Dies ist eine Diskussion zu Arbeitsvertrag mit fragwürdigen Klauseln!!! innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| dem Bewerber A wird ein Arbeitsverhältnis der Firma B auf Provisionsbasis angeboten. Es handelt sich hierbei um eine Vollzeitbeschäftigung. Soweit so gut! Jedoch muss A angelernt werden, weil es für diesen Beruf keine staatlich anerkannte Ausbildung gibt. Das Anlernen dauert 8 Wochen, in denen A kein Geld bekommen wird. In dem Arbeitsvertrag ist weiterhin festgehalten, dass bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses, A sich im Umkreis von 25 km für die Dauer von 3 Jahren nicht in diesem Beruf selbstständig machen darf. Hintergrund ist lt. Firma B, dass die Stammkundschaft nicht abgeworben wird und B nicht die Kokurrenz ausbilden will. Ist diese Klausel so korrekt? Wäre es nicht sinnvoller eine zeitliche Beschränkung für den Arbeitsvertrag vorzusehen? Z.B., dass A sich verpflichtet für 1 oder 2 Jahre bei der Firma B zu arbeiten. Danke schon mal im Voraus für Eure Argumentationen... |
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| AW: Arbeitsvertrag mit fragwürdigen Klauseln!!! Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist nur zulässig, wenn der Arbeitnehmer dafür eine finanzielle Entschädigung in Höhe von 50% der Vergütung für den Zeitraums des Verbots erhält. Eine Dauer von 3 Jahren ist rechtswidrig. Geregelt ist das in §74 und 74a HGB. Ausführlich zum Thema: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_A...rbsverbot.html |
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| AW: Arbeitsvertrag mit fragwürdigen Klauseln!!! Vielen Dank für Deine Antwort. Das ist ja doch recht interessant... Was wäre wenn A den Vertrag mit den o.g. Klauseln bei B unterzeichnet? Könnte A dann später argumentieren, dass der Vertrag so rechtswidrig ist? Fakt ist ja sicherlich: Wenn A die Firma B auf die Rechtswidrigkeit hinweist, wird B höchstwahrscheinlich vom Vertrag zurücktreten und sich einen anderen "Dummen" suchen, der von der Rechtslage anscheinend keine Kenntnisse hat. Gruß |
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| AW: Arbeitsvertrag mit fragwürdigen Klauseln!!! Die Unterschrift wäre unkritisch, da das Wettbewerbsverbot unwirksam ist.
__________________ "Der Abdruck von Fahndungsfotos und Steckbriefen auf Plakaten und in Zeitungen ist ohne die Zustimmung der Abgebildeten und auch der Fotografen oder Zeichner erlaubt." Gernot Schulz, "Meine Rechte als Urheber" |
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