Dies ist eine Diskussion zu Arbeitgeber zahlt unpünktlich - Arbeitnehmer entstehen daraus Kosten innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| KontoAbbuchungen (Miete, Strom, Telefon, Ratenzahlungen u.s.w.) können deswegen nicht gedeckt werden und wieder zurück gebucht, wodurch Kosten (Mahngebühr, etc) entstehen. Ist jetzt Arbeitgeber X gegenüber Arbeitnehmer Y verpflichtet diese Kosten, die durch verspätete Zahlung des Lohns entstanden sind zu übernehmen? Vielen dank schon einmal im Vorraus für eure Hinweise und Antworten. mfg Stolle |
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| AW: Arbeitgeber zahlt unpünktlich - Arbeitnehmer entstehen daraus Kosten Zitat:
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| AW: Arbeitgeber zahlt unpünktlich - Arbeitnehmer entstehen daraus Kosten Zitat:
den Ersatz des entstehenden Schaden(Mahngebüren) an den Arbeitgeber X weitergeben kann? Fals ja, muss der Arbeitnehmer Y diesen Anspruch bei Gläubiger Z oder beim Arbeitgeber X geltend machen? |
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| AW: Arbeitgeber zahlt unpünktlich - Arbeitnehmer entstehen daraus Kosten Y kann ggf. einen Schadenersatz ggü. X geltend machen. Dazu ist die u.a. die genaue Schadenshöhe erforderlich. Ob es im vorliegenden Fall einen solchen Anspruch gibt, kann nicht abschließend gesagt werden, da müßten weitere Umstände (u.a. die o.g.) bekannt sein.
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| AW: Arbeitgeber zahlt unpünktlich - Arbeitnehmer entstehen daraus Kosten Angenommen der vertraglich schriftlich festgehaltene Zahltag von X an Y wäre jeder 15. eines Monats; am 20. des Monats gehen Y Buchungen Dritter (Z) von seinem Konto ab, welche nur durch pünkliche Lohnzahlung von X an Y auf dem Konto gedeckt sind, die Zahlung von X an Y jedoch bis zum 20. ausblieb und jetzt Z (Gläubiger) gegenüber Y zusätzliche Kosten auferlegt da ihre Abbuchungen nicht stattfinden konten. Diese MehrKostenForderung von Z an Y hätte vermieden werden können wenn X fristgerecht (zum 15. oder mind. bis 20.) den vereinbarten Lohn an Y gezahlt hätte. Die GeldSumme der MehrKostenForderung aller Gläubiger (Z) beträgt mehr als 100 durch eine einzige verpätete Zahlung. Jedoch wurde Monate zuvor auch nicht fistgerecht gezahlt aber immer vor dem 20. des Monats (Z bucht Y Gelder, wie zB Miete RatenZahlung, etc) ab. Wie sollte sich Y jetzt verhalten? |
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| AW: Arbeitgeber zahlt unpünktlich - Arbeitnehmer entstehen daraus Kosten Als Arbeitgeber würde ich argumentieren dass das Verschulden dafür dass die Bank die Buchungen wegen fehlender Deckung nicht ausführt beim Arbeitnehmer liegt und würde mich bereit erklären die gesetzlich zulässige Verzugsverzinsung zu begleichen, |
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