Dies ist eine Diskussion zu Ausbildungsvertrag: Kündigung - 100 Euro täglich zahlen innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Ausbildungsvertrag: Kündigung - 100 Euro täglich zahlen Mal angenommen, man würde an einer privaten schulischen Ausbildung teilnehmen, die pro Monat ca. 400 Euro kostet und man durch sexueller Belästigung, Lügengeschichten von einer Mitschülerin sich nicht mehr in der Lage sieht, 8 Stunden am Tag mit dieser in einem Raum zu verbringen und man sich deswegen entscheidet, diese Ausbildung zu kündigen. (Wir gehen davon aus, dass die Ausbildungsstätte trotz Hilfeersuchung nichts getan hat außer eine Mediation zwischen den beiden Schülerinnen anzubieten. Und die Belästigungen seither privat weitergehen.) Nun würde in diesem Ausbildungvertrag stehen, dass eine Kündigung erst am Ende des zweiten Schulhalbjahres möglich ist (sagen wir mal, das wäre der 14.9. ((6 Wochen Kündigungsfrist)) und man sich nach ettlichen Krankschreibungen verweigert die Ausbildung zu besuchen, da die Mitschülerin eine zu große Belastung darstellt. Angenommen die Ausbildungsstätte schreibt nun einen Brief der lauten könnte: "Fehlzeiten häufen sich - übersteigen schon 10 Prozenthürde der Handelskammer Zusatzvereinbarung, was eine unmittelbare Kündigung zur Folge hätte. Trotz Bedenken wollen wir Ihnen eine letzte Chance einräumen - wenn sie Montag den 23 April 2012 wieder ganztägig am Unterricht teilnehmen. Ansonsten Kündigung innerhalb einer Woche." Angenommen im Ausbildungsvertrag stünde: "Wird die vereinbarte Zahlungssicherheit nicht rechtzetig übergeben, so hat Ausbildungsstätte das Recht, den Teilnehmer fristlos zu kündigen und Schüler vom Unterricht auszuschließen. Erfolgt Kündigung und der Ausschluss nach Beginn des 1 Schulhalbjahres, so hat der Schüler für jeden Unterrichtstag Teilnahmegebühren in Höhe von Euro 100,00 zu bezahlen, unabhängig davon ob die angebotenen Unterrichtsleistungen tatsächlich in Anspruch genommen wurden." Die Teilnahmegebühr würde aber weiterhin gezahlt werden... Wäre es überhaupt rechtsgültig diese 100,00 Euro täglich zahlen zu müssen? Wenn die Schülerin nun schon beschlossen hätte diese Ausbildung sowieso nicht weiter nachgehen zu wollen, wie käme man aus dem Vertrag raus ohne, dass sie 100 Euro am Tag zahlen müsste. Brächte es etwas die Ausbildung noch heute zu kündigen, bevor die Ausbildungsstätte einem zuvorkommt? Angenommen die Schülerin kündigt noch heute das Arbeitsverhältnis, wäre aber noch bis zum 14.9 an diesen Vertrag gebunden, kann die Ausbildungsstätte in der zwischenzeit die Schülerin Kündigen und die 100 Euro täglich einzufordern? |
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| AW: Ausbildungsvertrag: Kündigung - 100 Euro täglich zahlen Ist eine Probezeit vereinbart? Wie lang geht das schon mit der Mitschülerin? Was sagt der Arzt zur Fortführung der Ausbildung? Rät er ggf. dazu das Ausbildungsverhältnis zu kündigen? Gibt es Schulgebühren? Wie hoch sind diese?
__________________ Raum: Ostthüringen Tätigkeitsschwerpunkt: Sozialrecht Kontaktmöglichkeit: Auf Anfrage per Privater Nachricht "Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist auch der Osterhase." |
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| AW: Ausbildungsvertrag: Kündigung - 100 Euro täglich zahlen Moin, denke dass die Rückzahlungsklausel unwirksam ist. Bei monatlichen Kosten von 400 Euro dürften täglich 100 Euro Strafe unangemessen sein. Nur meine Meinung. Gruß Aspirinho
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| AW: Ausbildungsvertrag: Kündigung - 100 Euro täglich zahlen Mal ganz abgesehen davon sieht das Gesetz einen Schadenersatzanspruch nur dann vor, wenn die Auflösung des Ausbildungsverhältnisses von einer der Vertragsparteien zu vertreten ist. Ansonsten fiele mir noch Sittenwidrigkeit ein. PS: Bei außerordentlicher Kündigung gem. § 22 Abs. 2 Nr. 2 BbiG, entfällt eine Schadenersatzpflicht, sofern die Kündigung binnen 2 Wochen nach Bekanntwerden des außerordentlichen Kündigungsgrundes erklärt wird.
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| AW: Ausbildungsvertrag: Kündigung - 100 Euro täglich zahlen Danke für die schnellen Antworten! Zitat:
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Zitat:
Geändert von eleanorrigby (20.04.2012 um 18:32 Uhr). |
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| AW: Ausbildungsvertrag: Kündigung - 100 Euro täglich zahlen Die sauberste Lösung ist, dass man auf Empfehlung des Arztes kündigt. Man sollte auch weiterhin arbeitsunfähig erkrankt sein und dem Arzt auch mitteilen, dass man das Jahresziel nicht erreichen wird, wenn man weiterhin AU ist. Die Kündigung auf ärztlichen Rat sollte in jedem Falle vor einer Vertragsstrafe schützen. Die Klausel könnte aber auch, so wie sie im Vertrag steht, von vornherein unwirksam sein.
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| 100 euro täglich, ausbildung, kündigung, mobbing, schule |
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