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Ausländische Pflegebeschäftigung

Dies ist eine Diskussion zu Ausländische Pflegebeschäftigung innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 24.08.2009, 15:21
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Ausländische Pflegebeschäftigung

Guten Tag
In einem Artikel auf der Internetseite http://www.linara.de/betreuung-senioren.html steht das eine beschäftigung einer Ausländischen Pflegekraft nur mit dem Formblatt E-101 erlaubt ist. Stimmt das? Und was passiert wenn man dieses Formblatt nicht berücksichtigt?
Welche rechtlichen Konsequenzen währen dabei zu erwarten?

MfG

Lutger
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  #2 (permalink)  
Alt 24.08.2009, 20:26
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AW: Ausländische Pflegebeschäftigung

Es kann verdammt teuer werden ...

Hier ein kleiner Vorgeschmack:Rechtsfragen des Einsatzes ausländischer Pflegekräfte in der ambulanten Pflege
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Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht.
Johann Wolfgang von Goethe
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  #3 (permalink)  
Alt 25.08.2009, 09:13
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AW: Ausländische Pflegebeschäftigung

Trotzdem gibt es Schätzungen, dass nur ein Bruchteil der ausländischen Pflegehilfen legal hier arbeiten....gerade heute war ein entsprechender Artikel in unserer Tageszeitung.
In dem Fall hat eine Bäuerin mehrere polnische Pflegekräfte im Wechsel (3-Monats-Zyklus) beschäftigt - legal bekäme die Hilfe 700€, bei ihr 1.000€. Keiner von beiden will/wird das ändern....verständlich, oder?
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  #4 (permalink)  
Alt 26.08.2009, 10:35
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AW: Ausländische Pflegebeschäftigung

Hmmm, das klingt Interessant.
Aber warum will die Bäuerin mehr Geld bezahlen, wenn ich das richtig verstanden habe zahlt sie freiwillig 300€ mehr?
Danke auch für den Link Ed.

Gruß

Lutger
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  #5 (permalink)  
Alt 26.08.2009, 16:40
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AW: Ausländische Pflegebeschäftigung

Zitat:
Zitat von Lutger.Nowak
Aber warum will die Bäuerin mehr Geld bezahlen, wenn ich das richtig verstanden habe zahlt sie freiwillig 300€ mehr?
Die Bäuerin zahlt de facto fast weniger, aber im gegenseitigen Einvernehmen fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an, so dass die Hilfe mehr rausbekommt.
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  #6 (permalink)  
Alt 26.08.2009, 18:29
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AW: Ausländische Pflegebeschäftigung

Zitat:
Zitat von Tiger63
... aber im gegenseitigen Einvernehmen fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an, so dass die Hilfe mehr rausbekommt.
Bevor hier ein Missverständnis auftaucht ... das ist nicht rechtmäßig!!!

Dieses Urteil sollte man als Dienstleistungsempfänger ab Seite 50 sehr genau lesen: Ungarische Pflegekräfte
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Johann Wolfgang von Goethe
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  #7 (permalink)  
Alt 26.08.2009, 19:43
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AW: Ausländische Pflegebeschäftigung

Zitat:
Zitat von Ed van Schleck
Bevor hier ein Missverständnis auftaucht ... das ist nicht rechtmäßig!!!
Ist schon klar - aber wer kann sich hierzulande legale Ganztagspflege leisten?
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  #8 (permalink)  
Alt 26.08.2009, 20:04
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AW: Ausländische Pflegebeschäftigung

Tiger,

dass es in diesem Bereich bzw. an legalen kostengünstigen Möglichkeiten hapert, steht außer Frage. Insbesondere dann, wenn keine Pflegestufe anerkannt ist oder die finanziellen Mittel begrenzt sind.

Aber noch teurer wird´s für die Betroffenen, wenn eine Anzeige wg. Schwarzarbeit in´s Haus flattert.

Und noch etwas sollte man nicht ganz vergessen. Nicht selten wird auf diese Art und Weise versucht, das Erbe zu retten ...

Gruß

Ed
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