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Arbeitsamt zwingt Schulung auf - zahlt Fahrtkosten nicht

Dies ist eine Diskussion zu Arbeitsamt zwingt Schulung auf - zahlt Fahrtkosten nicht innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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Alt 25.02.2010, 20:12
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Question Arbeitsamt zwingt Schulung auf - zahlt Fahrtkosten nicht

A möchte sich selbstständig machen. Erhält ALG 1 vom Arbeitsamt. A soll dazu auf Anweisung des Arbeitsamtes einen Lehrgang absolvieren, da er sonst keine Förderung erhalten würde. A hat aber den Lehrinhalt dieser anstehenden Schulung bereits als Lehre absolviert. Das Arbeitsamt verlangt dennoch die Teilnahme am Lehrgang.
A wohnt 65 km vom Schulungsort entfernt. An seinem Wohnort gibt es keine öffentlichen Verkehrsmittel. Das heißt er muss mit seinem PKW den Schulungsort anfahren. Die Benzinkosten würden täglich 18 Euro betragen. Der Lehrgang geht 3 Wochen, also 15 Werktage. Wären Benzinkosten von insgesamt 270 Euro. Der Schulungsträger zahlt 135 Euro insgesamt für Fahrtkosten an A. Das Arbeitsamt will nichts zahlen.

Fragen:

Muss A den Lehrgang tatsächlich absolvieren, um Förderung für seine Selbstständigkeit zu erhalten?

Muss A die restlichen Fahrtkosten wirklich selbst tragen?
Stehen ihm nicht sogar 0,30 Euro pro gefahrener Kilometer zu?

In welchen § ist das geregelt?

Danke schon mal!
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Alt 26.02.2010, 08:21
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AW: Arbeitsamt zwingt Schulung auf - zahlt Fahrtkosten nicht

Hallo

Das gehört nicht ins Arbeits- sondern ins Sozialrecht.

http://www.juraforum.de/forum/f53/s

Wie kommt der Lehrgangsträger denn auf 135 Euro? Ansonsten ist das schwer zu sagen, denn das Arbeitsamt setzt an die Bewilligung von einem Gründungszuschuss (darüber reden wir hier doch, oder?) bestimmte Voraussetzungen. Die kann man natürlich einfach nicht erfüllen und dann eben die Finanzierung nicht mitnehmen. Auch komme ich bei der Entfernung auf knapp unter 2000 Kilometer und vermute entweder einen teuren Pkw oder einen Rechenfehler, wenn man dafür 270 Euro vertankt... Ebenso höre ich zum ersten mal, daß es noch Wohnorte gibt, die der ÖPNV gänzlich umschifft... Noch erstaunlicher wäre, wenn nicht in der Nähe eine andere Stadt ist, wo man mit dem Pkw vielleicht ein paar KM hinfährt und von dort aus mit einer evtl günstigeren Monatskarte per Bus und Bahn den Schulungsort erreicht. Und so weiter und so weiter,

Ganz ehrlich finde ich es oft befremdlich, wenn jemand sich selbständig macht und seine Selbständigkeit schon bei der Frage der Anreise zu einem Schulungsort offensichtlich nicht ausreicht, um Problemlösungen zu finden. Und da es sich hier ja um einen fiktiven Fall handelt, kann ich zum Glück auch ohne jemandem damit auf die Füße zu treten, sagen, daß ich einen mittelschweren Anfall bekomme, wenn jemand den Gründungszuschuss flockig mitnimmt, aber bei einer vermutlich realen Differenz von 70 Euro Spritgeld auf die Barrikaden springt und gleich wieder nur jemanden sucht, der ihm das bezahlt.

Scheint mir alles keine Zukunft zu haben...

Ich liebe fiktive Fälle.

Gruß,
Xtase
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Wer sich die Anwaltskosten für eine Beratung nicht leisten kann und keine Versicherung hat, die einspringt, hat die Möglichkeit, Beratungshilfe beim Amtsgericht am Wohnort zu beantragen (außer in Hamburg und Bremen). Eine fachanwaltliche Erstberatung kostet dann eine Selbstbeteiligung von derzeit 10,00 €. Der Rechtsanwalt erhält vom Gericht dann eine Pauschale für Beratung und ggf erste außergerichtliche Tätigkeiten. Im Falle eines Prozesses kann man dann wiederum Prozesskostenhilfe beantragen.
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  #3 (permalink)  
Alt 26.02.2010, 08:29
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AW: Arbeitsamt zwingt Schulung auf - zahlt Fahrtkosten nicht

18 € für Benzin auf 130 km - was für ein Auto ist das?

Wo steht der aktuelle Spritpreis? 1,30?

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Ein denkbar schlechter Tag im Sozialstaat Deutschland

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