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Arbeitszeit und Bereitschaft

Dies ist eine Diskussion zu Arbeitszeit und Bereitschaft innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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Alt 28.01.2012, 23:29
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Arbeitszeit und Bereitschaft

Hallo

Paul arbeitet bei einer Firma (Probezeit) und muss im Rhythmus von 2 Wochen Wochenweise 24 Stunden Bereitschaft machen.

Sieht so aus:
Woche 1 (kurz 7 Tage Mo-Fr. ca 40 stunden): 8 Stunden ggf. mal eine Stunde mehr je nachdem

Woche 2 (Lang/Bereitschaft)

Arbeitsbeginn ist später und dann 8 Stunden normale Arbeit.
Im Anschluss der 8 Sunden beginnt die Bereitschaft (Paul wird dann per Telefon gerufen und muss sofort los. auch in der Nacht und dies geht bis 7 Uhr morgens, dann Arbeitsbeginn 9 Uhr)
Montag bis Freitag so und dann am gesamten Wochenende Bereitschaft bis Montag früh 7 Uhr zum Beginn der neuen Arbeitswoche


Pauls Problem ist jetzt, dass er das ganze körperlich nicht so gut wegsteckt als gedacht und die Nächte, welche neben der "normalen" Arbeit auch gern mal stressig und mit wenig schlaf sind an der Substanz nagen.
Pauls Problem ist die Kunst des wiedereinschlafens, was ihm zusehens schwer fällt nach einem Einsatz welcher Ihn körperlich und geistig sehr gefordert hat.

Die Bereitschaft wird nach Einsätzen entlohnt, was jetzt im Verhältnis nicht der Heuler ist.

Nun möchte Paul gern wissen ob dies überhaut so laufen darf und ob er im Falle einer Kündigung von Paul mit Sanktionen seiten des Arbeitsamtes rechnen müsste. Peters Hausdoc gab Ihn auch schon zu Verstehen, dass es so nicht dauerhaft weitergehen kann ohne mit gesundheitlichen Konzequenzen zu rechnen.
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Alt 29.01.2012, 12:15
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AW: Arbeitszeit und Bereitschaft

Zitat:
Arbeitsbeginn ist später und dann 8 Stunden normale Arbeit.
Wie arbeitet Paul in der Bereitschaftswoche? Was heist, Arbeitsbeginn ist später?

Von 8 Uhr bis 16:30 Uhr und dannach ist bis 8 Uhr des nächsten Tages Bereitschaftszeit?

Und was passiert, wenn es nachts 1Uhr einen 2stündigen Arbeitseinsatz bis 3 Uhr gibt? Wann muss er wieder zur nächsten Schicht erscheinen?

http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__5.html
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Alt 29.01.2012, 12:35
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AW: Arbeitszeit und Bereitschaft

Hallo

also Paul s "normale" Woche:
Mo - Fr. 7 -16 Uhr dann frei

Die folgende Woche beginnt Montag Früh um 9 Uhr

Mo. - Fr. 9 - 18 Uhr und nach 18 Uhr beginnt bis zum folgenden Tag früh um 7 Uhr die Bereitschaft (Paul muss immer in den Bereitschaftstagen 2-3 mal die Nacht raus oft meist 1-2 stunden)
Von 7-9 Uhr hätte Paul 2 Stunden Ruhe was jedoch öfters nicht der Fall ist
Das folgende Wochenende bis Montag früh 7 Uhr hat Paul Bereitschaft wo Paul auch gern mal bis zu 8-10 mal raus muss Tag wie Nacht (meist 1-2 Stunden jeweils)
Teilweise findet Paul des nachts so gut wie keinen Schlaf und muss früh wieder da sein.
Die nächtlichen Einsätze bzw. alles was in der Zeit anfällt wird pro Einsatz pauschal bezahlt.
Paul muss aber jeden Früh wieder da sein, wenn er mal verschläft wird zwar kein Theater gemacht aber Paul muss sich dann Kommentare anhören usw.

Wie es Paul in einer stürmischen Woche spätestens am Donnerstag geht kann sich sicher jeder denken.

Nun die Frage wie sieht diese Regelung rechtlich aus?
Darf Paul inkl. Bereitschaft 24h tätig sein?
Muss er im Falle einer Kündigung seinerseit mit Sperre rechnen, da Paul es nicht mehr psychisch und physisch schafft?
Muss Paul nach der Bereitschaftswoche Freizeit erhalten?
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  #4 (permalink)  
Alt 29.01.2012, 12:49
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AW: Arbeitszeit und Bereitschaft

Zitat:
Nun die Frage wie sieht diese Regelung rechtlich aus?
rechtlich sieht es so aus, dass nach dem letzten Einsatz in der Nacht die gesetzliche Ruhezeit von 11h(!) eingehalten werden muss. Paul darf also nicht um 9Uhr wieder mit Arbeit beginnen, wenn z.b. bis 4Uhr der letzte Einsatz war

letztet Einsatz bis 4Uhr + 11h ruhezeit = arbeitbeginn nicht vor 15uhr!

Um welche Branche geht es. Findet ein Tairfvertrag Anwendung? Gibt es keinen Betriebsrat?

