Dies ist eine Diskussion zu Arbeitsrecht nach Schwangerschaft-Arbeitszeit innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Arbeitsrecht nach Schwangerschaft-Arbeitszeit mal angenommen eine Mutter möchte nach einem Jahr Elternzeit wieder einer beruflichen Beschäftigung nachgehen. Die berufliche Anstellung vor der Elternzeit war eine Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden. Da die Betreuung des Kindes im Kindergarten auf die Zeit von 7:00bis max. 17 Uhr Uhr festgelegt wurde, hat die Mutter nur die Möglichkeit einen Teilzeit Job in der Betreuungszeit anzunehmen, d.h. eigentlich nur Vormittags. Der Arbeitsgeber, bei dem die Mutter vor Geburt des Kindes, vor der Elternzeit beschäftigt war, erklärt sich nun aus unerklärlichen Gründen nicht damit einverstanden eine Teilzeitstelle NUR VORMITTAGS zu vergeben, bzw. will der Mutter im Fall einer Teilzeitbeschäftigung vorschreiben flexibel zu sein, d.h. nach Bedarf Vormittags und alle 2 Wochen Nachmittags zu erscheinen. ( Die frühere Arbeitszeit der Mutter vor der Geburt war immer ein Schichtwechsel, eine Woche Frühschicht, eine Woche Spätschicht bis 20 Uhr ). Nach dem neuen KiBIZ ( Kinderbetreuungsgesetz ) ist es der Mutter leider nicht möglich, das Kind flexibel im Kindergarten "unter zu bringen", die Zeiten sind wie oben beschrieben festgelegt. Jetzt zur eigentlichen Frage: 1. Muss der Arbeitgeber nur die Vollzeitstelle freihalten, die die Mutter vor Elternzeit hatte? 2. Wenn 30 Stunden möglich sind: Kann der Arbeitgeber aber eine Weiterbeschäftigung nach 12 Monaten ablehnen wenn die Mutter nicht die Spätschicht sondern nur Frühschicht machen kann? Dieses Thema ist gerade in der heutigen Zeit ein wichtiges, da viele Mütter einfach die 3 Jahre finanziell nicht überbrücken können, aber auch einige Mütter in den Job zurück möchten, um den "Anschluss" nicht zu verlieren. Über zahlreiche Hinweise und rechtliche Vorgehensweisen freuen sich sicherlich einige hier im Forum ... |
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