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Arbeitsverhältnis nach Beendigung der Probezeit

Dies ist eine Diskussion zu Arbeitsverhältnis nach Beendigung der Probezeit innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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Alt 01.10.2009, 10:58
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Arbeitsverhältnis nach Beendigung der Probezeit

Hallo!

Habe mal folgenden Fall konstruiert (zu dem ich mit der Suchen-Funktion nichts finden konnte):

Angenommen, ein Arbeitnehmer schließt mit einem Unternehmen einen Arbeitsvertrag. Darin wird eine Probezeit vereinbart, bzw. das Arbeitsverhältnis endet automatisch mit Beendigung der Probezeit, wenn seitens des Arbeitgebers keine schriftliche Bestätigung über die Weiterbeschäftigung erfolgt.

Ca. 6 Wochen vor Ablauf der Probezeit erinnert der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber an das automatische Auslaufen des Beschäftigungsverhältnisses und bittet um die schriftliche Bestätigung über die Probezeit hinaus. Der Arbeitgeber erläutert mündlich, dass er das Arbeitsverhältnis nach der Probezeit unbefristet fortführen möchte. Am vorletzten Tag der Probezeit erinnert der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber erneut an die noch fehlende schriftliche Bestätigung, die er auch am letzten Beschäftigungstag noch nicht erhalten hat.

Auf ausdrückliche Bitte des Arbeitgebers erscheint der Arbeitnehmer am ersten Tag nach der Probezeit im Betrieb. Einen schriftlichen Arbeitsvertrag bzw. die Bestätigung über seine Weiterbeschäftigung hält der Arbeitnehmer immer noch nicht in seinen Händen.

Wie sind folgende Fragen zu beantworten?

1. ist mit dem Arbeitsantritt nach der Probezeit stillschweigend ein unbefristeter Arbeitsvertrag zustandegekommen?
2. kann der Arbeitgeber nach Ende der Probezeit noch eine Verlängerung der Probezeit erwirken?
3. wie ist mit der Urlaubsregelung vor und nach der Probezeit zu verfahren, wenn im "Probezeitvertrag" (z.B.) 25 Tage Jahresurlaub vereinbart wurden, der Arbeitnehmer aber (aus betrieblichen Gründen) während der Probezeit keinen Urlaub nehmen konnte?
4. wie ist bzgl. der Entlohnung nach der Probezeit zu verfahren?
5. welche Kündigungsfristen sind nun nach Ende der Probezeitn einzuhalten?
6. ist der Arbeitnehmer weiterhin gesetzlich unfallversichert, wenn er trotz Nichtvorliegens eines schriftlichen Arbeitsvertrags (bzw. trotz Nichtvorliegens einer schriftlichen Erkläung des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer über die Probezeit hinaus weiterbeschäftigen zu wollen) weiterhin am Arbeitsplatz erscheint?

Gruß!

c+s
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  #2 (permalink)  
Alt 01.10.2009, 11:21
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AW: Arbeitsverhältnis nach Beendigung der Probezeit

1. Bereits mit der mündlichen Zusage durch den Chef ist ein unbefristeter AV entstanden.
2. Nein, bzw. wenn eine weitere Probezeit über die 6 Monate vereinbart werden sollte spielt das keine Rolle , da nach 6 Monaten die Wartezeit für Kündigungsschutzbeendet ist und die 6 Monate sind bei Dir ja schon vorbei.
3.Wenn in dem "neuen" Vertrag nichts anderes geregelt ist, bzw. ja derzeit nur ein mündlicher Vertrag existiert ist davon auszugehen, dass Anspruch auf 25 Tage Jahresurlaub besteht.
4. Wenn nichts neues vereinbart wurde wie im Probezeitvertrag
5. wenn nichts neues geregelt wurde die wie im Probezeitvertrag, wenn da nichts steht die tariflichen (wenn es einen TV gibt) bzw. die gesetzlichen laut §622 BGB
6. Der Arbeitnehmer hat einen gültigen Arbeitsvertrag, siehe Punkt 1
__________________
__________________________________________________ _
Ich bin kein Rechtsanwalt Also alles nur meine persönliche Meinung.......
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Alt 01.10.2009, 12:19
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AW: Arbeitsverhältnis nach Beendigung der Probezeit

Quasi mit der ersten Minute der weiteren Beschäftigungszeit ist der Nachweis zum Vertrag gelungen
AV bedarf keiner Schriftform.

