Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Ausbildungsnachweise im Betrieb schreiben

Dies ist eine Diskussion zu Ausbildungsnachweise im Betrieb schreiben innerhalb des Forums Arbeitsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 25.01.2012, 18:20
Boardneuling
 
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 6
Keine Wertung, Ololko hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ololko hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ololko hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ololko hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ololko hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ololko hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ololko hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ololko hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ololko hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Ololko hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Ausbildungsnachweise im Betrieb schreiben

Hallo erstmal.
Hier mal etwas das mir durch eine wilde Diskusion am Arbeitsplatz in den Kopf schoss


Auszubildender A hat in der Beruftsbildungsverordnung seines Berufes gelesen, dass für seine Berichte, Zeit auf der Arbeit gestellt werden muss, somit schreib er an einem Tag an dem er eh Länger macht noch besagte Berichte und schreibt sich diese Zeit als Plusstunden auf.
Am nächsten Tag fordert ihn der Chef C auf dieses zu Korregieren, da die freigestellte Zeit schon durch die Berufsschule gewährleistet wäre die ja keine 10 Schulstunden sondern nur 8 Schulstunden läuft, ausserdem würde A ja keine Haussaufgaben aufbekommen.

Die Arbeitszeit geht von 7:15-16:30
Schule von 8 bis 15 Uhr
Die Wegstrecke von der Schule zur arbeit die A braucht beträcht bei wenig verkehr etwa 1std 15min


Frage 1: Darf das Berichte Schreiben als Überstunden aufgeschrieben werden solange man es im Betrieb macht?

Frage 2: Muss der Betrieb Bei der Sachlage immernoch Zeit zur verfügung stellen oder wird das durch die Schule wirklich negiert? Und was haben da Hausaufgaben mit zu tun?


Vielen Dank für die Antworten im Vorraus

Ololko
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Schreiben wie die Profis: Weiterbildung „Journalistisch schreiben lernen“ startet im März Nachrichten: Wissenschaft 09.12.2011 12:10
Unseriöses Schreiben Internetrecht 01.08.2009 17:13
Schreiben, obwohl man nichts zu schreiben hat News, Kritik und Anregungen zum Juraforum.de 21.06.2007 10:48
schreiben vom Hauptzollamt Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht 10.05.2007 15:55
Wann ist ein Betrieb ein Betrieb mit weniger als 5/10 Arbeitnehmer nach §23Abs.1KSchG Arbeitsrecht 11.04.2007 18:46





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Arbeitsrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN