Dies ist eine Diskussion zu Arbeitgeber verweigert Gehaltszahlung innerhalb des Forums Arbeitsrecht
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| Nach der Kündigung fällt dem Arbeitnehmer A auf, dass noch ein Gehalt fehlt. Nachfragen bleiben ohne Antwort. Der Arbeitnehmer A verklagt den Arbeitgeber B. Arbeitgeber B sagt vor Gericht aus, dass sich der Tätigkeitsnachweis nicht mit der Stundenanzahl deckt. Der Richter schlägt vor, dass der Arbeitnehmer A den Tätigkeitsnachweis ergänzt, da der Arbeitnehmer A zugibt, einige Dinge vergessen hat einzutragen, da er nicht wusste, dass diese dem Kunden C auch in Rechnung gestellt werden. Gesagt getan. Aber der Arbeitgeber B zahlt immer noch nicht. Er informiert den Arbeitnehmer A, dass Tätigkeitsnachweis und Stundenanzahl nicht passen und schlägt vor ca. 100 Stunden als Basis der Abrechnung zu nehmen. Arbeitnehmer A ist verwirrt. Will sich Arbeitgeber B vor der Zahlung des gesammten Gehalts drücken? Dabei hat er schon alle Lohnbescheinigungen, die ihm auch bestätigen, was er bekommt. Er verneint das Angebot und beharrt darauf es so zu machen, wie es vom Richter vorgeschlagen wurde. Nun wird Arbeitgeber B richtig böse!!!!! ![]() Er schreibt dem Arbeitnehmer A eine erneute Antwort. Er schreibt, dass er alte Emails und den Internetverlauf kontrolliert hat und der Arbeitnehmer A permanent auf Shoppingtour war oder im Internet gesurft hat. Mit den arbeitstechnischen Aufgaben sei der Arbeitnehmer A überfordert gewesen und hätte massiv Zeit verbraucht. Zudem unterstellt Arbeitgeber B Arbeitnehmer A große fachliche Defizite und schlägt nochmals die 100 Stunden vor (als gute Variante). Der Arbeitnehmer A ist wütend. Er war 1. Berufseinsteiger und hätte sich eine ordentliche Einarbeitung gewünscht. Nichts desto trotz hat er alle Aufgaben erledigt. Von den Kunden C kam nie eine Beschwerde. Es wurde sich hingegen von verschiedenen Kunden C über den Arbeitgeber B beschwert. 2. Natürlich hat Arbeitnehmer A auch mal im Internet gesurft oder private Mails geschrieben. Aber das durfte Arbeitnehmer A laut Arbeitsvertrag. Zudem war dazu kaum Zeit, da soviel zu tun war. Denn wieso sollte Arbeitnehmer A soviel Zeit auf Arbeit rumhängen nur um privat zu surfen oder Emails zu schreiben. 3. Fachliche Defizite gesteht sich Arbeitnehmer A nicht in vollem Umfang ein. Man kann nicht alles wissen. Insbesondere als Berufseinsteiger. Und wäre er so inkompetent, wäre vom Kunden C vermutlich eine Beschwerde gekommen. Schlusswort: Arbeitnehmer A hat für Arbeitgeber B alles gegeben, hat Einsatz gezeigt und über die Teilzeit hinaus gearbeitet. In einiger Zeit steht nun ein neuer Gerichtstermin zur Güteverhandlung an. Hat der Arbeitnehmer A etwas zu befürchten? |
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| AW: Arbeitgeber verweigert Gehaltszahlung Fachliche Defizite mögen ein Kündigungsgrund sein, ein Grund zur (nachträglichen) Lohnkürzung sind sie nicht. Wenn As Abrechnung sauber ist, kann B drohen aber nicht mehr. Wie intensiv As Internetnutzung und Arbeitsweise nun wirklich war, können wir hier im Forum leider schlecht beurteilen.
__________________ Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst! |
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