Dies ist eine Diskussion zu Arbeitsverhältnis nach Beendigung der Probezeit innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Arbeitsverhältnis nach Beendigung der Probezeit Habe mal folgenden Fall konstruiert (zu dem ich mit der Suchen-Funktion nichts finden konnte): Angenommen, ein Arbeitnehmer schließt mit einem Unternehmen einen Arbeitsvertrag. Darin wird eine Probezeit vereinbart, bzw. das Arbeitsverhältnis endet automatisch mit Beendigung der Probezeit, wenn seitens des Arbeitgebers keine schriftliche Bestätigung über die Weiterbeschäftigung erfolgt. Ca. 6 Wochen vor Ablauf der Probezeit erinnert der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber an das automatische Auslaufen des Beschäftigungsverhältnisses und bittet um die schriftliche Bestätigung über die Probezeit hinaus. Der Arbeitgeber erläutert mündlich, dass er das Arbeitsverhältnis nach der Probezeit unbefristet fortführen möchte. Am vorletzten Tag der Probezeit erinnert der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber erneut an die noch fehlende schriftliche Bestätigung, die er auch am letzten Beschäftigungstag noch nicht erhalten hat. Auf ausdrückliche Bitte des Arbeitgebers erscheint der Arbeitnehmer am ersten Tag nach der Probezeit im Betrieb. Einen schriftlichen Arbeitsvertrag bzw. die Bestätigung über seine Weiterbeschäftigung hält der Arbeitnehmer immer noch nicht in seinen Händen. Wie sind folgende Fragen zu beantworten? 1. ist mit dem Arbeitsantritt nach der Probezeit stillschweigend ein unbefristeter Arbeitsvertrag zustandegekommen? 2. kann der Arbeitgeber nach Ende der Probezeit noch eine Verlängerung der Probezeit erwirken? 3. wie ist mit der Urlaubsregelung vor und nach der Probezeit zu verfahren, wenn im "Probezeitvertrag" (z.B.) 25 Tage Jahresurlaub vereinbart wurden, der Arbeitnehmer aber (aus betrieblichen Gründen) während der Probezeit keinen Urlaub nehmen konnte? 4. wie ist bzgl. der Entlohnung nach der Probezeit zu verfahren? 5. welche Kündigungsfristen sind nun nach Ende der Probezeitn einzuhalten? 6. ist der Arbeitnehmer weiterhin gesetzlich unfallversichert, wenn er trotz Nichtvorliegens eines schriftlichen Arbeitsvertrags (bzw. trotz Nichtvorliegens einer schriftlichen Erkläung des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer über die Probezeit hinaus weiterbeschäftigen zu wollen) weiterhin am Arbeitsplatz erscheint? Gruß! c+s |
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| AW: Arbeitsverhältnis nach Beendigung der Probezeit 1. Bereits mit der mündlichen Zusage durch den Chef ist ein unbefristeter AV entstanden. 2. Nein, bzw. wenn eine weitere Probezeit über die 6 Monate vereinbart werden sollte spielt das keine Rolle , da nach 6 Monaten die Wartezeit für Kündigungsschutzbeendet ist und die 6 Monate sind bei Dir ja schon vorbei. 3.Wenn in dem "neuen" Vertrag nichts anderes geregelt ist, bzw. ja derzeit nur ein mündlicher Vertrag existiert ist davon auszugehen, dass Anspruch auf 25 Tage Jahresurlaub besteht. 4. Wenn nichts neues vereinbart wurde wie im Probezeitvertrag 5. wenn nichts neues geregelt wurde die wie im Probezeitvertrag, wenn da nichts steht die tariflichen (wenn es einen TV gibt) bzw. die gesetzlichen laut §622 BGB 6. Der Arbeitnehmer hat einen gültigen Arbeitsvertrag, siehe Punkt 1
__________________ __________________________________________________ _ Ich bin kein Rechtsanwalt Also alles nur meine persönliche Meinung....... |
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| AW: Arbeitsverhältnis nach Beendigung der Probezeit Quasi mit der ersten Minute der weiteren Beschäftigungszeit ist der Nachweis zum Vertrag gelungen AV bedarf keiner Schriftform. ...letztlich hat Freaky alles bestens a´Detail aufgelistet.
__________________ Meine Gefühle sagen nichts über mein Wissen aus. Do, ut des |
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| AW: Arbeitsverhältnis nach Beendigung der Probezeit Zitat:
Ausschlaggebend für den unbefristeten AV ist, dass der AG die Arbeit am ersten Tag nach der Befristung wissentlich angenommen hat. Zitat:
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__________________ Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht. Johann Wolfgang von Goethe |
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| AW: Arbeitsverhältnis nach Beendigung der Probezeit Zitat:
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__________________ __________________________________________________ _ Ich bin kein Rechtsanwalt Also alles nur meine persönliche Meinung....... |
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| AW: Arbeitsverhältnis nach Beendigung der Probezeit Zitat:
__________________ Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht. Johann Wolfgang von Goethe |
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