Dies ist eine Diskussion zu Arbeitsunfall oder nicht? innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Arbeitsunfall oder nicht? Das Röntgen ist noch in derselben Woche wie der Unfall war. Da auf dem Röntgen aber nicht gut genug zu erkennen ist, was nun ist, muss die Frau im Krankenhaus in die Röhre. Dieser Termin ist erst 2 Wochen nach dem Unfall. Die Befunde lassen eine weitere Woche auf sich warten. Der Frau sagte man (Quelle nicht bekannt) das es sich hierbei NICHT um einen Arbeitsunfall handeln würde, da sie auf der Wiese stürzte. Wäre sie auf der Straße gegangen und gefallen, wäre es wiederum ein Arbeitsunfall. Die Straße ist Kopfsteinpflaster, es war sehr glatt. Wäre sie auf der Straße gegangen, hätte nicht nur die Gefahr eines Sturzes, sondern auch die eines Unfalls mit einem KFZ bestanden. Die Frau bekommt anteilig Harz4, sie kann nun wegen dem Unfall wohl einige Zeit nicht mehr arbeiten gehen. Das Geld fehlt nun an allen Ecken. Wie kann sie vorgehen? Ist es wirklich kein Arbeits- bzw Wegeunfall? Kann ja nicht sein, das einem vorgeschrieben wird wo man zu gehen hat wenn man zur Arbeit will. Zudem wäre sie ja auch überhaupt nicht gestürzt, wenn sie nicht zur Arbeit gegangen wäre... |
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| AW: Arbeitsunfall oder nicht? Zitat:
Kurz gesagt ist der Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit und auf dem Weg wieder nach Hause über die BG unfallversichert. Entscheidend für den Versicherungsschutz ist, dass der Verletzte den unmittelbaren Weg wählt. Unmittelbar bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Verletzte in seiner Entscheidung frei ist, ob er den zeitlich oder den geographisch kürzesten Weg wählt und mit welchem Verkehrsmittel (z.B. Bus, Bahn, Auto, Fahrrad) er diesen zurücklegt. Da von der Rechtsprechung anerkannt ist, dass der Verletzte die Wahl hatte, welchen Weg er wählt, ist es grundsätzlich gleichgültig, aus welchen Gründen der Verletzte den Weg gewählt hat, auf dem er verunfallt ist. Es können wirtschaftliche oder zeitliche Gründe sein. Unversichert ist ein Weg vom oder zum Ort der versicherten Tätigkeit nur dann, wenn dessen Wahl nur mit eigenwirtschaftlichen – also rein privaten – Gründen erklärt werden kann (z. B. um eine billige Tankstelle aufzusuchen). Erledigt der Versicherte auf dem Weg private Handlungen wie Einkäufe, Behördengänge, Besuche, so besteht hierbei grundsätzlich kein Versicherungsschutz, es sei denn, die Unterbrechung ist geringfügig: Kauf einer Zeitung am Kiosk, ohne den öffentlichen Verkehrsraum zu verlassen = geringfügige Unterbrechung, nicht jedoch das Betreten eines Ladens. Wird der Weg wieder aufgenommen (der Laden verlassen), lebt der Versicherungsschutz mit dem Erreichen des öffentlichen Verkehrsraumes wieder auf. Wird der Rückweg mehr als 2 Stunden unterbrochen, ist der restliche Weg nicht mehr versichert. Wird der Hinweg mehr als 2 Stunden unterbrochen, besteht Versicherungsschutz ab Ende der Unterbrechung. Bei einem Umweg oder Abweg besteht kein Versicherungsschutz, es sei denn, dieser ist nur geringfügig. Ein Umweg ist dann gegeben, wenn der Versicherte in Richtung auf sein Ziel weitergeht, den Weg aber aus privaten Gründen verlängert. (Der Einfachheit halber mal aus Wikipedia übernommen.) Die Abgrenzung ist immer wieder mal strittig, ggf. entscheiden die Sozialgerichte. "Über die Wiese" gegangen mag bei der Unfallmeldung nach einem Umweg bzw. einer Unterbrechung geklungen haben, dann muß man das ggf. richtigstellen, und manchmal wird man sich halt mit der BG streiten müssen. Für den Betroffenen ändert sich doch aber erstmal so oder so überhaupt nichts, wenn ich richtig sehe - die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist ja nicht davon abhängig, ob es sich um einen Wegeunfall handelte oder um einen privaten Unfall. Und wenn mit Hartz IV aufgestockt wird, weil das Arbeitseinkommen zu niedrig ist, dann ändert sich daran doch, wenn ich richtig sehe, auch nichts, wenn der Betroffene vorübergehend arbeitsunfähig ist. Es wird so oder so bis zur gesetzlichen Grenze aufgestockt. (Oder mache ich da jetzt einen Denkfehler?)
