Dies ist eine Diskussion zu Arbeitsleistung anbieten??? innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Arbeitsleistung anbieten??? Arbeitnehmer A hat innerhalb der Probezeit fristgerecht gekündigt. Nach persönlicher Abgabe der Kündigung hat er an diesem Tag noch 6 Stunden seine Arbeit verrichtet. Anschließend wurde er plötzlich ins Personalbüro bestellt und ihm wurde eine Kündigungsbestätigung in die Hand gedrückt die ebenfalls den Passus enthielt, dass er unter Anrechnung seiner Urlaubsansprüche und Mehrarbeitsstunden freigestellt wird. Die Freistellung ist aber als solche nicht bezeichnet, ebenfalls nicht als widerruflich bzw. unwiderruflich.Tatsächlich hat der AN gar keine Urlaubstage mehr und die Mehrarbeitsstunden reichen ebenfalls nicht aus. Auf Nachfrage wurde (sehr unfreundlich) verweigert den Passus "unter Weiterbezahlung des Arbeitslohnes" mit in dieses Schreiben hineinzunehmen. Der AN hat das Schreiben entgegen nehmen müssen, den Erhalt aber nicht quittiert. Anschließend wurde ihm seine Chipkarte abgenommen ohne dass er dafür eine Bestätigung bekam und er wurde vor die Tür gesetzt. Vorher hat er ohne Zeugen seine Arbeitskraft weiter angeboten, die aber abgelehnt wurde. A befürchtet nun, dass der AG es sich so dreht, dass A nicht mehr zur Arbeit erscheint. Ganz wichtig: A kann das Gebäude ohne die Karte nicht betreten. Wie kann A sich den Anspruch auf seinen Lohn sichern? |
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| AW: Arbeitsleistung anbieten??? Zitat:
A sollte auf jeden Fall nocheinmal nachweislich (z. Bsp mittels eines Schreibens, das A unter Zeugen in den Briefkasten der Firma wirft) deine Arbeitskraft bis zum Ende der Kündigungsfrist anbieten. Damit ist A dann in jedem Fall auf der sicheren Seite und kann notfalls ziemlich einfach den Annahmeverzugslohn einklagen. Gruß |
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| AW: Arbeitsleistung anbieten??? Danke für die schnelle Antwort! Nehmen wir an, in dem Schreiben steht sinngemäß, dass A mit sofortiger Wirkung von der Arbeitsverpflichtung unter Anrechnung der Mehrarbeit und Resturlaub bis Ende Arbeitsverhältnis freigestellt wird. Firmenchipkarte soll umgehend ausgehändigt werden. Der AN händigt die Karte aus und verlässt das Gebäude. Ich bin auch der Ansicht, dass der AN die Arbeitsleistung sicherheitshalber weiterhin schriftlich anbieten muss. Die Formulierung ist sehr schwammig und es ist keine gescheite Freistellung sondern nur irgendso ein halbherzig erstellter Wisch. |
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| AW: Arbeitsleistung anbieten??? Nehmen wir an, in dem Schreiben steht sinngemäß, dass A mit sofortiger Wirkung von der Arbeitsverpflichtung unter Anrechnung der Mehrarbeit und Resturlaub bis Ende Arbeitsverhältnis freigestellt wird. >>>> mit sofortiger Wirkung von der Arbeitsverpflichtung bis Ende Arbeitsverhältnis freigestellt wird. Das heißt, dass auf die LEISTUNG des AN verzichtet wird, aber die Bezüge/Bezahlung weiter angerechnet werden. ( Hier soll vermieden werden, das ein größerer Schaden enstehen könnte.(Arbeitsunfall etc.)) unter Anrechnung der Mehrarbeit und Resturlaub >>> somit bleibt nach Vertragsbeendigung kein Guthaben an Zeit oder Tage übrig die der AN dann wo möglich noch zusätzlich erstreiten will. Firmenchipkarte soll umgehend ausgehändigt werden. >>> Das ist eine legitime Vorgehensweise um unerwünschten Personen den Zutritt zu verweigern Der AN händigt die Karte aus und verlässt das Gebäude. >>> Was soll er auch anderes tun.? Ich bin auch der Ansicht, dass der AN die Arbeitsleistung sicherheitshalber weiterhin schriftlich anbieten muss. >>> Nein darauf wird ja ( siehe zuvor) verzichtet. Die Formulierung ist sehr schwammig und es ist keine gescheite Freistellung sondern nur irgendso ein halbherzig erstellter Wisch.[/ |
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