Dies ist eine Diskussion zu Ausländische Pflegebeschäftigung innerhalb des Forums Arbeitsrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Ausländische Pflegebeschäftigung In einem Artikel auf der Internetseite http://www.linara.de/betreuung-senioren.html steht das eine beschäftigung einer Ausländischen Pflegekraft nur mit dem Formblatt E-101 erlaubt ist. Stimmt das? Und was passiert wenn man dieses Formblatt nicht berücksichtigt? Welche rechtlichen Konsequenzen währen dabei zu erwarten? MfG Lutger |
| |||
| AW: Ausländische Pflegebeschäftigung Es kann verdammt teuer werden ... Hier ein kleiner Vorgeschmack:Rechtsfragen des Einsatzes ausländischer Pflegekräfte in der ambulanten Pflege
__________________ Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht. Johann Wolfgang von Goethe |
| |||
| AW: Ausländische Pflegebeschäftigung Trotzdem gibt es Schätzungen, dass nur ein Bruchteil der ausländischen Pflegehilfen legal hier arbeiten....gerade heute war ein entsprechender Artikel in unserer Tageszeitung. In dem Fall hat eine Bäuerin mehrere polnische Pflegekräfte im Wechsel (3-Monats-Zyklus) beschäftigt - legal bekäme die Hilfe 700, bei ihr 1.000. Keiner von beiden will/wird das ändern....verständlich, oder? |
| |||
| AW: Ausländische Pflegebeschäftigung Hmmm, das klingt Interessant. Aber warum will die Bäuerin mehr Geld bezahlen, wenn ich das richtig verstanden habe zahlt sie freiwillig 300 mehr? Danke auch für den Link Ed. Gruß Lutger |
| |||
| AW: Ausländische Pflegebeschäftigung Zitat:
|
| |||
| AW: Ausländische Pflegebeschäftigung Zitat:
Dieses Urteil sollte man als Dienstleistungsempfänger ab Seite 50 sehr genau lesen: Ungarische Pflegekräfte
__________________ Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht. Johann Wolfgang von Goethe |
| |||
| AW: Ausländische Pflegebeschäftigung Zitat:
|
| |||
| AW: Ausländische Pflegebeschäftigung Tiger, dass es in diesem Bereich bzw. an legalen kostengünstigen Möglichkeiten hapert, steht außer Frage. Insbesondere dann, wenn keine Pflegestufe anerkannt ist oder die finanziellen Mittel begrenzt sind. Aber noch teurer wird´s für die Betroffenen, wenn eine Anzeige wg. Schwarzarbeit in´s Haus flattert. Und noch etwas sollte man nicht ganz vergessen. Nicht selten wird auf diese Art und Weise versucht, das Erbe zu retten ... Gruß Ed
__________________ Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht. Johann Wolfgang von Goethe |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Ausländische Wehrpflicht | Asyl- und Ausländerrecht | 13.01.2010 01:54 |
| Ausländische Scheidung / Krankenkasse | Familienrecht | 16.07.2008 10:31 |
| Ausländische Arbeiter in DE | Asyl- und Ausländerrecht | 06.03.2008 10:14 |
| Ausländische Hackerseite | Internetrecht | 11.02.2007 22:32 |
| GEZ für Ausländische Brummifahrer? | Medienrecht und Presserecht | 09.10.2006 15:58 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios