fast fünf Jahre in der Firma arbeitet?
Das Gesetz sagt, dass vier befristete Verträge innerhalb von zwei Jahren möglich sind.
Aber nur, wenn vorher kein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestand. Gehört die Ausbildung auch mit dazu?

Ich wage zu zweifeln dass nach fast fünf Jahren diese Begründung (Erprobung) zulässig ist
Da Du vermutlich noch keine Erfahrung mit der Materie hast; Du musst Dich 3 Monate vor Ablauf des Vertrages bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden.
(Ich hoffe für Dich es klappt noch mit der Festeinstellung)

Grüße
Aspirinho
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Alt 07.02.2007, 13:42
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AW: befristeter Vertrag

Zitat:
Zitat von Aspirinho
Da Du vermutlich noch keine Erfahrung mit der Materie hast; Du musst Dich 3 Monate vor Ablauf des Vertrages bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden.
(Ich hoffe für Dich es klappt noch mit der Festeinstellung)
Wir beantworten hier immernoch fiktive Fälle und antworten auch dementsprechend. Bitte berücksichtigen Sie dies in Zukunft. Vielen Dank.
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  #8 (permalink)  
Alt 07.02.2007, 13:52
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AW: befristeter Vertrag

uuuppppppsssssssss, stimmt, mein Fehler.
Schuldig im Sinne der Anklage
Danke für den Hinweis
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