Dies ist eine Diskussion zu Auszeit vom Beruf innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Auszeit vom Beruf mal angenommen eine Person kann momentan ihren Beruf nicht mehr ausüben, da die Mutter im Endstadium von Krebs angelangt ist und diese Mutter einen Sohn mit Down-Syndrom hat und die Person, die die Auszeit vom Beruf braucht, auch einen Sohn mit Down-Syndrom hat. Kann diese Person eine Auszeit beantragen, da diese sich jetzt um die Mutter und um denen an Down-Syndrom erkrankten Bruder und Sohn kümmern muss oder muss diese Person nun kündigen? Falls diese Person kündigen müsste, gibt es eine Möglichkeit trotzdem Arbeitslosengeld auch in den ersten 3 Monaten zu erhalten? Vielen Dank und viele Grüße GutMensch PS: Habe dieses Thema AUSVERSEHEN in das falsche Forum reingestellt! War keine Absicht, ich entschuldige mich hierfür. |
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| AW: Auszeit vom Beruf Siehe hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Pflegez...reistellung%29 Einen Anspruch auf ALG dürfte es in aller Regel schon deshalb nicht geben, weil man ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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| arbeit, auszeit, kündigung, pflege |
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