Dies ist eine Diskussion zu Arbeitsvertrag nicht eingehalten innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Arbeitsvertrag nicht eingehalten Nehmen wir mal an , es besteht zwischen Arbeitnehmer (AN) und Arbeitgeber (AG) ein Beschäftigungsverhältis und ein Arbeitsvertrag. In dem Vertrag steht , daß der AG dem AN sein gehalt am 15. jeden Monats per Scheck übergibt. Nun überweist es der AG. Mit Absicht verspätet, weil der AG meint "Bei einem Scheck würde es ja auch mindestens 5 Tage dauern bis er auf dem Kojnto ist". Hat der AG damit Vertragsbruch begangen ? Nehmen wir nun an , der AN hat eine neue Stelle und will so schnell wie möglich wechseln. Kann der AN die Kündigungsfrist unter dem Aspekt fallen lassen, daß der AG ja schon den Arbeitsvertrag nicht eingehalten hat und möchte aus diesem Grunde sofort gehen. Ansonsten sieht der AN nur die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrages. Vielen Dank im voraus |
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| AW: Arbeitsvertrag nicht eingehalten eine Fristlose Kündigung kann grds. dann erfolgen, wenn es Umstände gibt, die ein weiteres Beschäftigungsverhältnis nicht mehr möglich machen. Solch ein Vertrauensbruch ist grds. ein Grund das ist klar aber meine Frage ist nun, wie lange macht der AG das schon? Denn wenn dieses Verhalten bisher über einen langen Zeitraum tolleriert/ akzeptiert wurde weiss ich nciht ob eine Fristlose Kündigung wirksam wird.
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| AW: Arbeitsvertrag nicht eingehalten Verspätete Lohnzahlungen sind kein Grund für eine außerordentliche Kündigung.
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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| AW: Arbeitsvertrag nicht eingehalten @ Van Nille hast du da ein Urteil oder § zu? Das würde ich gerne in meine Sammlung mit aufnehmen. Danke
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| AW: Arbeitsvertrag nicht eingehalten Aktenzeichen habe ich nicht parat.
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| AW: Arbeitsvertrag nicht eingehalten Hallo , vielen Dank für die schnellen Antworten. Der AN toleriert das garnicht. Bettelt jeden Tag um seinen Lohn. Bekommt Ihn seit einem halben Jahr mit Verspätung zwischen 3 und 6 Tagen. |
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| AW: Arbeitsvertrag nicht eingehalten Dann sagt man zu seinem Arbeitgeber: "Lieber Arbeitgeber! Ich habe die Faxen dicke, hier hast Du meine form- und fristgerechte Kündigung." Eine einfache Grundregel des deutschen Arbeitsrechts: Wer einen Grund für eine außerordentliche Kündigung sucht, der hat keinen.
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| AW: Arbeitsvertrag nicht eingehalten LAG Hamm, Urt. v. 14.02.2001 14 Sa 1829/00 Zurückbehaltungsrecht: Außerordentliche Eigenkündigung Zahlungsverzug Die außerordentliche Kündigung des Arbeitnehmers verbunden mit sofortiger Arbeitsniederlegung wegen von ihm erwarteter verspäteter Gehaltszahlung ist unwirksam, wenn sie vor Fälligkeit der Vergütung erfolgt und keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß der Arbeitgeber zahlungsunfähig ist. Ebenfalls interessant ist das BAG Urteil 17. 1. 2002 (2 AZR 494/ 00): http://lexetius.com/2002,1391, insbesondere die RN 19.
__________________ Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht. Johann Wolfgang von Goethe |
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| AW: Arbeitsvertrag nicht eingehalten Super Danke dir!
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