Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Aufhebungsvertrag nach Kündigung

Dies ist eine Diskussion zu Aufhebungsvertrag nach Kündigung innerhalb des Forums Arbeitsrecht

Like Tree1Likes
  • 1 Post By Casa

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 02.12.2011, 18:25
Boardneuling
 
Registriert seit: Oct 2011
Beiträge: 11
Keine Wertung, farbenfroh hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, farbenfroh hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, farbenfroh hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, farbenfroh hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, farbenfroh hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, farbenfroh hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, farbenfroh hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, farbenfroh hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, farbenfroh hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, farbenfroh hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Aufhebungsvertrag nach Kündigung

Hallo,

was ist zu tun?

Der AN ist seit 01.03.2010 in einem Arbeitsverhältnis mit einer Anwaltskanzlei. Aufgrund mehrfach auftrendenten Mobbings hat der AN das Arbeitsverhältnis am 04.11.11 fristgerecht zum 31.12.11 gekündigt. Anschließend war der AN 2 Wochen im Betrieb, hat seit 1,5 Wochen ein ärtzl. Attest wg. Krankheit vorliegen. Nun kam der Vorschlag einer der Anwälte ein Aufhebungsvertrag für den AN aufzusetzen, damit dieser nicht bis zum letzten Arbeitstag weitere Atteste vorlegen kann und das Arbeitsverhältnis sofort aufgelöst wird.

Muss der AN diesen Vertrag annehmen? Vertraglich ist eine Kündigungsfrist vereinbart und wenn der AN erkrankt ist, dann ist dies doch "höhere Macht"?

Wie ist weiter vorzugehen? Was passiert bei einer Verweigereung der Annahme aber weiterer Krankheit?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 02.12.2011, 19:38
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2010
Ort: Südostneufünfland
Alter: 48
Beiträge: 2.807
97% positive Bewertungen (2807 Beiträge, 140 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2807 Beiträge, 140 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2807 Beiträge, 140 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2807 Beiträge, 140 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2807 Beiträge, 140 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2807 Beiträge, 140 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2807 Beiträge, 140 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2807 Beiträge, 140 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2807 Beiträge, 140 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2807 Beiträge, 140 Bewertungen)  
AW: Aufhebungsvertrag nach Kündigung

Wer keinen Vertrag schließen will, muss das auch nicht.

Solange AN Arbeitsunfähigkeit bescheinigt bekommt, besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung (max. 6 Wochen) und danach Krankengeld (max 78 Wochen). Und ab 1.1.12 wird AN voraussichtlich kein Arbeitsverhältnis mehr mit dieser Kanzlei haben.
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 02.12.2011, 23:39
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 2.153
95% positive Bewertungen (2153 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2153 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2153 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2153 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2153 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2153 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2153 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2153 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2153 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2153 Beiträge, 101 Bewertungen)  
AW: Aufhebungsvertrag nach Kündigung

Der Arbeitgeber will sich nur billig vom AN lösen und zwar durch Aufhebungsvertrag statt 6 Wochen das Entgelt weiter zu zahlen.
farbenfroh likes this.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 04.12.2011, 10:47
Boardneuling
 
Registriert seit: Oct 2011
Beiträge: 11
Keine Wertung, farbenfroh hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, farbenfroh hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, farbenfroh hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, farbenfroh hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, farbenfroh hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, farbenfroh hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, farbenfroh hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, farbenfroh hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, farbenfroh hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, farbenfroh hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Aufhebungsvertrag nach Kündigung

Danke für die Antworten.

Das heißt, dass der AN den Aufhebungsvertrag nicht annehmen muss? Was passiert wenn dieser nicht angenommen wird, aber weiterhin wegen Krankheit arbeitsunfähig ist? Kann der AG rechtl. Schritte einleiten o.Ä.? AN ist wg. Mobbing krankgeschrieben inkl. Überweisung in die Psychatrie zum "Konfliktorientierten Gespräch"
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 04.12.2011, 12:16
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2010
Ort: Südostneufünfland
Alter: 48
Beiträge: 2.807
97% positive Bewertungen (2807 Beiträge, 140 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2807 Beiträge, 140 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2807 Beiträge, 140 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2807 Beiträge, 140 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2807 Beiträge, 140 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2807 Beiträge, 140 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2807 Beiträge, 140 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2807 Beiträge, 140 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2807 Beiträge, 140 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2807 Beiträge, 140 Bewertungen)  
AW: Aufhebungsvertrag nach Kündigung

Der AG könnte bei Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit des AN den Medizinschen Dienst der Krankenkasse (MDK) einschalten. Bis der irgendwas entschieden hat, ändert sich nichts am Verhältnis zwischen AN und AG.

Der vorgeschlagene Aufhebungsvertrag könnte aber interessant sein, ich würde ihn deshalb nich generell von vorn herein ablehnen. Der Entwurf der Kanzlei könnte auch Klauseln enthalten, in denen der AN versichert, dass die Zustände in der Kanzlei nichts mit seiner Erkrankung zu tun haben und dass er diesbezüglich niemals irgendwelche Verdächtigungen auch nur denken wird. Sowas würde ich nicht unterschreiben wollen, mir aber gut aufheben. Dazu muss ich den "Vertragsentwurf" aber erst einmal haben.
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Unwirksame Kündigung - Aufhebungsvertrag? Mietrecht 12.01.2011 00:56
Aufhebungsvertrag nach Kündigung Arbeitsrecht 18.03.2009 14:51
Aufhebungsvertrag, Kündigung,Sozialplan Arbeitsrecht 22.05.2008 12:47
Kündigung, Aufhebungsvertrag Arbeitsrecht 18.11.2005 19:06





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Arbeitsrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN