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Arbeitsrecht

Dies ist eine Diskussion zu Arbeitsrecht innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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Alt 17.01.2012, 08:22
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Arbeitsrecht

Ein Arbeitnehmer ist in Teilzeit beschäftigt, arbeitet jedoch bereits 1 Jahr in Vollzeit. Krankheit und Urlaub werden wie im Arbeitsvertrag geregelt nur in Teilzeit vergütet.

Hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Vollzeiteinstellung ?

Vorgesetzter des Arbeitnehmers ist ebenfalls Mitglied im Betriebsrat wie ist das rechtlich zu bewerten wenn.

1. Vorgesetzter den Arbeitnehmer mobbt
2- Vorgesetzter die rechtlichen Bestimmungen hinsichtlich Ruhezeiten von 11 Std. im Schichtwechsel nicht einhält.
3. Den Arbeitnehmer öfters 11 Tage durchgehend (auch Sonntags) beschäftigt.
4. Deen Arbeitnehmer unter Androhung der Entlassung drängt trotz bestehender Krankmeldung arbeiten zu gehen und es dabei zum Arbeitsunfall kommt.
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Alt 17.01.2012, 19:00
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AW: Arbeitsrecht

Zu Frage 1 lese der Arbeitnehmer (z.B. auf www.gesetze-im-internet.de) im
- Teilzeit- und Befristungsgesetz,
- Entgeltfortzahlungsgesetz und
- Bundesurlaubsgesetz
nach und finde selbst die Antworten, die hier wegen des Fehlens wichtiger Detailinformationen nicht möglich sind.

Ansonsten ist es ausgesprochen negativ zu bewerten, wenn ein Vorgesetzter seine Mitarbeiter mobbt und Gesetze nicht einhält. Noch negativer sind solche Handlungen natürlich seitens Arbeitnehmervertretern. Insbesondere Mobbing ist aber schwer nachzuweisen.

Es gibt da übrigens auch noch mehr Gesetze, z.B. das
- Arbeitszeitgesetz
- Betriebsverfassungsgesetz
- Bürgerliches Gesetzbuch

Überall findet man wichtige Regelungen zu Arbeitnehmerrechten. Sieht man seine Rechte verletzt, sollte man zunächst verantwortlichen Stellen im Unternehmen Mitteilung machen. Bessert sich nichts, hat man die Wahl zwischen weiter dulden, kündigen oder anzeigen und klagen.
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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arbeitsrecht, betriebsrat, mobbing

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