Dies ist eine Diskussion zu Arbeitsvertrag+Klauseln innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| folgender Sachverhalt. Ich war jetzt bei einem Vorst.gespr. und gestern wollte mich der AG nochmal sehen und hat mir ein Vertragsmuster gegeben und mir gesagt, dass ich mir diesen ersteinmal durchlesen soll und dass ich das durchstreichen soll, was mir nicht gefällt. Ich finde das nur so merkwürdig, da ich das in meiner bisherigen Laufbahn noch nicht erlebt habe. Vielleicht könnt Ihr mir dabei helfen. Auch dass ich die Wochenarbeitszeit eintragen soll erscheint mir seltsam. Besonders interssiert mich die Zulässigkeit unter § 2 und § 10 Vertragsstrafe ...§ 2 Probezeit Dieser Vertrag wird auf Dauer von 6Monaten vom..bis..zur Probe abgeschlossen.Nach Ablauf dieser Befristung endet das Arbeitsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn nicht bis zu dies.Zeitpkt eine Fortsetzg des AV vereinabrt wird. Innerhalb der Probezeit kann das AV mit einer Frist von 1MOnat zum Monatsende gekündigt werden, unbeschadet des Rechts zur fristlosen Kündigung (befristetes Probearbeitsverhältnis) oder Das AV wird aufunbestimmte Zeit geschlossen. Die ersten 3MOnate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann das AV beiderseits mit einer Frist von 2Wochen gekündigt werden. § 4 Arbeitsvergütung Der/die AN erhält eine mtl Bruttovergütungvon...Euro erhält einen Std.lohn von zuzeit: ...Eur §5Arbeitszeit Die regelmässige Arbeitszeit beträgt z.Zt. ... Std. Beginn und Ende der tägl. Arbeitszeit richten sich nach der betriebl. Einteilung §10 Vertragsstrafe Der/die AN verpflichet sich für den Fall, dass er das AV nicht antritt oder das AV vertragswidrig beendet, dem Arbeitgeber eine Vertragsstrafe in Höhe einer 1/2 Bruttomonatsvergütung für einen Vertragsbruch bis zum Ende der Probezeit und einer Bruttomonatsvergütung nach dem Ende der Probezeit zu zahlen. Das Recht des Arbeitgebers, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, bliebt unberührt. § 11 Kündigung Nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündig.frist 4 Wochen zum 15. oder Ende eines Kalendermonats. jede gesetzl. Verlängerung der Kündigungsfrist zu Gunsten des AN gilt in gleicher Weise auch zu Gunsten des AG. Die Kündiigung bedarf der Schariftform. Vor Antritt des AV's ist die Kündigung ausgeschlossen. §14 Vertragsänderungen Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Ich benötige diese Info relativ dringend, da ich bald Bescheid geben muss. Im Voraus danke schonmal für die zahlreichen Hinweise/Antworten. Viele Grüße |
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| AW: Arbeitsvertrag+Klauseln Die zahlreichen Hinweise auf diesen "ich-Beitrag" werden sich auf dem dünnen Eis der unzulässigen Rechtsberatung bewegen.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
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