Dies ist eine Diskussion zu Aufwandsentschädigung für Dienstreisen gesetzlich geregelt oder intern?! innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Aufwandsentschädigung für Dienstreisen gesetzlich geregelt oder intern?! nehmen wir mal an, dass es in einem Unternehmen X einen dualen Ausbildungsgang gibt, der sich so aufteilt, dass der praktische Teil in Norddeutschland stattfindet inklusive Berufsschule (e-learning = virtuell am Rechner), jedoch der Azubi mehrmals im Jahr aufgrund der regulären Berufschule in ein anderes Bundesland für mehrere Wochen muss, um dort real die Berufsschule zu besuchen (kein Workshop oder ähnliches). Das Unternehmen zahlte seit fast 10 Jahren für den Aufenthalt eines Tagessatz als Aufwandsentschädigung und Trennungsgeld. Es entstanden dem Azubi also keine Mehrkosten für den Aufenthalt. Wie ist die Rechtslage, wenn das Unternehmen X so eine jahrelang bestehende Regelung ändern würde und der Azubi keine Mitteilung darüber bekommen würde und aufgrund dieser Tatsache einem Azubi enorme Mehrkosten entstehen würden, da bei seiner Unterkunft keine Möglichkeit der Essenslagerung oder Zubereitung vorhanden ist und er somit gezwungen ist täglich neu einzukaufen oder auswärts zu essen. Gibt es in solchen Fälle eine gesetzliche Regelung, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, die Kosten für die oben genannte Maßnahme zu übertragen, da dem Azubi ja keine andere Möglichkeit bleibt, da er die Berufsschule besuchen muss oder ist das Ganze eine firmeninterne Regelung und kann somit jeder Zeit und beliebig oft geändert werden?!? Danke schon mal im Voraus Schichu |
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| AW: Aufwandsentschädigung für Dienstreisen gesetzlich geregelt oder intern?! Egal, ob die Zahlung infolge betrieblicher Übung oder arbeitsvertraglicher Verpflichtung erfolgte: Die Änderung der Vergütungsbestandteile (Nichtzahlung von Trennungsgeld) bedarf einer Änderungskündigung. Zu den Reaktionsmöglichkeiten des AN siehe http://www.juraforum.de/forum/arbeitsrecht/kuerzung-stundenlohn-145674#post234592.
__________________ Gruß Daniel War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten. DANKE! |
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| AW: Aufwandsentschädigung für Dienstreisen gesetzlich geregelt oder intern?! Zitat:
__________________ Gruß Dr. Kamphausen |
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