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Arbeitnehmer Überlassung

Dies ist eine Diskussion zu Arbeitnehmer Überlassung innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 17.02.2008, 20:34
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Arbeitnehmer Überlassung

Guten tag,
ich hab eine knifflige Frage.
Ein Konzern A gründet eine Firma B.
Die Mitarbeiter dieser Firma B werden schlechter bezahlt als die Mitarbeiter der Firma A.
Jetzt sollen künftig Veträge mit Kunden nur noch, oder fast ausschliesslich an die Firma B gehen um
mehr Profit zu erwirtschaften und die Kosten zu senken.

Die Mitarbeiter von Firma A sollen zudem die Kollegen der Firma B ausbilden und graben sich meineserachtes selber eine Grube damit.

Darf die Firma A das anweisen?

mehr Fragen:
1. Besteht ein schriftlicher Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zwischen der A und B?
Wie finde ich das raus?

2. Wenn ja, hat die Firma A überhaupt eine Erlaubnis hierfür?
Wie finde ich das raus?

3. Wenn nein, wird vielleicht „konzernintern“ überhaupt kein AüV benötigt?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen
Gruss

Geändert von Rubihno (18.02.2008 um 09:51 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 18.02.2008, 10:16
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AW: Arbeitnehmer Überlassung

Zitat:
Zitat von Rubihno
Darf die Firma A das anweisen?
Wenn es durch den Arbeitsvertrag gedeckt ist...

Generell sehe ich aber keinen Grund warum der AG das nicht anweisen dürfte.


Zitat:
Zitat von Rubihno
1. Besteht ein schriftlicher Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zwischen der A und B?
Wie finde ich das raus?
Gibt es bei dem aufnehmenden Betrieb einen BR?

Liegt denn überhaupt Arbeitnehmerüberlassung vor?


Zitat:
Zitat von Rubihno
2. Wenn ja, hat die Firma A überhaupt eine Erlaubnis hierfür?
Wie finde ich das raus??
Gibt es bei dem aufnehmenden Betrieb einen BR?

Liegt denn überhaupt Arbeitnehmerüberlassung vor?


Zitat:
Zitat von Rubihno
3. Wenn nein, wird vielleicht „konzernintern“ überhaupt kein AüV benötigt???
In der Tat gibt es innerhalb von Konzernen vereinfachte Möglichkeiten.

Liegt denn überhaupt Arbeitnehmerüberlassung vor?
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  #3 (permalink)  
Alt 18.02.2008, 10:24
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AW: Arbeitnehmer Überlassung

...gründen quasi sogenannte Service Gesellschaften...GmbH´s

Macht z.B.:

Das ROTE KREUZ Alten- und Pflegeheime, um den Mitarbeitern bei gleicher Arbeit noch weniger zu bezahlen ist, als sowieso schon!

Denke bei VW ist dieses auch längst schon Thema, usw.....

Heißt, wer noch über Altverträge verfügt kann sich glücklich schätzen!


Lg. aus München
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Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freu
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.

Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet
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  #4 (permalink)  
Alt 18.02.2008, 10:32
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AW: Arbeitnehmer Überlassung

Ja es werden bereits Arbeiten für Firma B von Mitarbeiter der Firma A erledigt.
Der Geschäftführer von Firma B kam mal in den Räumen der Firma A und bezeichnete die Arbeiter
als Leiharbeiter, wir müssen davon ausgehen, das es so ist.
ja es gibt einen Betriebsrat, aber von denen hört man nur wenig.

Firma B hat keinen Betriebsrat.

Bei der letzten Betriebversammlung hat der Oberchef beider Firmen gesagt, "Neue Veträge würde nur noch an die Firma B gehen"

Die bestehen immer drauf das es 2 absolut getrennte Firmen seien, aber die Kollegen der Firma B nutzen den Pausenraum und Arbeitsmaterial der Firma A.

