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Arbeitsvertrag :ne:

Dies ist eine Diskussion zu Arbeitsvertrag :ne: innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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Alt 03.12.2011, 12:06
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Lightbulb Arbeitsvertrag :ne:

Hallo,
angenommen ein Arbeitnehmer(AN)wechselt von Arbeitgeber(AG)Azu AG B.
Der AN hat unter AG A eine Protokolierung(Umgangsrecht) bei Gericht durchführen lassen.
Muss der AN dem AG B beim Vorstellungsgespräch/ Abschluß Arbeitsvertrag die Protokolierung anzeigen?
In wieweit ist ein AG an eine Protokolierung(Umgang)gebunden?

Hoffe auf eine Antwort von Euch.

PS: Ich vertrete die Auffassung, dass eine Protokolierung nicht mit dem AG zu tun hatt. Da diese zwischen Person A und Person B geschlossen wurde. Es ist meiner Meinung nach nur eine Niederschrift und kein Gerichtsurteil an welches sich auch ein Arbeitgeber halten muss.
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Alt 03.12.2011, 12:52
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AW: Arbeitsvertrag :ne:

Umgangsrecht mit dem Kind?


Was hat das den Arbeitgeber zu interessieren.
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  #3 (permalink)  
Alt 03.12.2011, 13:30
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AW: Arbeitsvertrag :ne:

Sehe ich genau so.
Gibt es in der Gesetzgebung ein Beispiel wo der AG dazu verpflichtet wurde eine Regelung(Gerichtsurteil/ Protokolierung) zu akzeptieren?

Selbst ein Gerichtsurteil ist für den Arbeitgeber nicht bindend.
Oder doch....
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