Dies ist eine Diskussion zu Befrister Arbeitsvertrag ohne Probezeit wandelt sich in unbefristet! Nun Probezeit? innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Befrister Arbeitsvertrag ohne Probezeit wandelt sich in unbefristet! Nun Probezeit? Eine Mitarbeiterin A schließt mit dem Arbeitgeber F einen befristetet Arbeitsvetrag (Teilzeit, 20 Std./Wo.) ab, der sich nach Befristungsablauf in einen unbefristeten Arbeitsvertrag wandelt. Vertragsbeginn: 01.04.2008 Befristungsende: 30.09.2008 Kündigungsfrist: 14 Tage zum Monatsende Probezeit nicht vereinbart! Am 30.09.2008 erhält die Mitarbeiterin A per Boten eine Vertragsvereinbarung bezugnehmend des Arbeitsvertrages mit Vertragsbeginn 01.04.2008, mit einer Vertragsverlängerung von 6 Monaten (also bis zum 31.03.2009) zur Probe. Ein Hinweis ist noch eingebracht worden: Im Übrigen gelten die Bedingungen des alten Arbeitsvertrages vom 01.04.2008 fort. Hier nun also die Fragen: -besteht seit Ablauf des 30.09.2008 nicht nunmehr ein unbefristetes Arbeitsverhältnis? -hätte der Arbeitgeber F nicht bis 14 Tage vor dem Ablauf des 30.09.2008 den Vertrag kündigen müssen? -ist die neue Vertragsvereinbarung überhaupt legal? -kann man nach Ablauf eines befristeten Arbeitsvertrages ohne Probezeit mit Übergang in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis plötzlich eine Probezeit verlangen? Wer kann hier mal helfen, oder hat Erfahrungen mit solch einem Thema mal gemacht? |
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| AW: Befrister Arbeitsvertrag ohne Probezeit wandelt sich in unbefristet! Nun Probezeit? - Da der AG noch rechtzeitig eine Verlängerung des AV geschickt hat, würde die die erste Frage verneinen. - ein befristeter Arbeitsvertrag muss nicht gekündigt werden, er läuft einfach aus - die neue Vertragsvereinbarung ist in soweit legal, als dass vermutlich die mündliche Vereinbarung (im Anschluss unbefristeter Vertrag) vom AN schwer zu beweisen ist. Ansonsten wäre die mündliche Vereinbarung bindend. - zu dem Punkt kann ich nichts sagen... allerdings handelt es sich doch nicht um ein unbefristetes AV oder ? (mit einer Vertragsverlängerung von 6 Monaten (also bis zum 31.03.2009) |
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| AW: Befrister Arbeitsvertrag ohne Probezeit wandelt sich in unbefristet! Nun Probezeit? Hallo dacapo2 Es gibt keinerlei mündliche Absprachen. Der schriftliche Vertrag sieht ein befristetes Arbeitsverhältnis bis zum 30.09.2008 vor und wandelt sich danach in ein unbefristet Arbeitsverhältnis um! Das ist schiftlich so im Vertrag vom 01.04.2008 erfasst! Mir ist schon klar, daß ein befristeter Arbeitsvertrag einen Anfang und ein Ende hat! Deswegen heißt es ja auch befristeter Arbeitsvertrag, oder meinetwegen auch Zeitarbeitsvertrag! Aber wenn der Arbeitgeber nun nicht mit der Frist von 14 Tagen (in dem Fall bis zum 16.09.2008) mit einer vorzeitigen Kündigung reagiert, geht doch der Vertrag ab dem 01.10.2008 in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis über (so steht es im Vertrag)! Die Frage stellt sich, ob er dann am 30.09.2008 plötzlich einen Zeitarbeitsvertrag mit Probezeit bis zum 31.03.2009 einfordern kann! Mir kommt es so vor, als wenn der Arbeitgeber den Termin verpennt hat und nun versucht dem Arbeitnehmer einen getürkten Vertrag unterzujubeln ...! Schließlich läuft nach meiner Auffassung ein unbefristetes Arbeitsverhältnis seit dem 01.10.2008 ...! |
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| AW: Befrister Arbeitsvertrag ohne Probezeit wandelt sich in unbefristet! Nun Probezeit? Vielleicht könnte man in diesem fiktiven Fall den genauen Wortlaut der automatischen Verlängerung erfahren. Auszug aus dem Vertrag. |
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| AW: Befrister Arbeitsvertrag ohne Probezeit wandelt sich in unbefristet! Nun Probezeit? Ich muss auch sagen: Diese "Umwandlung" kommt mir spanisch vor... Aber vielleicht ist damit ja eine halbjährliche Probezeit vereinbart? Dazu würde auch die 14-tägige Kündigungsfrist passen. Gruß Marcus
__________________ Gummibären an die Macht! |
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