Dienstag, 1. September 2009, 10:00

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Arbeitsbescheinigung für die Beantragung von ALG I

Dies ist eine Diskussion zu Arbeitsbescheinigung für die Beantragung von ALG I innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 29.01.2009, 01:50
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Arbeitsbescheinigung für die Beantragung von ALG I

Ich bin mir hier nicht sicher das richtige Forum erwischt zu haben, und die Suche hier hat mich auch nicht erleuchtet...

Nach einer Kündigung hat der AG ja eine Arbeitsbescheinigung fürs Arbeitsamt auszustellen. Wenn nun der dort angegebene Kündigungsgrund (in der Probezeit) nicht der Wahrheit entspricht, kann ein AN da irgendwas gegen machen? Wenn ja, was? Oder gehört das doch ins Sozialrecht?

Dopamin
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Dienen die Gesetze den Menschen, oder die Menschen den Gesetzen?
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  #2 (permalink)  
Alt 29.01.2009, 08:17
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AW: Arbeitsbescheinigung für die Beantragung von ALG I

Hmmm, ALG I kann auch ohne zeitgleiche Vorlage dieser "Arbeitsbescheinigung" beantragt werden. Diese Bescheinigung wird von AGn z.T. auch direkt zur Agentur für Arbeit gesandt.

Den Kündigungsgrund muss der AN also nicht zwingend erfahren, da dieser weder im Kündigungsschreiben noch in der Arbeitsbescheinigung angegeben werden muss.
Siehe Punkt 4: http://www.pagel-und-pauly.de/dld/ar...cheinigung.pdf

Dagegen wehren kann sich der AN m.E. nur mit einer Kü´schutzklage, die in den ersten 6 Monaten allerdings nicht erfolgversprechend ist.

Gruß

Ed van Schleck
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Das Gleiche lässt uns in Ruhe, aber der Widerspruch ist es, der uns produktiv macht.
Johann Wolfgang von Goethe
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  #3 (permalink)  
Alt 29.01.2009, 08:19
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AW: Arbeitsbescheinigung für die Beantragung von ALG I

Zitat:
Zitat von Dopamin
Wenn nun der dort angegebene Kündigungsgrund (in der Probezeit) nicht der Wahrheit entspricht, kann ein AN da irgendwas gegen machen?
Der AG muss dem AA keinen Kündigungsgrund angeben, jedenfalls wenn die Kündigung innerhalb der Probezeit erfolgte.

Nun hat aber der AG einen Grund angeben. Gegen diesen Grund kann man Klage beim Arbeitsgericht erheben.
Zitat:
Zitat von Ed van Schleck
Hmmm, ALG I kann auch ohne zeitgleiche Vorlage dieser "Arbeitsbescheinigung" beantragt werden.
Beantragen schon, aber ohne diese Bescheinigung erfolgt keine Bearbeitung.

Du warst schneller.

Gruß

Pro
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  #4 (permalink)  
Alt 29.01.2009, 14:29
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AW: Arbeitsbescheinigung für die Beantragung von ALG I

Zitat:
Zitat von Pro
Der AG muss dem AA keinen Kündigungsgrund angeben, jedenfalls wenn die Kündigung innerhalb der Probezeit erfolgte.
Braucht er nicht, hat er aber, und das könnte zu einer Sperrzeit beim ALG I führen

Zitat:
Zitat von Pro
Nun hat aber der AG einen Grund angeben. Gegen diesen Grund kann man Klage beim Arbeitsgericht erheben.Beantragen schon, aber ohne diese Bescheinigung erfolgt keine Bearbeitung.

Du warst schneller.

Gruß

Pro
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Dopamin
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Alt 29.01.2009, 19:02
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AW: Arbeitsbescheinigung für die Beantragung von ALG I

Zitat:
Zitat von Dopamin
Ich bin mir hier nicht sicher das richtige Forum erwischt zu haben, und die Suche hier hat mich auch nicht erleuchtet...

Nach einer Kündigung hat der AG ja eine Arbeitsbescheinigung fürs Arbeitsamt auszustellen. Wenn nun der dort angegebene Kündigungsgrund (in der Probezeit) nicht der Wahrheit entspricht, kann ein AN da irgendwas gegen machen? Wenn ja, was? Oder gehört das doch ins Sozialrecht?

Dopamin
Wichtig ist die rechtzeitige Meldung des AN als arbeitslos und arbeitssuchend.

Der Rest "hat Zeit".

Der Anspruch auf ALG wäre ja selbst im Wort-Case-Fall (3 Monate Sperrzeit) nicht total verwirkt.

Und deshalb kann man sich vom Arbeitsamt auch während eines schwebenden Verfahrens einen Vorschuß gewähren lassen.

Währenddessen kann man die Richtigkeit der Arbeitsbescheinigung überprüfen lassen, mE auch notfalls mit einer einstweiligen Verfügung (aber da bin ich mir nicht sicher).
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  #6 (permalink)  
Alt 30.01.2009, 08:09
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AW: Arbeitsbescheinigung für die Beantragung von ALG I

Zitat:
Zitat von heike52
Der Rest "hat Zeit".
Ach ja? Und was ist mit dem Kündigungsgrund und der 3 Wochen Frist?

Gruß

Pro
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  #7 (permalink)  
Alt 30.01.2009, 15:15
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AW: Arbeitsbescheinigung für die Beantragung von ALG I

Zitat:
Zitat von Pro
Ach ja? Und was ist mit dem Kündigungsgrund und der 3 Wochen Frist?

Gruß

Pro

Welche 3-Wochen-Frist meinst Du denn ?

Soll der AN etwa seiner Kündigung während der Probezeit widersprechen ?
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  #8 (permalink)  
Alt 30.01.2009, 15:34
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AW: Arbeitsbescheinigung für die Beantragung von ALG I

Zitat:
Zitat von heike52
Soll der AN etwa seiner Kündigung während der Probezeit widersprechen ?
Der Kündigung sowie dem Kündigungsgrund, denn dieser ist ja maßgebend für eine eventuelle Sperre.

Hier die 3 Wochen-Frist.

Zitat;
Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist.


Gruß

Pro
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  #9 (permalink)  
Alt 30.01.2009, 18:06
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AW: Arbeitsbescheinigung für die Beantragung von ALG I

Zitat:
Zitat von heike52
Soll der AN etwa seiner Kündigung während der Probezeit widersprechen ?
Was würde denn Deiner Meinung nach dagegen sprechen, dass der AN von seinem guten Recht Gebrauch macht?
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Johann Wolfgang von Goethe
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  #10 (permalink)  
Alt 30.01.2009, 20:05
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Zitat:
Zitat von Ed van Schleck
Was würde denn Deiner Meinung nach dagegen sprechen, dass der AN von seinem guten Recht Gebrauch macht?
Dagegen spricht mE, dass eine Kündigung während der Probezeit jederzeit ohne Angaben von Gründen rechtens ist.

Man kann selbstverständlich gegen die Kündigung vorgehen.

Aber mit welcher Erfolgsaussicht ????
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