Zitat:
Muss er im Falle einer Kündigung seinerseit mit Sperre rechnen, da Paul es nicht mehr psychisch und physisch schafft?
Normalerweise sollte der Paul erstmal versuchen, so zu arbeiten, wie es das ArbZG vorsieht. Wenn er psychisch oder physisch angeschlagen ist, dann muss er zum Arzt und der entscheidet dann über die Arbeitsunfähigkeit. Selber kündigen kann man sich als allerletzte Option aufhalten. Meist verlagert sich dann der Ärger nur vom ehemaligem AG (der ist dann fein raus aus dem Schneider) zu den Sachbearbeitern der Arbeitsagentur oder des JC.
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Alt 29.01.2012, 13:04
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AW: Arbeitszeit und Bereitschaft

Paul´s Firma ist ein kleiner Familienbetrieb und es geht hier um einen Abschleppdienst. Einen Betriebsrad oder dergleichen gibt es hier nicht und die Anwendung eines Branchen üblichen TV erfolgt auch nicht.
Paul´s Kollegen machen das schon seit Jahren mit und die Arbeitsstelle von Paul wird regelmäßig neu besetzt. (was Paul von früheren Angestellten zugetragen wurde)
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Alt 29.01.2012, 13:21
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AW: Arbeitszeit und Bereitschaft

Dann liegen hier aus meiner Sicht erhebliche Verstösse des Arbeitgebers gegen das Arbeitszeitgesetz vor.

http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__22.html

"(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig
...
2. entgegen § 4 Ruhepausen nicht, nicht mit der vorgeschriebenen Mindestdauer oder nicht rechtzeitig gewährt,
..."

"(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 7, 9 und 10 mit einer Geldbuße bis zu fünfzehntausend Euro, in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 8 mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro geahndet werden."

Wie wird denn die Arbeitszeit dokumentiert? Gibt es in dem Beispiellfall eine Stechuhr oder sowas in der Art?
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Alt 29.01.2012, 13:36
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AW: Arbeitszeit und Bereitschaft

Paul muss die Einsätze schriftlich Dokumentieren was dann zur Abrechnung hergenommen wird.

Paul hat jedoch nicht alle dieser Aufstellungen vorliegen, da er am Anfang das Kopieren nicht für notwendig angesehen hat.
Die letzten 3 Liegen jedoch in Paul´s Festplattenordner.

Edit:
Die reguläre Arbeitszeit muss gestempelt werden.
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Alt 29.01.2012, 13:56
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AW: Arbeitszeit und Bereitschaft

Zitat:
Die reguläre Arbeitszeit muss gestempelt werden.
Damit meinen Sie sicherlich nur die Zeit von 9-18 Uhr? Auch die Arbeitseinsätze während der Bereitschaftszeit ist als reguläre Arbeitszeit zu erfassen. Die eigentliche Bereitschaftszeit müsste im Übrigen auch vergütet werden, nicht nur die Stunden, wo dann ein Einsatz statt findet.

Bezüglich der dokumentierten Arbeitszeit habe ich gefragt, weil Paul wenn gar nichts mehr geht auch das Gewerbeaufsichtsamt (heisen in vielen Bundesländern jetzt anders) informieren könnte. Als Tip wird in den Foren immer hinterher geschickt, die müssen den Namen des Anrufers ja nicht verstehen.
Nur habe ich leider noch nie davon gehört, dass dabei effektiv für die AN was rausgekommen ist. Oft werden frech die gefakten Arbeitszeitnachweise vorgelegt, wo die nächtlichen Einsätze gar nicht auftauchen, etc.

Das Recht ist auf der Seite von Paul, wie er es am besten durchsetzt, bleibt die spannende Frage.
motzmecker likes this.

Geändert von filter (29.01.2012 um 14:53 Uhr).
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  #9 (permalink)  
Alt 29.01.2012, 14:09
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AW: Arbeitszeit und Bereitschaft

Paul´s Interesse liegt eigentlich nur noch darin, da weg zu kommen ohne viel Theater usw. Die Größte sorge von Paul ist , wie schon im Eingang erwähnt die Möglichen Sanktionen des Arbeitsamtes.
Aber so wie hier erklärt dürft es da keinerlei Probleme geben.

Da Paul noch in der Probezeit ist kann er ja kündigen und mehr oder weniger nach 14 Tagen gehen.
Die einziegste Bereitschaft die vergütet wird sind die Einsätze selbst (und etwäige Prämien für vermittelte Serviceleistungen), die Restliche Zeit ist für Paul unbezahlte Zeit.
Paul´s hat in dieser langen Woche auch keinerlei Freizeit, da er inerhalb einer gewissen Zeit vor ort sein sollte.
Somit hat er keine Möglichkeit in dieser Zeit Familiär etwas zu tun.
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  #10 (permalink)  
Alt 29.01.2012, 14:26
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AW: Arbeitszeit und Bereitschaft

Zitat:
Aber so wie hier erklärt dürft es da keinerlei Probleme geben.
Dann haben Sie mich komplett missverstanden. Wenn Paul selber kündigt, dann muss er der AA erklären können, warum und weshalb. Und wie die dann bezüglich einer Sperrzeit entscheiden, steht in den Sternen.

Zitat:
Da Paul noch in der Probezeit ist kann er ja kündigen und mehr oder weniger nach 14 Tagen gehen.
Paul kann immer fristgerecht kündigen. Aber wenn man selber kündigt und keinen neuen Arbeitsvertrag im Anschluss hat und demzufolge ALG1 beziehen will, dann braucht man einen trifftigen Grund.
Aus meiner Sicht müsste Paul zuerst versuchen, den AG auf die rechtliche Lage aufmerksam zu machen und das er ab sofort die Ruhezeit von 11h einhalten wird.
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