Altverträge haben viele in der Firma A, aber wenn die Kunden alle zu Firma B gehen, wird bald jeder vor die Wahl gestellt zu schlechtere Konditionen zu Firma B zu gehen, oder aus Mangel an Arbeit eine Betriebsbedingte Kündigung hinnehmen zu müssen.

Das ist doch ein fies oder nicht?
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  #5 (permalink)  
Alt 18.02.2008, 10:40
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AW: Arbeitnehmer Überlassung

Zitat:
Zitat von Rubihno
Ja es werden bereits Arbeiten für Firma B von Mitarbeiter der Firma A erledigt.
Dazu braucht es aber keine Arbeitnehmerüberlassung.


Zitat:
Zitat von Rubihno
Der Geschäftführer von Firma B kam mal in den Räumen der Firma A und bezeichnete die Arbeiter
als Leiharbeiter, wir müssen davon ausgehen, das es so ist.
Könnte ein Hinweis sein, muss es aber nicht.


Zitat:
Zitat von Rubihno
ja es gibt einen Betriebsrat, aber von denen hört man nur wenig.
Manchmal muss man halt auch Fragen stellen.


Zitat:
Zitat von Rubihno
Firma B hat keinen Betriebsrat.
Schlecht!


Zitat:
Zitat von Rubihno
Die bestehen immer drauf das es 2 absolut getrennte Firmen seien, aber die Kollegen der Firma B nutzen den Pausenraum und Arbeitsmaterial der Firma A.
Dann könnte es sich um einen Gemeinschaftsbetrieb handeln. Könnte der BR ja mal prüfen (lassen) falls er ein Interesse daran hat.


Zitat:
Zitat von Rubihno
Altverträge haben viele in der Firma A, aber wenn die Kunden alle zu Firma B gehen, wird bald jeder vor die Wahl gestellt zu schlechtere Konditionen zu Firma B zu gehen, oder aus Mangel an Arbeit eine Betriebsbedingte Kündigung hinnehmen zu müssen.

Das ist doch ein fies oder nicht?
Die Welt ist schlecht.
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  #6 (permalink)  
Alt 18.02.2008, 10:43
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AW: Arbeitnehmer Überlassung

Ja, das ist die Methode zur Gewinnoptimierung für Wenige und / oder Aktionäre!

Möglich ist dieses deshalb, da sich mittlerweile kaum mehr AN organisieren und wenig von Solidarität halten.
Diesen Umstand nutzen die AG´s nunmehr skrupellos aus.

An sich hoffte ich, dass durch das Tun der GDL ein Ruck durch die Lande ging, da die Politik ja schon beim Mindestlohn kneift!

Lg. aus München
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  #7 (permalink)  
Alt 18.02.2008, 18:23
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AW: Arbeitnehmer Überlassung

Muss man dafür nicht eine AA Zulassung haben?
Kann man sich dort danach erkundigen?
Gruss
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  #8 (permalink)  
Alt 19.02.2008, 11:12
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AW: Arbeitnehmer Überlassung

Zitat:
Zitat von Rubihno
Muss man dafür nicht eine AA Zulassung haben?
Kann man sich dort danach erkundigen?
Gruss
Liegt denn überhaupt Arbeitnehmerüberlassung vor?
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  #9 (permalink)  
Alt 19.02.2008, 11:19
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AW: Arbeitnehmer Überlassung

Zitat:
Zitat von Van Nille
Liegt denn überhaupt Arbeitnehmerüberlassung vor?


Ich denke nein!

Es ist lediglich Firma in der Firma:

Alte Firma stellt Haus und Produktionanlagen, etc.
Neue Service-Ges. die AN

Quasi der Bauer und seine Frau bearbeiten das gemeinsame Feld (Bauer lässt die Frau und ihre AN auf dem Feld ackern)

Lg.
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  #10 (permalink)  
Alt 19.02.2008, 11:33
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AW: Arbeitnehmer Überlassung

Ich würde mir nach den bisherigen kargen Informationen diese Beurteilung nicht erlauben wollen.
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