Dies ist eine Diskussion zu Aufhebungsvertrag nach Kündigung innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Aufhebungsvertrag nach Kündigung was ist zu tun? Der AN ist seit 01.03.2010 in einem Arbeitsverhältnis mit einer Anwaltskanzlei. Aufgrund mehrfach auftrendenten Mobbings hat der AN das Arbeitsverhältnis am 04.11.11 fristgerecht zum 31.12.11 gekündigt. Anschließend war der AN 2 Wochen im Betrieb, hat seit 1,5 Wochen ein ärtzl. Attest wg. Krankheit vorliegen. Nun kam der Vorschlag einer der Anwälte ein Aufhebungsvertrag für den AN aufzusetzen, damit dieser nicht bis zum letzten Arbeitstag weitere Atteste vorlegen kann und das Arbeitsverhältnis sofort aufgelöst wird. Muss der AN diesen Vertrag annehmen? Vertraglich ist eine Kündigungsfrist vereinbart und wenn der AN erkrankt ist, dann ist dies doch "höhere Macht"? Wie ist weiter vorzugehen? Was passiert bei einer Verweigereung der Annahme aber weiterer Krankheit? |
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| AW: Aufhebungsvertrag nach Kündigung Wer keinen Vertrag schließen will, muss das auch nicht. Solange AN Arbeitsunfähigkeit bescheinigt bekommt, besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung (max. 6 Wochen) und danach Krankengeld (max 78 Wochen). Und ab 1.1.12 wird AN voraussichtlich kein Arbeitsverhältnis mehr mit dieser Kanzlei haben.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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| AW: Aufhebungsvertrag nach Kündigung Der Arbeitgeber will sich nur billig vom AN lösen und zwar durch Aufhebungsvertrag statt 6 Wochen das Entgelt weiter zu zahlen. |
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| AW: Aufhebungsvertrag nach Kündigung Danke für die Antworten. Das heißt, dass der AN den Aufhebungsvertrag nicht annehmen muss? Was passiert wenn dieser nicht angenommen wird, aber weiterhin wegen Krankheit arbeitsunfähig ist? Kann der AG rechtl. Schritte einleiten o.Ä.? AN ist wg. Mobbing krankgeschrieben inkl. Überweisung in die Psychatrie zum "Konfliktorientierten Gespräch" |
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| AW: Aufhebungsvertrag nach Kündigung Der AG könnte bei Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit des AN den Medizinschen Dienst der Krankenkasse (MDK) einschalten. Bis der irgendwas entschieden hat, ändert sich nichts am Verhältnis zwischen AN und AG. Der vorgeschlagene Aufhebungsvertrag könnte aber interessant sein, ich würde ihn deshalb nich generell von vorn herein ablehnen. Der Entwurf der Kanzlei könnte auch Klauseln enthalten, in denen der AN versichert, dass die Zustände in der Kanzlei nichts mit seiner Erkrankung zu tun haben und dass er diesbezüglich niemals irgendwelche Verdächtigungen auch nur denken wird. Sowas würde ich nicht unterschreiben wollen, mir aber gut aufheben. Dazu muss ich den "Vertragsentwurf" aber erst einmal haben.
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