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Arbeitsunfall oder nicht? Es wurde kein Umweg gemacht, die Frau ging eben nur auf der Wiese entlang. Es war kein Fußweg da, sie musste ja irgendwo gehen. Sie war auf direktem Weg zur Arbeit. Es geht hier eher darum: bei einem Arbeitsunfall wären die Untersuchungen so bald als möglich gemacht worden. Sie wurde jedoch "hinten angestellt" da es sich angeblich nicht um einen Arbeits- bzw Wegeunfall gehandelt habe. Wie gesagt: entweder Straße oder Wiese und um dem glatten Kopfsteinpflaster zu entgehen und einem möglichen Unfall mit einem Kfz zu vermeiden, ist sie eben auf der Wiese gegangen. |
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| AW: Arbeitsunfall oder nicht? Zitat:
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| AW: Arbeitsunfall oder nicht? Zitat:
Ich sehe hier keinen Nicht-Wegeunfall, wenn der kürzeste Weg genutzt wurde. Die Verunfallte sollte diese Meinung klar vertreten und notfalls klagen. Mittlerweile scheinen auch die BGen die Taktik einzuschlagen es mal mit Unsinn zu versuchen - vielleicht gibt der AN ja auf.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Arbeitsunfall oder nicht? Zitat:
Da streitet man sich dann manchmal mit der BG, und manchmal kommen am Ende eines solchen Streits Gerichtsurteile höchster Instanzen zustande, bei denen man sich fragt "Hä?" Oder eben auch "Warum nicht gleich so?" Zitat:
Wenn der erstversorgende Arzt hier einen Fehler gemacht hat, weil er z.B. den Unfall versicherungstechnisch falsch eingeschätzt hat (oder der Patient ihn irreführend geschildert hat, oder beides zusammen), dann ist das grundsätzlich keine Katastrophe. Wenn der Patient anders als der behandelnde Arzt der Ansicht ist, es handele sich um einen Arbeits- oder Wegeunfall, dann kann er sich an die für seinen Arbeitgeber zuständige Berufsgenossenschaft wenden, oder auch einfach selbst einen D-Arzt aufsuchen und sich von dem beraten lassen. Verständlich: wenn der Patient wie die meisten Leute überhaupt nichts über die Feinheiten des berufsgenossenschaftlichen Heilverfahrens weiß und der Arzt ihn nicht korrekt informiert, dann muß man das alles ggf. nachholen. Das ist umständlich, aber nicht unmöglich. Prinzipiell haben Ärzte überhaupt kein Interesse, dem Patienten das BG-Verfahren vorzuenthalten, denn eine (Weiter-)Behandlung in diesem Verfahren bedeutet beim GKV-Versicherten bares Geld, weil sie nicht "auf's Budget" der Gesetzlichen Krankenversicherung geht. Zitat:
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Arbeitsunfall oder nicht? Zitat:
2. Bessere Versorgung mit Reha-Leistungen, Physiotherapie, Massagen, was auch immer - die BG zahlt mehr als die GKV, wenn sie denn die Sache als Arbeits- oder Wegeunfall anerkennt 3. hat es unter Umständen Folgen bei Spätschäden, bei Arbeitsunfähigkeit, notwendiger Umschulung, usw. usf. etc. pp.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Arbeitsunfall oder nicht? Zitat:
Zitat:
Nur... da sind wir wieder am Ende der Fahnenstange des typischen WWW-Jura-Forum-Problems angelangt. Entweder der Fall ist ein realer, konkreter Fall. Dann bringt alles Philosophieren am Grünen Tisch nichts, dann muß man die konkreten Details des Einzelfalles kennen und sachgerecht prüfen. Das geht nicht Online, aber dafür gibt es ja auch Gutachter, Gerichte, etc.pp. (Und für eine solche sachgerechte Prüfung braucht man eine Menge Erfahrung und Kompetenz.) Dann kann man letztlich nur sagen: gemessen an Gesetzeslage und Rechtsprechung hat entweder a) die BG recht mit ihrer Position, oder b) die Position der BG ist wirklich hanebüchen oder c) es ist ein typischer Fall, wo's auf die Abwägung ankommt und man ggf. schauen muß, was vor Gericht dabei rauskommt. Oder aber der Fall ist ein fiktiver, akademischer Fall. Dann kann man zwar herrlich am Grünen Tisch philosophieren, aber letztlich kann man auch nur entweder sagen "In der Realität würden jetzt Gutachter und Anwälte vor dem Sozialgericht aufmarschieren, sofern man die BG nicht vorher zum Einlenken bringt", oder aber man kann Urteile zu vergleichbaren Fällen rausbuddeln und anhand dieser darstellen "Naja, in so einem Fall ist es im Regelfall so, daß... Und in einigen exotischen Fällen haben Sozialgerichte aber auch erstaunlicherweise entscheiden, daß..." Es ist und bleibt eine Auslegungssache, und letztlich kann man nicht mehr sagen als "Anhand der Fallschilderung erscheint die beschriebene Auslegung durch die BG ungewöhnlich und nicht auf Anhieb der aktuellen Rechtslage entsprechend". Gewissheit gibt's noch nicht mal im Gesetzbuch, geschweige denn in einem Internet-Forum. Gewissheit gibt es immer nur mit einem rechtskräftigen Urteil im konkreten Einzelfall.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Arbeitsunfall oder nicht? Zitat:
Angestellte sucht daraufhin spezialisierte Fachklinik auf, die befunden Kernspin eindeutig anders und stellen unfallbedingten Schaden fest. BG schickt daraufhin zu Ober-Gutachter, der sich windet und schwitzt, wohl, damit er auch in Zukunft mit Aufträgen beehrt wird. Er stellt ubS fest, allerdings sei der abgeheilt. BG schreibt an Angestellte, sie würde nun doch die bisherige Behandlung übernehmen...alles weitere aber nicht! Angestellte hat kein Geld und keine Kraft, um zu klagen. BG siegt am grünen Tisch.
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| AW: Arbeitsunfall oder nicht? Zitat:
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Zitat:
Viele Grüße Cephalotus |
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