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Arbeitgeber zahlt bei Krankheit nicht

Dies ist eine Diskussion zu Arbeitgeber zahlt bei Krankheit nicht innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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Alt 19.12.2011, 17:39
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Arbeitgeber zahlt bei Krankheit nicht

Hallo zusammen,

also mal angenommen der Mitarbeiter A ist im Altenheim XYZ als Betreuungsassistentin beschäftigt (Soziale Betreuung) und Arbeit am Tag 4,5 Stunden wo er 7,50 die Stunde verdient.

Wenn der Mitarbeiter A Krank ist zahlt die Einrichtung XYZ an den Krankheitstagen nicht den vollen gehalt sondern nur einen Bruchteil davon (Minimal)
Im Vertrag steht davon aber nichts das bei Krankheit das Geld gekürzt wird.

Was kann da jetzt Mitarbeiter A machen? Das darf der Heimleiter doch gar nicht, oder etwa doch?
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Alt 19.12.2011, 18:05
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AW: Arbeitgeber zahlt bei Krankheit nicht

Zitat:
Zitat von Daniela1984 Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,

also mal angenommen der Mitarbeiter A ist im Altenheim XYZ als Betreuungsassistentin beschäftigt (Soziale Betreuung) und Arbeit am Tag 4,5 Stunden wo er 7,50 die Stunde verdient.

Wenn der Mitarbeiter A Krank ist zahlt die Einrichtung XYZ an den Krankheitstagen nicht den vollen gehalt sondern nur einen Bruchteil davon (Minimal)
Im Vertrag steht davon aber nichts das bei Krankheit das Geld gekürzt wird.

Was kann da jetzt Mitarbeiter A machen? Das darf der Heimleiter doch gar nicht, oder etwa doch?
Unterliegt die Betreuungseinrichtung einem Tarifvertrag? Mit welcher Begründung zahlt sie weniger bzw. ist der Berechnungsmodus bekannt?
__________________
Gruß

Klaus
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  #3 (permalink)  
Alt 19.12.2011, 18:25
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AW: Arbeitgeber zahlt bei Krankheit nicht

Hallo,

nein, es ist ein ganz normaler Arbeitsbvertrag.

Zitat aus dem Bereich Lohn / Gehalt

a ) Der AN erhält einen Stundenlohn von 7,50 brutto. Nachträglich Zahlbar jeweils am Ende eines Monats.

b)Bei Zahlung von Gratifikationen, Prämien oder ähnlichen Zuwendungen handelt es sich um jedenf Fall um eine freiwillige Zuwendung des AG, die keinen Rechtsanspruch für die Zukunft begründet und jederzeit frei wiederruflich ist.

c) Die Abtretung von Lohn - bzw. Gehaltsanprüchen ist nur mit der Zustimmung des AG zulässig. Kosten aus Lohn - bzw. Gehaltspfändung gehen zu Lasten des AN.

d) Bei Beschäftigung an Gesetzlichern Feiertagen, die auf Werktagen fallen, hat der AG das Wahlrescht zwischen Bezahlung oder Gewährung von Freizeit.

e) Sachleistungen des AG werden nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften auf Lohn / Gehalt angerechnet.
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Alt 20.12.2011, 11:22
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AW: Arbeitgeber zahlt bei Krankheit nicht

Im Entgeltfortzahlungsgesetz stehen in §3 die Einschränkungen, wannn der AG nicht zahlen muss, und in §4 + §4a, wieviel er zu zahlen hat.
Sollte dort ein Tarifvertrag gelten, will der auch noch mal gelesen sein!

Kommt er seinen Pflichten nicht nach, muss man ausdrücklich (vorzugsweise schriftlich) verlangen, mahnen und klagen.
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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Alt 20.12.2011, 17:53
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AW: Arbeitgeber zahlt bei Krankheit nicht

Darf man denn eine Kopie des Vertrages einstellen? Natürlich ohne Namen etc.
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Alt 20.12.2011, 22:33
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AW: Arbeitgeber zahlt bei Krankheit nicht

Tipp mal lieber die wesentlichen Passagen ab. Falls da aber steht, dass es keine Lohnfortzahlung gibt, ist das sowieso ungültig.
Das Gesetz kennt da eigentlich wenig Ausnahmen. Wenn A schon länger als 4 Wochen dort arbeitet, hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung in Höhe seines Durchschittsverdienstes. Das gillt auch für Minijobber.
__________________
Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst!
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