...letztlich hat Freaky alles bestens a´Detail aufgelistet.
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Meine Gefühle sagen nichts über mein Wissen aus.
Do, ut des
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Alt 01.10.2009, 18:02
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AW: Arbeitsverhältnis nach Beendigung der Probezeit

Zitat:
Zitat von Freaky
1. Bereits mit der mündlichen Zusage durch den Chef ist ein unbefristeter AV entstanden.
Schriftlich wurde ja wohl etwas anderes vereinbart und ob das gesprochene Wort in diesem Fall beweisbar gewesen wäre? Der AG hätte ja eine plötzliche Erinnerungslücke haben können...

Ausschlaggebend für den unbefristeten AV ist, dass der AG die Arbeit am ersten Tag nach der Befristung wissentlich angenommen hat.

Zitat:
Zitat von Freaky
2....und die 6 Monate sind bei Dir ja schon vorbei.
Das ist dem fiktiven SV nicht zu entnehmen. Soll es AG geben, die kürzere Probezeiten vereinbaren.

Zitat:
Zitat von Freaky
4. Wenn nichts neues vereinbart wurde wie im Probezeitvertrag
Ich hege Zweifel, dass in einem befristeten Probearbeitsvertrag Kündigungsfristen geregelt sind, die für ein unbefristetes AV gelten sollen.

Zitat:
Zitat von Freaky
5. wenn nichts neues geregelt wurde die wie im Probezeitvertrag, wenn da nichts steht die tariflichen (wenn es einen TV gibt) bzw. die gesetzlichen laut §622 BGBit der mündlichen Zusage durch den Chef ist ein unbefristeter AV entstanden.
Es reicht nicht aus, dass es einen TV gibt. Entweder sind AG & AN tarifgebunden oder der TV ist allgemeingültig oder die Anwendung eines TVs wurde arbeitsvertraglich vereinbart.

Zitat:
Zitat von clever+smart
Einen schriftlichen Arbeitsvertrag bzw. die Bestätigung über seine Weiterbeschäftigung hält der Arbeitnehmer immer noch nicht in seinen Händen.
Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist nicht zwingend erforderlich. Jeder AN hat aber einen Anspruch darauf, dass die wesentlichen Vertragsinhalte schriftlich fixiert werden > NachwG
__________________
Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht.
Johann Wolfgang von Goethe
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Alt 01.10.2009, 18:32
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AW: Arbeitsverhältnis nach Beendigung der Probezeit

Zitat:
Zitat von Ed van Schleck
Ausschlaggebend für den unbefristeten AV ist, dass der AG die Arbeit am ersten Tag nach der Befristung wissentlich angenommen hat.
Entstanden ist der Vertrag trotzdem. Etwas anderes ist die Beweisbarkeit.


Zitat:
Zitat von Ed van Schleck
Das ist dem fiktiven SV nicht zu entnehmen. Soll es AG geben, die kürzere Probezeiten vereinbaren.
Stimmt, da aber auch mündlich scheinbar nichts dazu vereinbart wurde eh irrelevant.

Zitat:
Zitat von Ed van Schleck
Ich hege Zweifel, dass in einem befristeten Probearbeitsvertrag Kündigungsfristen geregelt sind, die für ein unbefristetes AV gelten sollen.
Was wir aber diesem SV nicht entnehmen können, oder?


Zitat:
Zitat von Ed van Schleck
Es reicht nicht aus, dass es einen TV gibt. Entweder sind AG & AN tarifgebunden oder der TV ist allgemeingültig oder die Anwendung eines TVs wurde arbeitsvertraglich vereinbart.
Was wir ebenfalls dem SV nicht entnehmen könne, aber in sich logisch sein sollte.
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  #6 (permalink)  
Alt 01.10.2009, 18:42
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AW: Arbeitsverhältnis nach Beendigung der Probezeit

Zitat:
Zitat von Freaky
Was wir aber diesem SV nicht entnehmen können, oder?
Richtig, deswegen ja auch nur meine zweifelnde Anmerkung.
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