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Arbeitgeber verkürzt Kündigungsfrist Einzelvertraglich

Dies ist eine Diskussion zu Arbeitgeber verkürzt Kündigungsfrist Einzelvertraglich innerhalb des Forums Arbeitsrecht

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Alt 15.03.2007, 08:22
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Arbeitgeber verkürzt Kündigungsfrist Einzelvertraglich

Hallo,

darf ein Arbeitgeber per Arbeitsvertrag die gesetzliche Kündigungsfrist (§622 BGB Absatz 2, Kündigung durch den Arbeitgeber) vekürzen?

Beispiel: "Es gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende für beide Vertragsparteien"

Wie wird im Ernstfall (Kündigung durch den Arbeitgeber) eine solche Klausel von den Arbeitsgerichten bewertet?

Vielen Dank für Eure Hilfe
ralf0101

Geändert von ralf0101 (15.03.2007 um 09:03 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 15.03.2007, 10:48
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AW: Arbeitgeber verkürzt Kündigungsfrist Einzelvertraglich

Danke für die schnelle Antwort.

Es bestehen keine Ausnahmen nach Abs. 5

Im Abeitsvertrag steht :
Keine Tarifzugehörigkeit (nicht tarifgebunden)

ralf0101
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  #3 (permalink)  
Alt 15.03.2007, 16:36
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AW: Arbeitgeber verkürzt Kündigungsfrist Einzelvertraglich

Zitat:
Meiner Ansicht nach darf der AG die Kündigungsfristen nach § 622 Abs. 2 nicht verkürzen,
Korrekt, die im Gesetz angegebenen Fristen sind mindestens einzuhalten. Daraus ergibt sich das Kürzungsverbot.

Ausnahmen hast du ja genannt, die hier aber nicht zutreffen.
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